

Blaudruck, Blockdruck und Indigofärbung in Europa
Beschreibung
Die widerstandsfähige Paste verhindert, dass der Farbstoff in das Muster eindringt, so dass das aufgebrachte Muster nach dem Färbevorgang weiß oder ungefärbt bleibt. Für das Aufbringen der Motive auf den Stoff werden handgefertigte Blöcke verwendet, die bis zu 300 Jahre alt sind und sowohl regional inspirierte Muster als auch allgemeine Motive oder christliche Motive aufweisen. Die Darstellung der lokalen Flora und Fauna ist mit der lokalen Kultur der Regionen verknüpft. Die traditionelle Indigoblau-Färberei endet jedoch nicht mit dem Druck: Die textile Kette umfasst die Aufbereitung des Rohmaterials, das Spinnen, Weben, Veredeln, Bedrucken und Färben.
Heutzutage sind es vor allem kleine Familienbetriebe, die von der zweiten bis siebten Generation von Druckerinnen und Druckern geführt werden, die diesen Beruf ausüben. In jeder Familienwerkstatt arbeiten die verschiedenen Familienmitglieder zusammen, die unabhängig von ihrem Geschlecht an allen Produktionsschritten beteiligt sind. Das traditionelle Wissen basiert immer noch auf (meist familieneigenen) Aufzeichnungen die bis ins neunzehnte Jahrhundert zurückreichen und durch Beobachtung und praktische Erfahrung weitergegeben werden. Die Beteiligten fühlen eine starke emotionale Bindung zu ihren Produkten, und das Erzeugnis verkörpert ein Gefühl des Stolzes auf die langjährigen Familientraditionen.

Video
Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit
Aufnahmejahr: 2018
beteiligte Staaten: Österreich, Tschechische Republik, Deutschland, Ungarn, Slowakei
Informationen zur Aufnahme
Blaudruck in Europa wurde 2018 in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. Die Liste zeigt beispielhaft die weltweite Vielfalt des Immateriellen Kulturerbes und soll zu einer größeren Sichtbarkeit und einem wachsenden Bewusstsein für die Bedeutung von Immateriellem Kulturerbe weltweit beitragen.
Kulturformen können erst für eine der internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes nominiert werden, wenn sie zuvor bereits in die nationalen Listen der jeweiligen Vertragsstaaten des UNESCO-Übereinkommens aufgenommen wurden. In Deutschland ist dies das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.