Aufnahmeverfahren: Prozedere und Zuständigkeiten

Alle zwei Jahre können pro Land zwei Vorschläge zur Aufnahme in das internationale UNESCO-Register des WeltdokumentenerbesExterner Link: eingereicht werden. Zusätzlich sind Gemeinschaftsnominierungen möglich, bei denen zwei oder mehrere Länder kooperieren. Diese unterliegen keiner zahlenmäßigen Beschränkung.

Die Frist für die Einreichung liegt in der Regel im Herbst des jeweiligen Jahres. Über die genaue Einreichfrist informiert die Deutsche UNESCO-Kommission auf Nachfrage (bitte dazu das Kontaktformular nutzen).

Nationale Nominierungskomitees bereiten die Vorschläge für das internationale Register vor. Seit 1999 gibt es in Deutschland ein Nationalkomitee für das Memory of the World-Programm. Aufgabe dieses Fachgremiums ist in erster Linie die Prüfung, Bewertung und Auswahl deutscher Vorschläge für die Aufnahme in das internationale Register. Die deutschen Nominierungsvorschläge werden im Anschluss an die UNESCO weitergeleitet. Ein weiteres Ziel des Nominierungskomitees ist es, die deutsche Öffentlichkeit für Fragen des Weltdokumentenerbes zu sensibilisieren. Das Nominierungskomitee wird vom Vorstand der Deutschen UNESCO-Kommission für einen Zeitraum von drei Jahren berufen.

Über die Aufnahme von Dokumenten in das internationale Register berät das International Advisory Committee im Folgejahr der Einreichung bei der UNESCO. Die Mitglieder des Internationalen Komitees werden von der UNESCO-Generaldirektorin berufen. Die Entscheidung über die Aufnahme in das internationale UNESCO-Register "Memory of the World" bedarf der Bestätigung durch den UNESCO-Exekutivrat. Von der Einreichung bis zur Verleihung des Titels "Weltdokumentenerbe" dauert es ungefähr anderthalb Jahre.

Aufnahmekriterien

Ziel des Programms ist es, dokumentarische Zeugnisse von außergewöhnlichem Wert in Archiven, Bibliotheken und Museen zu sichern, zugänglich zu machen und das Bewusstsein für ihre Bedeutung zu erhöhen.

Nominierungsvorschläge werden mit Blick auf folgende Auswahlkriterien geprüft und bewertet:

  • Authentizität durch Herkunftsnachweis, Expertenbestätigung (existiert Original, zum Beispiel Autograph, Manuskript, Handschrift, Foto, Film; falls nein, ist Verlust/Zerstörung belegbar? Gibt es gegebenenfalls Erstdruck, erste (älteste) Kopien, belegbar?)
  • Weltweite Bedeutung in globaler, regionaler oder nationaler Wirkungsgeschichte
  • Einzigartigkeit, nachgewiesen durch wissenschaftlich begründeten Vergleich
  • Unersetzlichkeit

Mindestens eines der folgenden vergleichenden Kriterien muss erfüllt sein:

  • Epoche: Entstehungszeit, zum Beispiel ‘das erste seiner Art’
  • Ort und Personen: geografischer, kultureller und sozialer Kontext, kritische Übergänge, Umbrüche, Rolle von Individuen/Gruppen
  • Thema: Bedeutung, Reichweite des Themas, Charakter als Spiegel der Zeitläufe
  • Form und Stil: inhaltlich-geschichtlicher, künstlerisch-ästhetischer, linguistischer oder stilistischer Wert
  • Soziale/spirituelle/gesellschaftliche Bedeutung, besonders mit Blick auf die Gegenwart

Weitere Gesichtspunkte zum Kontext und der vergleichenden Analyse, die zu beachten sind:

  • Seltenheit mit Begründung auf Basis des Forschungsstandes
  • Integrität des Dokuments: Erhaltungsgrad
  • Gefährdung: ist der Bestand gefährdet?

Warum Weltdokumentenerbe werden? Vorteile und Konsequenzen

Die Aufnahme eines Dokumentes in das internationale UNESCO-Register des Weltdokumentenerbes "Memory of the World" ist eine besondere Auszeichnung. Sie hebt den universellen Wert und die Bedeutsamkeit des Dokumentes hervor. Das Dokument wird aufgenommen in ein weltumspannendes Netzwerk mit weiteren herausragenden Dokumenten: wertvollen Buchbeständen, Handschriften, Partituren, Unikaten, Bild-, Ton- und Filmdokumenten. Die Auszeichnung als Weltdokumentenerbe erhöht die Sichtbarkeit des Dokumentes und seiner beherbergenden Institution. Zusätzlich haben die beherbergenden Institutionen die Möglichkeit, im internationalen Netzwerk in Austausch mit Archiven, Bibliotheken und Museen anderer Länder zu kommen.

Die Institutionen, die das Weltdokumentenerbe beherbergen, verpflichten sich, für die Erhaltung ihres dokumentarischen Erbes zu sorgen und den weltweiten Zugang mit Hilfe modernster Technologien zu ermöglichen. Jedes Jahr ist vom institutionellen Träger ein Kurzbericht über die Öffentlichkeitsarbeit und sonstigen Aktivitäten in Bezug auf das Dokumentenerbe zu erstellen und an das Sekretariat der Deutschen UNESCO-Kommission zu übermitteln. Ein Managementplan ist Voraussetzung für die Registrierung. Im Falle einer Nichteinhaltung der Verpflichtungen ist in äußerster Konsequenz eine Entfernung des Eintrags aus dem internationalen "Memory of the World"-Register möglich.

Bei dem Programm handelt es sich nicht um ein finanzielles Förderprogramm zum Zweck der Restaurierung des Dokumentenerbes.

Grundlegende Dokumente

Fragen zum Nominierungsverfahren beantwortet das Sekretariat der Deutschen UNESCO-Kommission. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular.