„Fünf nach Zwölf für Kulturgüter aus der Wiege der Zivilisation" – Handel mit geraubten Kulturgütern unverzüglich unterbinden“

Resolution der 74. Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission, Frankfurt am Main, 21. Oktober 2014

Resolutionen der Deutschen UNESCO-Kommission

Über die Verabschiedung von Resolutionen der Deutschen UNESCO-Kommission beschließt die Hauptversammlung auf ihrer jährlichen Tagung.

Zur Übersicht der Resolutionen aus den letzten Jahren

Aktuelle Berichte belegen den systematischen Raub und die flächendeckende Zerstörung und Plünderung unschätzbarer Kulturgüter in zahlreichen Staaten der Erde, insbesondere in denjenigen Ländern des Nahen Ostens, die von Bürgerkrieg und Terrormilizen heimgesucht werden, und die als Wiege der Zivilisation gelten.

Der illegale Handel mit diesen Kulturgütern leistet einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung von Terrororganisationen wie beispielsweise IS.

Diese antiken Kunstschätze sind für die Menschen dieser Länder Teil ihrer kulturellen Herkunft und Zukunft. Zugleich stellen sie einen unersetzlichen Schatz und Ausgangspunkt des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit dar.

Berichten zufolge ist Deutschland ein wichtiger internationaler Umschlagplatz für den illegalen Handel mit geraubten Kulturgütern.

Die Deutsche UNESCO Kommission

  • verurteilt die systematische Zerstörung und Plünderung prähistorischer und historischer Stätten und Kulturgüter, insbesondere in Syrien, dem Irak und in Libyen, aufs Schärfste;   
  • fordert die Staatengemeinschaft auf, den Handel mit Raub-Kulturgütern wirksam zu unterbinden;  
  • begrüßt vor diesem Hintergrund, dass die Bundesregierung aktuell die Novellierung des Kulturgüterschutzes erarbeitet, auf deren Basis künftig für alle gehandelten Kulturgüter lückenlose Herkunftsnachweise verlangt werden;  
  • erwartet, dass die Bundesregierung den geplanten Gesetzentwurf so früh wie möglich vorlegt und gemeinsam mit Bundestag und Ländern für seine beschleunigte Verabschiedung so früh wie möglich im Jahre 2015 Sorge trägt;  
  • fordert die Bundesregierung auf, dies mit einer medial gestützten, breit angelegten Informations- und Öffentlichkeitskampagne zum Kulturgutschutz unter Einbezug einschlägiger Berufsverbände sowie der Verbraucherschutz-Zentralen zu flankieren; 
  • appelliert an die Akteure des Kunstmarkts in Deutschland, ihrer Verantwortung zur Verhinderung illegalen Kunsthandels mit geraubten Kulturgütern gerecht zu werden, insbesondere vor dem Hintergrund des Zusammenhangs zwischen Raubkunst und der Finanzierung von Bürgerkriegen und Terror; 
  • bestärkt die Medien in ihrem Bemühen, die Öffentlichkeit über die Praktiken und Hintergründe des Raubes und des Handels von antiken Kulturgütern fundiert aufzuklären und zur breiten gesellschaftlichen Ächtung des Handels mit und des An- und Verkaufs von geraubtem Kulturgut beizutragen; und  
  • regt in diesem Kontext erneut an, dass in Deutschland oder international ein Portal mit aktualisierten Informationen zu diesem Thema bereitgestellt wird.

 

Hintergrund

Eine EU-Richtlinie zu einem verbesserten Schutz gegen den Handel mit illegalen Kulturgütern wurde im Mai 2014 erfolgreich novelliert. Diese Richtlinie 2014/60/EU hat zum Ziel, die Folgen des Erwerbs eines Kulturgutes mit illegaler Herkunft maximal abschreckend zu gestalten. Sie verpflichtet zum Beispiel Eigenbesitzer von Kulturgut illegaler Herkunft dazu, neben der Zahlung von Entschädigung aktiv nachweisen zu können, dass sie beim Erwerb des Kulturguts mit der gebotenen Sorgfalt vorgegangen sind.

Diese Richtlinie muss bis November 2015 in deutsches Recht umgesetzt sein.
Die Bundesregierung hat für Anfang 2015 einen Gesetzentwurf angekündigt.

Nach der UNESCO-Konvention vom 14. November 1970 gegen illegalen Handel mit Kulturgut hat jeder Staat nicht nur die moralische Verpflichtung zur Achtung seines eigenen kulturellen Erbes, sondern zugleich des Kulturerbes aller Nationen. Die Vertragsstaaten, seit 2007 auch Deutschland, haben sich verpflichtet, diese illegalen Praktiken zu bekämpfen. Dies bedeutet insbesondere, Ursachen zu beseitigen, in Gang befindliche Praktiken zu beenden und zu den erforderlichen Wiedergutmachungen beizutragen.