Terminhinweis,
UNESCO-Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe tagt vom 4. bis 9. Dezember
Mehr als 50 Kulturformen für internationale Anerkennung nominiert / Sitzung findet in Botswana statt
Der Zwischenstaatliche UNESCO-Ausschuss für das Immaterielle Kulturerbe tagt in diesem Jahr zwischen dem 4. und 9. Dezember in Kasane, Botswana. Mehr als 50 Kulturformen sind 2023 für die drei internationalen Listen des Immateriellen Kulturerbes nominiert.
In die Repräsentative UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit könnten in diesem Jahr unter anderem die traditionelle Polonaise aus Polen, das Neujahrsfest Songkran in Thailand und Perus Ceviche-Kultur aufgenommen werden. Deutschland beteiligt sich gemeinsam mit zahlreichen anderen Ländern an drei Nominierungen:
Hebammenwesen (gemeinsamer Vorschlag von Kirgisistan, Kolumbien, Luxemburg, Nigeria, Slowenien, Togo, Zypern und Deutschland)
Manuelle Glasfertigung (gemeinsamer Vorschlag von Finnland, Frankreich, Spanien, Tschechien, Ungarn und Deutschland)
Traditionelle Bewässerung (gemeinsamer Vorschlag von Belgien, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz und Deutschland)
Die Konferenz wird live im Internet übertragen.
Zwischenstaatlicher Ausschuss
Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zum Erhalt des Immateriellen Kulturerbes zusammen, darunter auch Deutschland. Er entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen in die UNESCO-Listen.
Kriterien für die Anerkennung sind unter anderem eine aktive Umsetzung und identitätsstiftende Komponente für die Trägergemeinschaft der Kulturform, die Entwicklung von Erhaltungsmaßnahmen, eine weitreichende Beteiligung der Trägergemeinschaft und die Eintragung in ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Mit der Einschreibung verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Immaterielle Kulturerbe auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu fördern.
Dokumente
Alle Arbeitsdokumente des Zwischenstaatlichen Ausschusses sind online verfügbar.
Terminübersicht
Vorläufiger Ablaufplan der 18. Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses
Nominierungen für die Repräsentative UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit
Nominierungen für die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes
Nominierungen für das UNESCO-Register guter Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes
Hintergrund
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Die UNESCO unterstützt den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt gelebter Kultur seit 20 Jahren. Das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wurde 2003 von der Generalkonferenz der UNESCO in Paris verabschiedet. Bis heute haben 181 Staaten den Vertrag ratifiziert. Deutschland gehört der UNESCO-Konvention seit 2013 an.
Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen des Immateriellen Kulturerbes der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen vorgeschlagen werden. Mehr als 670 Bräuche, darstellende Künste, Handwerkstechniken und Formen des Naturwissens aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt, darunter der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin, Reggae aus Jamaika und die Praxis des Modernen Tanzes in Deutschland.
Weitere Informationen
Webseite zur 18. Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses für das Immaterielle Kulturerbe
Immaterielles Kulturerbe weltweit
Immaterielles Kulturerbe in Deutschland
Hebammenwesen im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
Pressekontakt
Timm Nikolaus Schulze
Pressesprecher
Deutsche UNESCO-Kommission
Telefon: +49 228 604 97-142
E-Mail: schulze(at)unesco.de
Peter Martin
Stellvertretender Pressesprecher
Deutsche UNESCO-Kommission
Telefon: +49 30 80 20 20-310
E-Mail: martin(at)unesco.de