Pressemitteilung,

Terminhinweis: Zwischenstaatlicher Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe tagt vom 28. November bis 2. Dezember in Addis Abeba

Genossenschaften und Falknerei für internationale Liste des Immateriellen Kulturerbes nominiert

Der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe tagt vom 28. November bis 2. Dezember in Addis Abeba, Äthiopien. In diesem Jahr sind 37 Traditionen und Bräuche für die internationale Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen, darunter auch die deutsche Nominierung der Idee und Praxis der Genossenschaften. Deutschland ist zudem an der transnationalen Nominierung der Falknerei beteiligt. Im Rahmen seiner elften Tagung wird sich der Ausschuss auch mit der Entwicklung eines Instruments zur Wirkungsmessung für die Konvention befassen. Die Konferenz wird live im Internet übertragen.

Für die internationale Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit sind in diesem Jahr unter anderem der Rumba in Kuba, der Karneval von Granville in Frankreich und das Neujahrs- und Frühjahrsfest Nouruz in zahlreichen Ländern vorgeschlagen. Deutschland hat die "Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften" als erste Nominierung eingereicht. Die Genossenschaft ist ein allen Interessenten offen stehendes, überkonfessionelles Modell der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung auf Grundlage von Kooperationen. Darüber hinaus ist Deutschland an der Nominierung der Falknerei durch Belgien, Frankreich, Italien, Kasachstan, Katar, Marokko, Mongolei, Pakistan, Portugal, Österreich, Saudi-Arabien, Spanien, Südkorea, Syrien, Tschechien, Ungarn und den Vereinigten Arabischen Emiraten beteiligt.

Zwischenstaatlicher Ausschuss für das Immaterielle Kulturerbe

Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zum Immateriellen Kulturerbe zusammen. Er entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen in die Listen des Immateriellen Kulturerbes. Bisher sind 336 Formen des Immateriellen Kulturerbes auf der internationalen Repräsentativen Liste eingetragen, 43 Elemente auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes und zwölf gute Praxisbeispiele zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes. Kriterien für die Anerkennung sind unter anderem eine nachweisbare Lebendigkeit und eine identitätsstiftende Komponente für die Trägergemeinschaft der Kulturform, die Entwicklung von Erhaltungsmaßnahmen, eine weitreichende Beteiligung der Trägergemeinschaft und die Eintragung in ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Mit der Einschreibung verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Immaterielle Kulturerbe auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu fördern.

Presseakkreditierung

Vertreterinnen und Vertreter der Presse sind eingeladen, an der Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses zum Immateriellen Kulturerbe teilzunehmen. Die Akkreditierung erfolgt online.

Dokumente

Alle Arbeitsdokumente des Zwischenstaatlichen Ausschusses sind online verfügbar.

Terminübersicht

Vorläufiger Ablaufplan der elften Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses

Nominierungen für die internationale Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes

37 Nominierungen

Nominierungen für die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes

6 Nominierungen

Nominierungen für das Register guter Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes

7 Nominierungen

Hintergrundinformationen

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. 391 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt, darunter der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin und die italienische Geigenbaukunst. Bis heute sind 171 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.

Weitere Informationen:

Webseite der elften Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses zum Immateriellen Kulturerbe

Pressemappe zur Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses (in englischer Sprache)

Genossenschaften in Deutschland im Portrait

FAQ Immaterielles Kulturerbe

Pressekontakt

Deutsche UNESCO-Kommission 
Pressesprecherin
Katja Römer 
Tel. +49 228 60497-42 
Email: roemer(at)unesco.de