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Tag der Streuobstwiese

Am 29. April wird die Bedeutung der Streuobstwiesen für die Menschen und die Artenvielfalt gewürdigt. Der Aktionstag soll auch auf das Wissen und Können rund um den Streuobstanbau aufmerksam machen.

Streuobstwiesen sichern tausenden Tier- und Pflanzenarten ein geschütztes Zuhause. Umweltverbände schätzen sie als „Hotspots“ der biologischen Vielfalt. Für die Menschen selbst ist der Streuobstanbau auch ein Stück regionaler Identität. Seit März 2021 ist er deshalb Teil des Bundesweiten Verzeichnisses des immateriellen Kulturerbes.

Seit Mitte des 20. Jahrhunderts gehen die Streuobstbestände in ganz Europa zurück. Damit schwindet nicht nur ein kultureller Erfahrungsraum für den Menschen, sondern auch ein ökologisch wertvoller Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten. Lebendig gehalten wird der Streuobstanbau durch ehrenamtliches Engagement.

Im Kern des Streuobstanbaus stehen die Pflege und Bewirtschaftung der Wiesen sowie die Obstverarbeitung. Traditionelle Handwerkstechniken sind fester Bestandteil der Praxis. Der Streuobstanbau umfasst auch Bräuche und Rituale wie beispielsweise die Neupflanzung von Bäumen bei Geburten und zahlreiche Veranstaltungen wie Streuobst-, Apfelwein-, oder Obstblütenfeste.

An diesem Freitag - dem „Tag der Streuobstwiese“ - steht die Anbauart erneut europaweit im Mittelpunkt. Beteiligt sind neben dem Verein Hochstamm Deutschland, welcher die Bewerbung für das Bundesweite Verzeichnis koordiniert hat, auch Akteure aus Belgien, Irland, Italien, Frankreich, Großbritannien, Österreich, Polen und Slowenien.

Bundesweites Verzeichnis

Im Verzeichnis Deutschlands sind 126 lebendige Kulturformen sowie Modellprogramme zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes eingetragen.

Bundesweites Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe

Register Guter Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes

Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes (2003)

Die UNESCO-Generalkonferenz hat das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes im Jahr 2003 verabschiedet. Im Frühjahr 2006 trat es nach Ratifizierung durch 30 Staaten in Kraft. Deutschland, als einer von mittlerweile 180 Vertragsstaaten, ist dem Übereinkommen 2013 beigetreten.