Meldung,

Neuauflage Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes

Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes wurde in den letzten Jahren als Printausgabe regelmäßig erweitert. In der 4. Auflage sind nun alle Einträge der Jahre 2019-2021 enthalten.

Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist eine Bestandsaufnahme der in Deutschland praktizierten lebendigen Traditionen und umfasst inzwischen 126 Einträge. In einem mehrstufigen Verfahren bearbeitet die Deutsche UNESCO-Kommission zusammen mit deutschen staatlichen Akteuren die Vorschläge aus der Zivilgesellschaft. Die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis ist mit einer nachweisbaren Lebendigkeit und der identitätsstiftenden Komponente der Kulturform verbunden. Die im Bundesweiten Verzeichnis vertreten Kulturformen müssen die Kriterien des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes erfüllen. Die diesjährige Bewerbungsphase läuft noch bis 30. November 2021.

Die Neuauflage von 2021 enthält nun 29 neue Einträge, darunter den Grasedanz im Harz und das Buchbinderhandwerk. Auf 194 Seiten werden in deutscher und englischer Sprache alle Einträge, begonnen bei den Altersgenossenfesten in Schwäbisch Gmünd bis hin zum Zwiefacher, vorgestellt. Zusätzlich ermöglichen Interviews mit Kulturtalenten einen tieferen Einblick in die ausgezeichneten Kulturformen.

Die digitale Version des Bundesweiten Verzeichnisses Immaterielles Kulturerbe steht kostenlos zum Download bereit.

Publikation

Bundesweites Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe.
Deutsche UNESCO-Kommission, 2021