Aufnahmekriterien für das Register Guter Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes

Unter "Erhaltung" sind Maßnahmen zur Sicherstellung des Fortbestands des Immateriellen Kulturerbes zu verstehen, einschließlich der Ermittlung, der Dokumentation, der Forschung, der Sicherung, des Schutzes, der Förderung, der Aufwertung, der Weitergabe, insbesondere durch schulische und außerschulische Bildung, sowie der Neubelebung der verschiedenen Aspekte dieses Erbes.

  1. Das Programm, das Projekt oder die Tätigkeit beinhaltet Erhaltungsmaßnahmen im Sinne des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes.
     
  2. Das Programm, das Projekt oder die Tätigkeit entspricht den Grundsätzen und Zielen des Übereinkommens in besonderer Weise.
     
  3. Das Programm, das Projekt oder die Tätigkeit bietet Erfahrungen, deren Ergebnisse und Erfolge bewertet werden können und ein besonderes Engagement der Akteure sichtbar werden lässt.
     
  4. Das Programm, das Projekt oder die Tätigkeit hat gezeigt, dass es/sie auf wirksame Weise zum Fortbestand der betreffenden Kulturform beiträgt und einer nachhaltigen Pflege des Immateriellen Kulturerbes dient.
     
  5. Das Programm, das Projekt oder die Tätigkeit kann überregional oder ggf. auch international als Modell für Erhaltungsmaßnahmen dienen.
     
  6. Das Programm, das Projekt oder die Tätigkeit wird oder wurde unter der umfassenden Beteiligung der jeweiligen Gemeinschaft(en), Gruppe(n) oder gegebenenfalls Einzelpersonen und mit deren freiwilliger, vorheriger und nach erfolgter Aufklärung erteilter Zustimmung umgesetzt.

 

Der Kriterienkatalog kann durch das unabhängige Fachkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission Änderungen oder Ergänzungen erfahren.

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