Pressemitteilung,

17 Traditionen zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt

UNESCO zeichnet Kulturformen auf vier Kontinenten aus

Der UNESCO-Ausschuss für das Immaterielle Kulturerbe hat heute 17 Formen von überliefertem Wissen und Können in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingeschrieben. Dazu gehören das Festmahl Al-Mansaf in Jordanien, die Semana Santa in Guatemala und die Praxis des Modernen Tanzes in Deutschland.

Der Zwischenstaatliche Ausschuss, dem erstmals auch Deutschland angehört, berät derzeit über die Aufnahme von lebendigen Traditionen, darstellenden Künsten, Bräuchen und Handwerkstechniken in die UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes. Er tagt noch bis zum 3. Dezember in Marokkos Hauptstadt Rabat.
 

In die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit wurden aufgenommen:

Ägypten: Feste in Zusammenhang mit der Reise der Heiligen Familie

Afghanistan, Iran: Yaldā/Chella

Demokratische Volksrepublik Korea: Pjöngjang-Raengmyon-Brauch

Deutschland Praxis des Modernen Tanzes

Frankreich: Handwerk und Kultur des Baguettes

Griechenland: Dekapentavgoustos: Feierlichkeiten zum 15. August in zwei Hochlandgemeinden Nordgriechenlands. Tranos Choros in Vlasti und das Syrrako-Fest

Guatemala: Die Semana Santa

Iran, Syrien: Die Herstellung und das Spielen der Oud

Japan: Rituelle Tänze Furyu-odori

Jordanien: Das Festmahl Al-Mansaf

Kuba: Das Wissen der Meister des weißen Rums

Oman: Handwerkliche Fertigkeiten und soziale Praktiken des Al-Khanjar

Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate: Mündliche Alheda'a-Traditionen des Rufens von Kamelherden

Republik Korea: Maskentanzdrama Talchum

Saudi-Arabien: Wissen und Praktiken zum Anbau von Khawlani-Kaffeebohnen

Spanien: Manuelles Glockenläuten

Ungarn: Die ungarische Saitenkapellentradition
 

Hintergrund

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 180 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland gehört dem Vertrag seit 2013 an.

Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Mehr als 600 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Formen des Naturwissens aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt, darunter der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin, Reggae aus Jamaika und das Bauhüttenwesen in Deutschland, Frankreich, Norwegen, Österreich und der Schweiz.

Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten des Übereinkommens zusammen, darunter in diesem Jahr erstmals auch Deutschland. Er entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen in die UNESCO-Listen.
 

Weitere Informationen

Website der 17. Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses zum Immateriellen Kulturerbe

Fotos und Videos der Kulturformen

Immaterielles Kulturerbe weltweit

Immaterielles Kulturerbe in Deutschland
 

Pressekontakt

Timm Nikolaus Schulze
Pressesprecher
Deutsche UNESCO-Kommission
Telefon: +49 228 604 97-142
E-Mail: schulze(at)unesco.de

Peter Martin
Stellvertretender Pressesprecher
Deutsche UNESCO-Kommission
Telefon: +49 30 80 20 20-310
E-Mail: martin(at)unesco.de