Logo des Bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes
Deutschland ist 2013 dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Damit verpflichteten sich die staatlichen Stellen, ein Bundesweites Verzeichnis des in Deutschland gelebten Kulturerbes zu erstellen.
Um dieses Verzeichnis und seine Einträge öffentlich sichtbar zu machen, wurde ein eigenständiges Logo geschaffen. Hierfür hat die Deutsche UNESCO-Kommission zwischen Juli und Oktober 2013 im Rahmen eines öffentlichen Wettbewerbs um Vorschläge gebeten. Am Wettbewerb beteiligten sich insgesamt 31 Personen mit 46 Vorschlägen, welche dem Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe zur Bewertung vorgelegt wurden.
Nach eingehender Sichtung hat sich das Expertenkomitee in seiner Rolle als Jury mehrheitlich für den Entwurf des Grafikers Ercan Tuna aus München ausgesprochen. Es steht für das Motto der Konvention in Deutschland: "Wissen. Können. Weitergeben."
Die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist damit eine öffentlich sichtbare Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und ihrer Träger. Die Aufmerksamkeit kann dazu genutzt werden, die Lebendigkeit der Kulturformen zu erhalten. Mit der Aufnahme ist keine finanzielle Unterstützung verbunden. Die Träger der kulturellen Ausdrucksformen können jedoch das eigens geschaffene Logo für ihre nicht-kommerziellen Aktivitäten nutzen.
Nur die Deutsche UNESCO-Kommission kann die Nutzung des Logos autorisieren. Diese ist an die Bedingung geknüpft, dass die Beziehung des Eintrags zum Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes deutlich gemacht wird. Veränderungen des Logos sind nicht zulässig. Auf Anfrage können ein Logonutzungsleitfaden und druckfähige sowie zur Veröffentlichung bestimmte Dateiversionen zur Verfügung gestellt werden.