Pressemitteilung,

55 neue Einträge in internationale UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes

Ausschuss beendet Beratungen über Neuaufnahmen für dieses Jahr

Die UNESCO hat am 5. und 6. Dezember in Kasane, Botswana, 45 Formen von überliefertem Wissen und Können in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. Dazu zählen die Rikscha-Malerei in Dhaka, der Hauptstadt von Bangladesch, der Operngesang aus Italien und das muslimische Fastenbrechen Iftar, das von Aserbaidschan, dem Iran, der Türkei und Usbekistan nominiert worden war. Die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes verzeichnet sechs Neuaufnahmen. Zudem wurden vier gute Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes in das gleichnamige UNESCO-Register eingeschrieben.

Mit dem Hebammenwesen, der Manuellen Glasfertigung und der Traditionellen Bewässerung wurden 2023 drei Beiträge mit deutscher Beteiligung zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt. Deutschland verzeichnet damit insgesamt zehn Einträge auf den UNESCO-Listen.

Damit beendet der Zwischenstaatliche Ausschuss für das Immaterielle Kulturerbe seine Beratungen über die Aufnahme von lebendigen Traditionen, darstellenden Künsten, Bräuchen und Handwerkstechniken in die internationalen Listen für dieses Jahr. Der Ausschuss tagt noch bis zum 9. Dezember und berät über die weitere Entwicklung des UNESCO-Übereinkommens zum Immateriellen Kulturerbe.
 

Hintergrund

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Die UNESCO unterstützt den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt gelebter Kultur seit 20 Jahren. Das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wurde 2003 von der Generalkonferenz der UNESCO in Paris verabschiedet. Bis heute haben 181 Staaten den Vertrag ratifiziert. Deutschland gehört der UNESCO-Konvention seit 2013 an.

Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen des Immateriellen Kulturerbes der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen vorgeschlagen werden. Rund 700 Bräuche, darstellende Künste, Handwerkstechniken und Formen des Naturwissens aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt, darunter der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin, Reggae aus Jamaika und die Praxis des Modernen Tanzes in Deutschland.

Der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen in die UNESCO-Listen. Das Gremium setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zusammen, darunter Deutschland.
 

Weitere Informationen

Neuaufnahmen in die UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes 2023

Webseite der 18. Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses zum Immateriellen Kulturerbe

Immaterielles Kulturerbe weltweit

FAQ Immaterielles Kulturerbe
 

Pressekontakt

Timm Nikolaus Schulze
Pressesprecher
Deutsche UNESCO-Kommission
Telefon: +49 228 604 97-142
E-Mail: schulze(at)unesco.de

Peter Martin
Stellvertretender Pressesprecher
Deutsche UNESCO-Kommission
Telefon: +49 30 80 20 20-310
E-Mail: martin(at)unesco.de