Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von November 2024 bis Januar 2025 durchgeführten Selbstbewertung im Anschluss an den Livegang der Website. Eine Prüfung durch das BFIT steht noch aus und ist seitens der Bundesbehörde für das zweite Halbjahr 2025 vorgesehen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Prüfung werden wir diese Erklärung nach Abschluss der Prüfung aktualisieren.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise
vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Wir bieten keine Inhalte in Deutscher Gebärdensprache an. Außerdem sind nur ausgewählte Publikationen von uns in barrierefreier Fassung vorhanden. Dies ist mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 nicht vereinbar.
- PDF-Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei zugänglich.
- Einige Bilder und Grafiken verfügen nicht über ausreichend beschreibende Alternativtexte.
- Einige Videos sind nicht mit Untertiteln ausgestattet.
Die Behebung dieser Mängel ist im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses geplant.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26. Mai 2025 erstellt und zuletzt am 16. Oktober 2025 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Barrieren melden an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.deExterner Link:.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.