

UNESCO äußert sich alarmiert über russischen Angriff in Lwiw
Am 24.3.26 wurden bei einem russischen Drohnenangriff auf die historische Altstadt Lwiws im Westen der Ukraine erneut schwere Schäden verzeichnet und mehrere Menschen verletzt. Auch die zum UNESCO-Welterbe gehörende St.-Andreas-Kirche wurde beschädigt. Das Altstadt-Ensemble mit Befestigungsanlagen, Kirchen, Klöstern und vielen historischen Profanbauten aus Renaissance und Barock gilt als herausragendes Beispiel für die Verschmelzung der architektonischen und künstlerischen Traditionen Osteuropas mit denen Italiens und Deutschlands seit dem Mittelalter. Es gehört seit 1998 zum UNESCO-Welterbe.
Die UNESCO erinnert in einem heute veröffentlichten StatementExterner Link: daran, dass Kulturgüter unter anderem durch die Haager Konvention von 1954 und die Welterbekonvention von 1972 geschützt werden müssen. Alle Vertragsstaaten haben sich dazu verpflichtet, das Kulturerbe zu schützen und jegliche Handlungen unterlassen, die Kulturgut schädigen. Seit 2023 steht die historische Altstadt Lwiws aufgrund des Krieges auch auf der Liste des gefährdeten Welterbes.
Die UNESCO bietet den Menschen vor Ort Unterstützung und den Behörden Hilfe bei Bewertungen, Schutzmaßnahmen und Notfallhilfe. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges vor vier Jahren setzt sich die UNESCO für die Bevölkerung der Ukraine ein. Dabei orientiert sie sich an den konkreten Bedarfen vor Ort und finanziert die Unterstützung aus internationalen Beiträgen, die sich mittlerweile auf rund über 75 Mio. US-Dollar belaufen.
Hintergrund
Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten wurde 1954 als Reaktion auf die Zerstörung von Kulturgütern während des Zweiten Weltkriegs verabschiedet. Sie verbietet die Zerstörung, den Diebstahl und die Plünderung von Kulturgut und definiert dieses als bewegliche und unbewegliche Güter von kultureller Bedeutung. Das Übereinkommen fordert präventive Maßnahmen in Friedenszeiten und den Respekt für Kulturgüter während bewaffneter Konflikte. Angesichts zunehmender Zerstörung von Kulturstätten wurde 1999 das Zweite Protokoll zur Konvention verabschiedet, das einen erweiterten Schutz und individuelle strafrechtliche Verantwortung für schwere Verstöße vorsieht. Es erstreckt den Schutz auch auf nicht-internationale Konflikte und etabliert ein Zwischenstaatliches Komitee zur Überwachung und Umsetzung der Konvention.

