Heute erscheint die von der Deutschen UNESCO-Kommission beauftragte Studie Umsetzung der UNESCO-Empfehlung zur Ethik der Neurotechnologie – Eine Studie zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Handlungsbedarfen in DeutschlandExterner Link: von Dr. Christoph Bublitz (Universität Hamburg). Die Untersuchung zeigt auf, inwiefern Deutschland die Anforderungen der im November 2025 verabschiedeten UNESCO-Empfehlung zur Ethik der NeurotechnologieExterner Link: aktuell erfüllt und welche künftigen Maßnahmen abgeleitet werden können. Die Empfehlung wurde auf der 43. Generalkonferenz von allen 194 Mitgliedstaaten beschlossen und stellt erste weltweit gültige Leitlinien für den ethischen Umgang mit Anwendungen und Geräten auf, die neurale Daten erfassen, verarbeiten oder beeinflussen.

Prof. Dr. Maria Böhmer, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission, betont den Wert der neuen Studie: „Neurotechnologien bieten große Chancen – zugleich brauchen sie klare ethische Leitplanken. Die UNESCO-Empfehlung schafft einen internationalen Orientierungsrahmen für den Umgang mit Neurotechnologien. Unsere Studie zeigt nun konkret, wie Deutschland diese Leitlinien umsetzen kann. Politik, Verwaltung und relevante Institutionen sind gefordert, bestehende Schutzlücken zu schließen und eine verantwortungsvolle Nutzung von Neurotechnologien aktiv zu gestalten.“

Begleitend zur Veröffentlichung der Studie findet am Mittwoch, 20. Mai 2026, auf der re:publica in BerlinExterner Link: ein Panel zum Thema „Neurotechnologie in Deutschland: Wie gelingt verantwortungsvolle Innovation?“ statt. Auf dem von Jeannine Hausmann (Deutsche UNESCO-Kommission) moderierten Podium diskutieren Dr. Dorothee Andres (Bundesministerium für Gesundheit), Prof. Dr. Surjo R. Soekadar (Charité Berlin) und Dr. Ruben Plum-Schneider (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit). 

Einen konkreten Handlungsbedarf identifiziert die Studie beispielsweise darin, neurale Daten in die Datenschutz-Grundverordnung der EU aufzunehmen, um den besonderen Schutz dieser personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Mit Blick auf den erforderlichen ethischen und institutionellen Rahmen für neurotechnologische Entwicklungen in Deutschland erklärt Studienautor Dr. Christoph Bublitz: „Grund für Alarmismus besteht nicht, Anlass für geschärfte Aufmerksamkeit hingegen schon. Ohne hinreichende Rahmenbedingungen werden neuartige Möglichkeiten, in Psyche und Geist einer Person einzublicken und einzugreifen, nicht nur zu ihrem Besten genutzt werden.“ Die UNESCO-Empfehlung formuliert klare rechtliche Leitplanken wie etwa Zustimmungsregeln und besondere Schutzpflichten für Kinder und Jugendliche, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Zugleich setzt sie – insbesondere bei medizinischen und therapeutischen Anwendungen – auf forschungs- und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen, um neurotechnologische Fortschritte zu fördern.

Hintergrund

Im November 2025 verabschiedeten alle 194 Mitgliedstaaten der UNESCO eine völkerrechtliche Empfehlung zur Ethik der Neurotechnologie. Die Empfehlung formuliert auf Grundlage ethischer Werte und Prinzipien Handlungsempfehlungen für staatliche Maßnahmen zur Steuerung von Neurotechnologien auf nationaler Ebene. Die UNESCO-Empfehlung unterscheidet dabei klar zwischen verschiedenen Technologieformen wie implantierbaren Gehirn-Computer-Schnittstellen auf der einen und nicht invasiven Anwendungen wie beispielsweise EEG-Stirnbändern auf der anderen Seite sowie zwischen Anwendungsfeldern und Nutzergruppen. 

Als Bindeglied zwischen der UNESCO, der Bundesregierung und der deutschen Gesellschaft ist die Deutsche UNESCO-Kommission dafür zuständig, die Umsetzung der UNESCO-Empfehlung hierzulande zu unterstützen. Hierfür stellt die vorliegende Studie ein wichtiges Fundament dar. Auch in die Verhandlungen zur Empfehlung brachte sich Deutschland maßgeblich ein. Die Bundesrepublik setzte sich dabei für eine starke Verankerung von Menschenrechten ein und betonte zugleich die großen Chancen dieser Technologien.

Weitere Informationen

Umsetzung der UNESCO-Empfehlung zur Ethik der Neurotechnologie – Eine Studie zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Handlungsbedarfen in Deutschland

Deutschsprachige Zusammenfassung der UNESCO-Empfehlung zur Ethik der NeurotechnologieExterner Link: 

UNESCO-Empfehlung zur Ethik der Neurotechnologie (englische Fassung)Externer Link: 

Veranstaltung re:publica am 20. Mai 2026Externer Link:

Neuroethik-Website der Deutschen UNESCO-Kommission

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