Die Ständige Vertretung vertritt Positionen, die das Auswärtige Amt mit den Ressorts der Bundesregierung und den Ländern koordiniert. Sie stimmt diese in geeigneter Weise mit anderen Mitgliedstaaten in der UNESCO ab und entwirft zusammen mit den anderen 194 Mitgliedsstaaten der UNESCO und im Dialog mit dem Sekretariat der UNESCO die Resolutionen, in denen die Arbeitsaufträge für die UNESCO ausbuchstabiert und festgelegt werden.

Die Ständige Vertretung nimmt aktiv an den Sitzungen der Gremien der UNESCO teil, insbesondere der Generalkonferenz und des Exekutivrats (sogenannten „governing bodies“ bzw. „Leitungsorgane“). Diese Arbeit erfolgt in einer der sechs offiziellen Sprachen der Vereinten Nationen (Englisch, Französisch, Chinesisch, Russisch, Spanisch, Arabisch), zumeist auf Englisch oder Französisch. Über Ergebnisse und Argumente anderer Staaten unterrichtet sie die Ressorts der Bundesregierung und die Länder. Je nach Thema werden sachkundige Expertinnen und Experten in die Delegation zu solchen Sitzungen integriert, zum Beispiel aus der Deutschen UNESCO-Kommission, aus Ministerien,  Wissenschaft und Zivilgesellschaft.

In die Positionsvertretung, Analyse und Berichterstattung der Ständigen Vertretung fließt die Arbeit der Deutschen UNESCO-Kommission ein und zudem weiterer deutscher Expertinnen und Experten, Mittler- und Nichtregierungsorganisationen. Zudem stimmt sich die Ständige Vertretung eng mit Partnerländern in Regionalgruppen oder in thematischen Gruppen ab, zum Beispiel der Genfer Gruppe oder der Gruppe der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Zur Website der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der UNESCOExterner Link:

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Botschafterin Kerstin Pürschel

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