

Immaterielles Kulturerbe in Deutschland: Neuzugänge im Bundesweiten Verzeichnis
Die Kulturministerkonferenz der Länder und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben heute fünf weitere Traditionen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Neu eingetragen wurden die Bolzplatzkultur, das Herrenschneiderhandwerk, die Martinstradition im Rheinland, die Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland sowie die Traditionelle Kleine Küstenfischerei an der Ostseeküste und in den Boddengewässern. Damit umfasst das Verzeichnis nun 173 kulturelle Ausdrucksformen, die in Deutschland gelebt und weitergegeben werden.
Katharina Binz, Präsidentin der Kulturministerkonferenz und Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz, erklärt: „Immaterielles Kulturerbe lebt davon, dass Menschen ihre Traditionen im Alltag weitergeben und gemeinsam gestalten. Ob Bolzplatz, Handwerk oder Küstenfischerei – diese kulturellen Praktiken verbinden Generationen und prägen regionale Identität. Dass wir gemeinsam mit der Deutschen UNESCO-Kommission heute fünf weitere Traditionen aufnehmen, zeigt, wie vielfältig und lebendig das kulturelle Erbe in Deutschland ist. Bund und Länder tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dieses Wissen und diese Formen des Zusammenlebens auch für kommende Generationen zu bewahren.“
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer betont: „Das Immaterielle Kulturerbe ist die lebendige Wurzel unseres heutigen kulturellen Selbstverständnisses. Das zeigen die diesjährigen Neuaufnahmen eindrucksvoll. Die Martinstradition im Rheinland vermittelt Werte wie Teilen, Solidarität und Zusammenhalt über Generationen hinweg. Auch das Herrenschneiderhandwerk verbindet traditionelle Handwerkskunst mit zeitgenössischem Design und prägt bis heute maßgeblich die Mode- und Kreativwirtschaft. All das gilt es, zu schützen und für die Zukunft erlebbar zu halten.“
Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission, unterstreicht: „Immaterielles Kulturerbe entsteht dort, wo Menschen sich einbringen, Wissen teilen und kulturelle Praktiken gemeinsam gestalten. Die Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis zeigen, wie lebendig, offen und wandlungsfähig kulturelle Ausdrucksformen heute sind – getragen von Gemeinschaften, die sich ihrer Geschichte bewusst sind und aktiv an einer vielfältigen Zukunft arbeiten. Denn Immaterielles Kulturerbe ist mehr als ein Blick zurück – es ist gelebte Gegenwart.“
Die UNESCO unterstützt seit mehr als 20 Jahren die Weitergabe, die Dokumentation und den Erhalt lebendiger Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, Naturwissen, von Handwerkstechniken und mündlichen Überlieferungen. Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes 2013 beigetreten.
Zu den fünf Neueinträgen im Einzelnen:
Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland
Traditionelle Kleine Küstenfischerei an der Ostseeküste und in den Boddengewässern
Hintergrund
Das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wurde 2003 von der Generalkonferenz der UNESCO in Paris verabschiedet. Bis heute haben 185 Staaten den Vertrag ratifiziert. Deutschland ist seit 2013 Vertragspartner.
Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen. Es zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Vorschläge für Neuaufnahmen werden zunächst vom Fachkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission geprüft und anschließend in einem mehrstufigen Verfahren ausgewählt.
Die Einträge aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. So wurden unter anderem bereits die Saunakultur in Finnland, der Reggae aus Jamaika und das Hebammenwesen zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt. Insgesamt verzeichnet Deutschland derzeit zehn Einträge auf den UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes.
Weitere Informationen
Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
FAQ Immaterielles KulturerbeHerunterladen: (PDF, 227 KB)
Gemeinsame Pressemitteilung der Kulturministerkonferenz, des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Deutschen UNESCO-Kommission
Pressekontakt
Deutsche UNESCO-Kommission
Timm Nikolaus Schulze
Pressesprecher
Telefon: +49 228 604 97-142
E-Mail: schulze@unesco.de
Sekretariat der Kultusministerkonferenz (Kultusministerkonferenz)
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Pressesprecher
Telefon: +49 30 25418-462
E-Mail: michael.reichmann@kmk.org
Internet: www.kmk.orgExterner Link:
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Pressestelle
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E-Mail: presse@bkm-info.bund.de
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