Timm Nikolaus Schulze
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Deutsche UNESCO-Kommission
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Deutschland und Frankreich nominieren „Braille: Lesen und Schreiben durch Tasten“ gemeinsam bei der UNESCO für die Aufnahme als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit. Der zuständige Ausschuss der UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation entscheidet voraussichtlich Ende 2027 über den Antrag.
„Braille ist ein Symbol für gelebte Inklusion“, betont Maria Böhmer, Präsidentin der Deutschen UNESCO Kommission. „Als tastbare Form des Lesens und Schreibens ermöglicht sie blinden und sehbehinderten Menschen auf der ganzen Welt den eigenständigen Zugang zu Bildung, Information, Kultur und Beruf und stärkt damit ihre Teilhabe in allen Lebensbereichen. Die gemeinsame Nominierung Frankreichs und Deutschlands würdigt diesen hohen internationalen Wert. Ich freue mich sehr darüber und wünsche der Nominierung viel Erfolg!“
1825 vom selbst blinden Louis Braille entwickelt, entstand rund um die Punktschrift Braille eine lebendige, international verbreitete Kulturpraxis, die in Schulen, Rehabilitationseinrichtungen, Verbänden und Vereinen weitergegeben wird. Dabei entwickelt sich Braille kontinuierlich weiter, greift neue Entwicklungen und Technologien auf. Für blinde, taubblinde und sehbehinderte Menschen bildet Braille die Grundlage für selbstbestimmte Kommunikation.
Als zentrale Interessenvertretung in Deutschland hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband die Erarbeitung der Nominierung mitgestaltet – für Präsident Hans-Werner Lange eine Herzensangelegenheit: „Von blinden Menschen selbst erfunden und weiterentwickelt, ist Braille zu einer Kulturform geworden, die Kommunikation und damit Teilhabe und Autonomie schafft. Braille verbindet aber auch und ist für unsere Community zu einem Teil unserer Identität geworden. Und genau das macht für mich Immaterielles Kulturerbe aus.“
Bereits 2020 wurde die Verwendung und Weitergabe der Brailleschrift in Deutschland in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die deutsch französische Nominierung unterstreicht die weltweite kulturelle Bedeutung der Brailleschrift und stärkt ihre internationale Anerkennung.
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 185 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland gehört dem Vertrag seit 2013 an.
Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Mehr als 800 Bräuche, darstellende Künste, Handwerkstechniken und Formen des Naturwissens aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt, darunter der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin, Reggae aus Jamaika und das Hebammenwesen, das von Deutschland gemeinsam mit zahlreichen anderen Staaten zur Aufnahme vorgeschlagen wurde. Deutschland verzeichnet insgesamt zehn Einträge auf den UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes.
Ein Ausschuss der UN-Kulturorganisation entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen in die UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes. Das Gremium setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zusammen.
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Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)