

19 Einträge in UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit
In Neu-Delhi, Indien, hat der Zwischenstaatliche Ausschuss für das Immaterielle Kulturerbe der UNESCO heute 18 Formen gelebter Kultur in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. Dazu zählen nun das Schweizer Jodeln, Spiegelmosaike in der persischen Architektur und Neujahrsrituale in Togo. Unter den Aufnahmen sind mit der Al-Sadu-Webkunst in den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Erzählkunst Hezhen Yimakan in China zwei Kulturpraktiken, die aufgrund erfolgreicher Erhaltungsmaßnahmen als nicht länger bedroht gelten. Zudem wurde mit dem kroatischen Karnevalsbrauch Lastovo Poklad ein gutes Praxisbeispiel zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes in das gleichnamige UNESCO-Register aufgenommen.
Damit beendet der Zwischenstaatliche Ausschuss seine Beratungen über die Aufnahme von lebendigen Traditionen, darstellenden Künsten, Bräuchen und Handwerkstechniken in die internationalen Listen für dieses Jahr. Das Gremium tagt noch bis zum 13. Dezember und berät über die weitere Entwicklung des UNESCO-Übereinkommens zum Immateriellen Kulturerbe.
In die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit wurden aufgenommen:
Brunei Darussalam, Indonesien, Malaysia: PantunExterner Link:
(Erweiterung: Brunei Darussalam hat sich dem seit 2020 bestehenden Eintrag angeschlossen.)
China: Hezhen Yimakan – Traditionelle Erzählkunst der HezhenExterner Link:
(Transfer: Wurde 2011 in die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes aufgenommen und gilt heute aufgrund erfolgreicher Erhaltungsmaßnahmen nicht mehr als bedroht)
Iran: Ayeneh-Kari – Spiegelmosaike in der persischen ArchitekturExterner Link:
Japan: Holzarchitektur in JapanExterner Link:
(nationale Erweiterung des seit 2020 bestehenden Eintrags)
Japan: Yama, Hoko, Yatai – Festumzüge in JapanExterner Link: (nationale Erweiterung des seit 2009 bestehenden Eintrags)
Japan: Handwerkskunst des Washi-PapiersExterner Link: (nationale Erweiterung des seit 2009 bestehenden Eintrags
Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan: Bau kirgisischer, kasachischer und karakalpakischer JurtenExterner Link: (Erweiterung: Usbekistan hat sich dem seit 2014 bestehenden Eintrag angeschlossen.)
Katar, Kuwait, Saudi Arabien: Traditionelle Al-Sadu-WebkunstExterner Link: (Erweiterung: Katar hat sich dem seit 2020 bestehenden Eintrag angeschlossen.)
Sao Tome und Principe: Freilichttheater in Sao Tome und PrincipeExterner Link:
Sri Lanka: Kithul Madeema – die Gewinnung von Kithulsaft in Sri LankaExterner Link:
Togo: Neujahrsrituale im Guin-Gebiet in TogoExterner Link:
Türkei: Antep İşi – Durchbruchstickerei aus GaziantepExterner Link:
Turkmenistan: Zucht des turkmenischen AlabaysExterner Link:
Vereinigte Arabische Emirate: Traditionelle Al-Sadu-Webkunst in den Vereinigten Arabischen EmiratenExterner Link: (Transfer: Wurde 2011 in die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes aufgenommen und gilt heute aufgrund erfolgreicher Erhaltungsmaßnahmen nicht mehr als bedroht)
In das Register guter Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes wurde aufgenommen:
Hintergrund
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Die UNESCO unterstützt den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt gelebter Kultur seit mehr als 20 Jahren. Das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wurde 2003 von der Generalkonferenz der UNESCO in Paris verabschiedet. Bis heute sind ihm 185 Staaten beigetreten. Deutschland gehört der UNESCO-Konvention seit 2013 an.
Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen des Immateriellen Kulturerbes der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen vorgeschlagen werden. Mehr als 800 Bräuche, darstellende Künste, Handwerkstechniken und Formen des Naturwissens aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt, darunter der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin, Reggae aus Jamaika und das Hebammenwesen, das von Deutschland gemeinsam mit zahlreichen anderen Staaten zur Aufnahme vorgeschlagen wurde. Deutschland verzeichnet insgesamt zehn Einträge auf den UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes.
Der Zwischenstaatliche Ausschuss für das Immaterielle Kulturerbe entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen in die UNESCO-Listen. Das Gremium setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zusammen, darunter Deutschland.
