Auf ein Wort,

100 Jahre Weimarer Verfassung: Freiheitsrechte schützen, Geschichtsbewusstsein stärken

Prof. Dr. Dr. Sabine von Schorlemer
Inhaberin des UNESCO-Lehrstuhls für Internationale Beziehungen an der TU Dresden und Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst a. D.

Am 11. August 1919 wurde die erste parlamentarisch-demokratische Verfassung Deutschlands unterzeichnet - die Weimarer Verfassung. Vor genau einhundert Jahren wurden darin mit der Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit drei Grundrechte festgeschrieben, deren Schutz im Mandat der UNESCO einen wesentlichen Platz einnimmt.

Die Deutsche UNESCO-Kommission feiert mit der Webserie Freiheit.Hoch.Drei in diesem Jahr sowohl 100 Jahre Weimarer Verfassung als auch 70 Jahre Grundgesetz. Im Gespräch erläutert Frau Professorin Sabine von Schorlemer, Inhaberin des UNESCO-Lehrstuhls für Internationale Beziehungen an der TU Dresden und ehemalige Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst des Freistaates Sachsen, warum Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit von so zentraler Bedeutung für friedliche und demokratische Gesellschaften sind.

Welche Bedeutung hat die Weimarer Verfassung für Deutschland und Europa im Jahr 2019, insbesondere im Hinblick auf Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit?

Der Jahresbericht 2019 von Freedom House (Freedom in the World 2019) zeigt, dass Freiheitsrechte und somit die Qualität der Demokratie seit 13 Jahren weltweit kontinuierlich abnehmen. Dieser Trend ist laut der Bertelsmann-Stiftung in verschiedenen Industriestaaten sowie Entwicklungs- und Schwellenländern gleichermaßen zu beobachten. Insbesondere die Meinungsfreiheit wird seit 2012 immer stärker eingeschränkt, gerade im digitalen Raum, so die Autorinnen und Autoren von Freedom House. Insofern besteht Anlass zur Sorge, gerade auch für die im politischen Raum so wichtige Meinungsbildung.

Vor diesem Hintergrund ist die stabile Verankerung der Grund- und Menschenrechte in nationalen Verfassungen, wie beispielgebend bereits vor 100 Jahren in der Weimarer Verfassung geschehen und seitdem in zahlreichen bindenden Rechtsdokumenten zu finden, essenziell – nicht nur als moralischer Kompass für jede Staatsbürgerin und jeden Staatsbürger, sondern auch als rechtlicher Maßstab, um staatliches Unrecht zu verhindern.

Freiheit.Hoch.Drei

Mit der Webserie Freiheit.Hoch.Drei veröffentlicht die Deutsche UNESCO-Kommission 2019 vielfältige Stimmen zur Bedeutung der Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit.

Warum sind Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit so wichtig für Frieden und Entwicklung auf nationaler wie auch internationaler Ebene?

Frieden und Entwicklung gehen Hand in Hand mit dem Respekt für kulturelle, ethnische und religiöse Vielfalt sowie für unterschiedliche Überzeugungen und Identitäten.

Die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte ergibt sich dabei stets aus ihrer Schutzfunktion für Individuen und aus ihrem jeweiligen Inhalt:

So schützt die Pressefreiheit unter anderem journalistische Recherche, die Vertraulichkeit journalistischer Quellen sowie die ungehinderte Ausübung der Tätigkeit von Einrichtungen des Rundfunks, der Presse und anderer Medien. Die Kunstfreiheit erlaubt Künstlern unterschiedlicher Kunstgattungen wie unter anderem Malerei, Bildhauerei, Dichtung die freie schöpferische Gestaltung, etwa bei der Herstellung des Kunstwerkes, der sogenannte Werkbereich, aber daneben auch die Präsentation in der Öffentlichkeit, der sogenannte Wirkbereich. Und Kern der Wissenschaftsfreiheit ist der Schutz der Eigengesetzlichkeit sowohl der anwendungsorientierten als auch der Grundlagenforschung.

Da Pluralismus, Toleranz und Weltoffenheit konstitutiv für demokratische Gesellschaften sind, setzt sich auch die UNESCO gemäß ihrem Mandat weltweit für Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit ein.

Sie haben den UNESCO-Lehrstuhl für Internationale Beziehungen inne und lehren an der TU Dresden Völkerrecht, Recht der EU und Internationale Beziehungen. Inwiefern fließen die UNESCO-Themen wie der Schutz der Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit in die Lehre und Arbeit am Lehrstuhl mit ein?

Kunst- und Wissenschaftsfreiheit sind maßgeblich für das tägliche Wirken aller Lehrstühle und Professuren an Hochschulen, denn ohne den Schutz der Wissenschaftsfreiheit wäre freie, gesellschaftskritische Forschung und Lehre nicht möglich.

Die Kunstfreiheit wiederum ist ein wichtiges Element für den Kulturerbeschutz, Konflikte und den „nexus to peace“, wie sie im Mittelpunkt der Tätigkeit des Dresdner UNESCO Chairs in International Relations stehen. Werden beispielsweise Menschen zur Zielscheibe militärischer Angriffe, wie wir es etwa in den 1990er Jahren im Jugoslawienkonflikt im Herzen Europas erlebt haben, werden sie gar zur Flucht gezwungen, wird ihr Kulturerbe wie beispielsweise Bibliotheken, Archive, Monumente oder Sakralbauten zerstört, droht der Verlust der kulturellen Identität und der künstlerischen Schöpfungskraft. Dies schwächt den Zusammenhalt von Gesellschaften und schafft zum Teil neue Spannungen, auch in der Post-Konflikt-Phase. Ein thematischer Schwerpunkt der Lehrstuhlarbeit ist daher neben der Vermittlung von Kenntnissen des europäischen und universellen Menschenrechtsschutzes auch der Erhalt des Kulturerbes und der kulturellen Vielfalt.

Resolution: Wissenschaftsfreiheit weltweit

Die Deutsche UNESCO-Kommission hat auf ihrer Mitgliederversammlung im Jahr 2017 die Resolution Wissenschaftsfreiheit weltweit verabschiedet. Darin ruft sie zu einem konsequenten Einsatz für Wissenschatsfreiheit auf.

Die 2005er UNESCO-Konvention

Ein wichtiges Instrument zum Schutz der Kunstfreiheit ist die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005. Informationen zur Umsetzung der Konvention in und durch Deutschland finden Sie hier.

Wie können nationale und internationale Akteure aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft Grundrechte schützen und aktiv fördern?

Es erscheint mir überaus wichtig, die Erinnerung an historische Begebenheiten und Ereignisse der deutschen und europäischen Geschichte bei den jüngeren Menschen wach zu halten, nicht nur heute, sondern auch in Zukunft.

Deutschland feiert in diesem Jahr den 100. Jahrestag der Verabschiedung der Weimarer Verfassung und den 70. Jahrestag des Grundgesetzes. Aus diesem Anlass beschäftigt sich auch die Deutsche UNESCO-Kommission auf ihrer Internetseite verstärkt mit den Themen Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit. Das sind wichtige Impulse.

Als ehemalige Vorsitzende der Stiftung sächsischer Gedenkstätten würde ich es außerdem begrüßen, wenn europaweit Besuche von bedeutsamen Erinnerungsorten und Gedenkstätten, wie Dachau, Buchenwald, Bergen-Belsen und weiteren, verpflichtend im Lehrplan der Schulen vorgesehen würden. Denn Geschichtsbewusstsein, moralische Grundwerte und damit auch die Notwendigkeit der Verantwortung für Grund- und Menschenrechte müssen möglichst früh vermittelt werden.

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