KI zeigt schon heute „zwei Gesichter“: Sie kann helfen, unseren Alltag zu erleichtern, Krankheiten frühzeitig zu erkennen oder Artenvielfalt effektiver zu überwachen. Sie wird aber auch für Maßnahmen eingesetzt, die aus ethischer und menschenrechtlicher Sicht nicht toleriert werden dürfen. Hierzu zählt zum Beispiel die Unterdrückung von Meinungsvielfalt oder die Diskriminierung von Minderheiten.

Im November 2021 haben die 193 UNESCO-Mitgliedstaaten den ersten global gültigen Völkerrechtstext zur ethischen Entwicklung und Nutzung von KI verabschiedet: die UNESCO-Empfehlung zur Ethik der Künstlichen Intelligenz. Der Text setzt sowohl für aktuelle als auch für zukünftige Anwendungsbereiche von KI einen klaren ethischen Rahmen. In elf Politikbereichen, darunter Bildung, Kultur, Kommunikation, Arbeit und Gesundheit, definiert die Empfehlung entsprechende Ziele und Vorgaben für die Regierungen der UNESCO-Mitgliedstaaten.

Die Deutsche UNESCO-Kommission unterstützt die Umsetzung der Empfehlung in Deutschland. Sie macht den Text bekannt, informiert und berät deutsche Ministerien, Parlamente und zivilgesellschaftliche Organisationen zu den Umsetzungsmöglichkeiten. Dazu führt die Deutsche UNESCO-Kommission Fachveranstaltungen durch, gibt wissenschaftliche Gutachten in Auftrag und entwickelt gemeinsam mit Expertinnen und Experten konkrete HandlungsansätzeHerunterladen: (PDF, 109 KB).

Überschrift

„Wir alle ‚können‘ durch KI mehr. Darin liegen Chancen für die Gestaltung der Welt von morgen, aber auch Risiken, wenn wir die Datenbasis oder die Deutungshoheit nicht in der Hand haben. Deshalb ist Zugang, Teilhabe und Fairness so wichtig.“

Prof. Dr. Nicola Marsden

Forschungsprofessur Sozioinformatik, Hochschule Heilbronn

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Interview mit Prof. Dr. Nicola Marsden

Das vollständige Interview mit Prof. Dr. Nicola Marsden finden Sie hier.

Unsere Publikationen zum Thema Ethik der KI:

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