Pressemitteilung,

Unterlagen des Auschwitz-Prozesses und Constitutio Antoniniana sind UNESCO-Weltdokumentenerbe

UNESCO-Komitee tagte vom 24. bis 27. Oktober in Paris

Die UNESCO hat heute die Verfahrensunterlagen und Tonbandaufnahmen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963-1965) als UNESCO-Weltdokumentenerbe ausgezeichnet. Auch die aus Deutschland nominierte Constitutio Antoniniana, eine Papyrushandschrift aus dem 3. Jahrhundert. n. Chr., ist jetzt UNESCO-Weltdokumentenerbe. Insgesamt nahm die UNESCO 78 Dokumente neu in das Weltregister auf. Drei bereits bestehende Einschreibungen wurden erweitert und zwei weitere vorbehaltlich weiterer Klärung aufgenommen. Damit folgte UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova der Empfehlung des Internationalen Komitees zum UNESCO-Weltdokumentenerbe, das vom 24. bis 27. Oktober in Paris tagte.

Verfahrensunterlagen und Tonbandaufnahmen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses

Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963-1965) rückte den millionenfachen Mord an Juden, Minderheiten, politischen Gegnern und Angehörigen der Völker Europas während der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland erstmals in seinem gesamten Umfang in das Blickfeld der Öffentlichkeit.

Die Prozessunterlagen setzen sich zusammen aus insgesamt 454 Aktenbänden sowie 103 Tonbändern. In den Verfahrensunterlagen finden sich die 1958 begonnenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart, der kurz zuvor eingerichteten Zentralen Stelle in Ludwigsburg sowie die von den Frankfurter Staatsanwälten im 1959 begonnenen Ermittlungsverfahren zusammengetragenen Unterlagen einschließlich Zeugenaussagen. Zum ersten Mal überhaupt in der Geschichte der Bundesrepublik reisten deutsche Staatsanwälte im August 1960 über den „Eisernen Vorhang“ hinweg ins polnische Auschwitz. 

Die Tonband-Aufzeichnungen der Hauptverhandlung waren eigentlich nur als „Stützung des Gedächtnisses des Gerichts“ vorgesehen. Während 134 Verhandlungstagen vernahm das Gericht 360 Personen, darunter 221 Opferzeugen - Überlebende des KZ Auschwitz, aber auch anderer Lager - sowie 85 SS-Zeugen. Ferner wurden auch die Stellungnahmen von Sachverständigen, Plädoyers der Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter und Verteidigung, Schlussworte der Angeklagten und die mündliche Urteilsverkündigung des Vorsitzenden Richters Hans Hofmeyer auf Band aufgenommen.

Prof. Dr. Joachim-Felix Leonhard, Vorsitzender des deutschen Nominierungskomitees für das UNESCO-Weltdokumentenerbe, erklärt: „Die Verfahrensunterlagen und Tonbandaufnahmen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses belegen das vom NS-Regime etablierte System der gezielten Tötung. Dabei beschreiben die Opfer eindringlich in eigenen Worten die Mordmaschinerie von Auschwitz. Die Dokumente besitzen nicht zuletzt deshalb eine enorme psychologische und auch emotionale Kraft, indem sie den unvorstellbaren Schrecken des größten Konzentrations- und Vernichtungslagers des NS-Regimes widerspiegeln. Sie erinnern daran, was passieren kann, wenn zu Viele Unrecht schweigend hinnehmen. Diese Eintragung in das Register gibt uns den Auftrag, heute und in Zukunft Hass und Ausgrenzung entschieden entgegenzutreten.“

Die von der UNESCO ausgezeichneten Dokumente werden im Hessischen Landesarchiv – Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden aufbewahrt, das auch den Nominierungsantrag erarbeitet hatte.

Zur Geschichte des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess

Die Anzeige einer Privatperson gegen SS-Oberscharführer Wilhelm Boger löste den ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess im Frühjahr 1958 aus. Zuständigkeitshalber ermittelte zunächst die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, ab Dezember desselben Jahres auch die Zentrale Stelle in Ludwigsburg. Nachdem der Frankfurter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer im Januar 1959 authentische Dokumente erhielt, die die gezielte Tötung von Auschwitz-Häftlingen durch SS-Leute belegten, nahm auch er Ermittlungen auf. Bauer, selbst als Jude und Sozialdemokrat vom NS-Regime verfolgt, beantragte im Frühjahr 1959 beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, die juristische Zuständigkeit bezüglich aller in Auschwitz verübten Verbrechen dem Frankfurter Landgericht zu übertragen.

Der Prozess begann am 20. Dezember 1963 im Frankfurter Rathaus Römer mit der Anklage gegen 22 SS-Angehörige.  Während der 183 Verhandlungstage bis August 1965, in deren Verlauf 360 Zeugen vernommen wurden, wurde die deutsche Nachkriegsgesellschaft zum ersten Mal umfassend und durch die erschütternden Zeugenaussagen offen mit dem Völkermord konfrontiert. 

Die Urteile fielen, trotz sechs lebenslanger Haftstrafen, sehr milde aus. Zehn Anklagte kamen wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord mit zum Teil kurzen Haftstrafen davon, drei Angeklagte wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Constitutio Antoniniana

Mit der Constitutio Antoniniana verlieh der römische Kaiser Marcus Aurelius Severus Antoninus, auch bekannt als Caracalla, um 212/213 n. Chr. sämtlichen freien Bewohnern des Imperium Romanum das römische Bürgerrecht. Bis dahin hatten viele Bewohner den Rang von „Fremden“ inne und damit einen gegenüber den römischen Bürgern nachteiligen Rechtsstatus im Bereich des Straf- und Zivilrechts, der Steuerveranlagung und der sozialen Mobilität.

Prof. Dr. Joachim-Felix Leonhard, Vorsitzender des deutschen Nominierungskomitees für das UNESCO-Weltdokumentenerbe, unterstreicht: „Mit der Constitutio Antoniniana wurde vor über 1.800 Jahren erstmalig in der Weltgeschichte in einem Gebiet, das viele Millionen Menschen unterschiedlicher kultureller Prägung auf drei Kontinenten umfasste, ein einheitlicher Bürgerstatus geschaffen. Dabei wurden bestehende Bürgerrechte und lokale Rechtstraditionen nicht abgeschafft, sondern weiterhin garantiert. Auch gewachsene juristische und administrative Strukturen wurden nicht zerschlagen, sondern in das römische Imperium integriert. Ein Großteil der öffentlichen Aufgaben stand somit in lokaler oder regionaler Verantwortung.“

Der eingereichte Papyrus Gissensis I 40 enthält das einzige heute noch erhaltene Exemplar der Constitutio Antoniniana. Sein Zustand ist prekär. Durch kürzlich stattgefundene Restaurationsmaßnahmen konnte der Verfall jedoch vorerst gestoppt werden. Der Papyrus wird in der Universitätsbibliothek Gießen aufbewahrt, die gemeinsam mit dem Institut für Altertumswissenschaften das Nominierungsdossier zur Aufnahme in das UNESCO-Weltdokumentenregister ausgearbeitet hat.

Hintergrund

Das UNESCO-Weltdokumentenregister wurde 1992 ins Leben gerufen. Es ist ein globales digitales Netzwerk mit herausragenden Buchbeständen, Handschriften, Partituren, Bild-, Ton- und Filmdokumenten. Ziel des Registers ist: dokumentarische Zeugnisse von außergewöhnlichem Wert in Archiven, Bibliotheken und Museen sichern und zugänglich machen. 427 Dokumente aus allen Weltregionen zählen derzeit zum Weltdokumentenerbe, darunter 24 aus Deutschland.

Weitere Informationen

Pressefotos zum ersten Frankfurter Auschwitz Prozess und zur Constitutio Antoniniana

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Pressekontakt

Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin 
Katja Römer
Tel. +49 228-60497-42
Email: roemer(at)unesco.de

Für den ersten Frankfurter Auschwitz Prozess
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Pressereferat: i.V. Christoph Schlein
Tel. +49 611 32 3233
Email: Christoph.Schlein(at)HMWK.Hessen.de

Für die Constitutio Antoniniana 
Universitätsbibliothek Gießen 
Leitender Bibliotheksdirektor
Dr. Peter Reuter
Telefon +49 0641 9914000   
Email: peter.reuter(at)bibsys.uni-giessen.de