Meldung,

Informationsveranstaltungen zum Immateriellen Kulturerbe

Seit April können Menschen in Deutschland lebendige Kulturformen für die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes vorschlagen. Einige Länder organisieren nun Informationsveranstaltungen.

Ob Tanz, Theater, Musik, Bräuche, Feste, Naturwissen oder Handwerkskünste – Immaterielles Kulturerbe ist lebendig. Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbe zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Die Bewerbungsrunde endet am 30. November 2021.

Bundesländer bieten Informationen

Einige Bundesländer bieten Informationsveranstaltungen an. So organisiert beispielsweise Bayern am 30. April 2021 von 14:00 bis 16:00 Uhr ein virtuelles Event. Eine Anmeldung ist über dieses Kontaktformular möglich.

Auch Nordhein-Westfalen organisiert am 10. Mai 2021 von 14:00 bis 17:30 Uhr eine Informationsveranstaltung. Die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW bittet um Anmeldung per E-Mail.

Auch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein organisiert in Kooperation mit dem Schleswig-Holsteinischen Heimatbund am 11. Mai 2021 von 14:00 bis 16:00 Uhr eine Informationsveranstaltung und bittet um Anmeldung per E-Mail bis zum 7. Mai.

Die Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission ist an den Veranstaltungen stets beteiligt.

Immaterielles Kulturerbe werden

Interessierte sind aufgerufen, ihre Kulturform bis zum 30. November 2021 über ein Online-Formular einzureichen. Um die gesamte Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland abzubilden, sind besonders Vorschläge willkommen, die dem Verzeichnis neue Facetten hinzufügen, etwa aus den Bereichen urbaner oder migrantischer Kultur. Ein Merkblatt bietet wichtige Hinweise zur Vorbereitung. Vorschläge werden elektronisch in dem Bundesland eingereicht, in dem die für die Bewerbung verantwortliche Person oder Organisation ansässig ist.

An dem anschließenden mehrstufigen Auswahlverfahren sind die Länder, die Kulturministerkonferenz, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie ein Expertenkomitee der Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt. Über Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis wird im Frühjahr 2023 entschieden.
 

Bundesweites Verzeichnis

Im Verzeichnis Deutschlands sind 126 lebendige Kulturformen sowie Modellprogramme zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes eingetragen.

Bundesweites Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe

Register Guter Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes

Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes (2003)

Die UNESCO-Generalkonferenz hat das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes im Jahr 2003 verabschiedet. Im Frühjahr 2006 trat es nach Ratifizierung durch 30 Staaten in Kraft. Deutschland, als einer von mittlerweile 180 Vertragsstaaten, ist dem Übereinkommen 2013 beigetreten.