Zwischenstaatlicher Ausschuss Immaterielles Kulturerbe

76 Neuaufnahmen in die internationalen UNESCO-Listen 2009

Die UNESCO schützt nicht nur Kultur- und Naturdenkmäler, sondern auch lebendige kulturelle Ausdrucksformen. Neben der bekannten Welterbeliste führt sie eine "Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes". Seit Oktober verzeichnet diese Liste 76 Neuzugänge, darunter auch den südamerikanischen Tango.

Wer kennt ihn nicht? Wie kein anderer südamerikanischer Tanzstil hat sich der Tango in verschiedenen Formen in der gesamten Welt verbreitet. Zahlreiche Künstler bekannten sich zu dem Tanz, der für Erotik und Romantik, Scheitern und Abschied steht. Der Tango ist der "vertikale Ausdruck eines horizontalen Verlangens", schrieb der Schriftsteller George Bernhard Shaw. Das UNESCO-Komitee für die Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes hat den Tango nun auf Vorschlag Argentiniens und Uruguays – der Länder, in denen der Tanz Ende des 19. Jahrhunderts entstanden ist und bis heute große Verbreitung hat – zum Kulturerbe der Menschheit erklärt.

Das Komitee tagte vom 28. September bis 2. Oktober 2009 in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate. 35 Länder hatten über 100 Vorschläge für die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes bei der UNESCO eingereicht, 76 davon wurden vom Zwischenstaatlichen Komitee anerkannt.

Einen besonders hohen Stellenwert räumen die asiatischen Länder dem immateriellen Erbe ein. Allein China verzeichnet 22 Neueinträge, darunter das Drachenboot-Festival und die chinesische Kalligrafie. Japan hat 13 neue Einträge, unter anderem die altjapanische Hofmusik Gagaku. Unter den europäischen Ländern verzeichnet Kroatien die meisten Neueinträge und ist nun mit sieben kulturellen Ausdrucksformen in der Liste vertreten, darunter die Klöppelarbeit. Neu auf der Liste sind auch die Heilig-Blut-Prozession im belgischen Brügge, der kolumbianische "Carnaval de Negros y Blancos", die Pfeifsprache El Silbo von der spanischen Kanareninsel La Gomera und die malische Manden Charta.

Die Liste umfasst jetzt 166 repräsentative Beispiele für die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in aller Welt. Sie verknüpft das Bewusstsein für Tradition und Identität, das von Generation zu Generation überliefert wird, und schützt so lebendige kulturelle Ausdrucksformen – Bräuche, mündliche Ausdrucksformen, Musik, darstellende Künste oder Handwerk – Kulturformen, die man nicht anfassen kann, sondern die tradiert und praktiziert werden. Die Vertragsstaaten des Übereinkommens verpflichten sich, Maßnahmen zu ergreifen, damit das Immaterielle Kulturerbe erhalten bleibt.

Doch nicht immer gelingt das: Erstmals entschied das Komitee auch über Aufnahmen in die "Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes". Auf ihr finden sich nun zwölf kulturelle Ausdrucksformen aus acht Ländern, zu deren Erhaltung besondere Maßnahmen eingeleitet werden sollen. Dazu zählen das traditionelle Neujahrsfest der in China lebenden Qiang-Minderheit, der Paghjella-Gesang von der französischen Mittelmeerinsel Korsika und der mongolische Volkstanz Mongol Biyelgee.

Dass Immaterielles Kulturerbe bedroht ist, hat viele Gründe: Prozesse der Globalisierung und des gesellschaftlichen Wandels, Migration oder Phänomene wie Intoleranz, aber auch fehlende Mittel, um das Erbe zu bewahren. Kulturelle Ausdrucksformen, die besonderer Erhaltungsmaßnahmen bedürfen, unterstützt die UNESCO finanziell aus dem internationalen Fonds für das Immaterielle Kulturerbe. Der Fonds wird aus Beiträgen der Mitgliedstaaten, des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen und aus Spenden finanziert.

Die "Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit" verzeichnet 399 kulturelle Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und überlieferte Wissensformen aus allen Weltregionen. Auf der Liste des "dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes" befinden sich 52 Kulturformen aus 28 Ländern. Das "Register Guter Praxisbeispiele" verzeichnet 19 Projekte, die modellhaft die Grundsätze und Ziele des Übereinkommens widerspiegeln.

2003 verabschiedete die UNESCO das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes. Inzwischen sind dem Übereinkommen 177 Staaten beigetreten. Der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland erfolgte am 10. Juli 2013.

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