Pressemitteilung,

UNESCO erkennt 14 Traditionen als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit an

Drei neue Einträge im Register guter Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes

Der UNESCO-Ausschuss für das Immaterielle Kulturerbe hat am Donnerstag 14 Formen von überliefertem Wissen und Können in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. Dazu gehören die Saunakultur in Finnland, das Schattenboxen Taijiquan aus China sowie die Zeidlerei, die traditionelle Waldimkerei in Polen und Belarus. Zudem nahm der Ausschuss drei gute Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes in das gleichnamige UNESCO-Register auf, darunter das Bauhüttenwesen, das von Frankreich, Norwegen, Österreich, der Schweiz und Deutschland gemeinsam nominiert worden war.

Damit beendet der Zwischenstaatliche Ausschuss seine Beratungen über die Aufnahme lebendiger Traditionen, Bräuche und Handwerkstechniken in die UNESCO-Listen für dieses Jahr. 2020 wurde die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes um insgesamt 29 Kulturformen ergänzt. Die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes verzeichnet drei Neuaufnahmen, das Register guter Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes ebenfalls drei. Der Ausschuss tagt noch bis zum 19. Dezember. Aufgrund der Covid-19-Pandemie finden die Beratungen in diesem Jahr erstmals online statt.
 

In das Register guter Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes wurden aufgenommen:

Frankreich: Die Martinique-Yole: Von der Herstellung bis zu den Segelpraktiken, ein Modell für den Erhalt des Kulturerbes

Frankreich, Deutschland, Norwegen, Österreich, Schweiz: Bauhüttenwesen: Handwerkstechniken und Gepflogenheiten der Dombauhütten in Europa, Know-how, Weitergabe, Wissensentwicklung und Innovation

Griechenland: Polyphone Karawane: Erforschung, Bewahrung und Förderung des vielstimmigen Gesangs von Epirus
 

In die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit wurden aufgenommen:

China: Taijiquan

China, Malaysia: Ong Chun: Zeremonie, Rituale und Praktiken zur Aufrechterhaltung der nachhaltigen Verbindung zwischen Mensch und Ozean

Finnland: Saunakultur in Finnland

Frankreich, Belgien, Luxemburg, Italien: Das Hornspiel in Verbindung mit Gesang, Atemkontrolle, Vibrato, Ortsresonanz und Geselligkeit

Indonesien, Malaysia: Pantun-Gedichtform

Iran, Armenien: Wallfahrt zum Apostelkloster St. Thaddäus

Italien, Frankreich: Glasperlen-Kunst

Japan: Traditionelle Fertigkeiten, Techniken und Wissen zur Erhaltung und Weitergabe von Holzarchitektur in Japan

Kasachstan, Kirgisistan, Türkei: Traditionelles Intelligenz- und Strategiespiel: Togyzqumalaq, Toguz Korgool, Mangala / Göçürme

Malawi, Simbabwe: Herstellung und Spiel der Mbira / Sansi

Malta: Il-Ftira: Kulinarische Kultur des Sauerteigfladens

Paraguay: Ahnentrunk der Guaraní in Paraguay: Praktiken und Wissen um Terere in der Pohã-Ñana-Kultur

Polen, Belarus: Zeidlerei

Tschechien: Handfertigung von Christbaumschmuck aus geblasenen Glasperlen
 

Hintergrund

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 180 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.

Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Dazu gehören bereits der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin, Reggae aus Jamaika und der Blaudruck in Deutschland, Österreich, Tschechien, der Slowakei und Ungarn.

Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zusammen. Er entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen auf die UNESCO-Listen. Bisher sind 492 Formen des Immateriellen Kulturerbes auf der internationalen Repräsentativen Liste und 67 Elemente auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes eingetragen. Zudem führt die UNESCO ein Register von aktuell 25 Beispielen guter Praxis zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes.
 

Pressekontakt

Deutsche UNESCO-Kommission
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Peter Martin
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