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Tagung der deutschsprachigen UNESCO-Nationalkommissionen

Am 8. und 9. Mai 2018 trafen sich in Wien Experten, Praktizierende und politische Entscheidungsträger aus Österreich, der Schweiz, Luxemburg und Deutschland zur Tagung „Spannungsfeld Immaterielles Kulturerbe“. Sie wurde gemeinsam von den vier deutschsprachigen UNESCO-Nationalkommissionen organisiert und beschäftigte sich mit gesellschaftlich strittigen Aspekten von Immateriellem Kulturerbe.

Nach der UNESCO-Konvention von 2003 muss Immaterielles Kulturerbe mit den bestehenden internationalen Menschenrechtsübereinkünften, mit dem Anspruch gegenseitiger Achtung von Gemeinschaften und Gruppen sowie nachhaltiger Entwicklung vereinbar sein. Damit sind jedoch nicht alle Fragen bei der Bewertung, was jeweils als Immaterielles Kulturerbe anerkannt werden kann, gelöst. Die Erfahrungen der letzten Jahre bei der Erstellung von Verzeichnissen des Immateriellen Kulturerbes haben aufgezeigt, dass innerhalb von Gesellschaften bei einigen Kulturformen durchaus unterschiedliche Beurteilungen in Bezug auf Ethik und gesellschaftliche Normen existieren.

Immaterielles Kulturerbe hat immer eine historische Verankerung und genießt durch seine jeweilige Trägergruppe und meist auch die lokale Bevölkerung hohe Akzeptanz. In wenigen Fällen wird diese Akzeptanz und Wertschätzung jedoch von einer breiteren Öffentlichkeit in der eigenen Gesellschaft oder in anderen Teilen der Welt nicht geteilt: wenn Tiere (Tiernutzung, Zähmung, Rituale, Verzehr) betroffen sind, wenn es um Erfahrungswissen geht, das unter Umständen im Gegensatz zu wissenschaftlichen Erkenntnissen steht (z.B. traditionelle Heilmethoden), bei Genderfragen (Ausschluss von entweder Männern oder Frauen bei der Ausübung) oder bei der Beteiligung von Minderheiten beziehungsweise an Religionen und Religionsgemeinschaften orientierten Bräuchen. Und auch innerhalb der Trägergruppen gibt es zu diesen Fragen gelegentlich durchaus Bruchlinien.

Die Tagung widmete sich daher unter anderem folgenden Fragestellungen: Können Kriterien aufgestellt werden, die aus dem Dilemma konträrer Akzeptanz von Kulturformen herausführen? Welche neuen Dialoge und Bewusstseinsprozesse hat das Arbeiten an Verzeichnissen des Immateriellen Kulturerbes angestoßen und wo zeigen sich Grenzen und Blockaden? In vier Arbeitsgruppen diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer teilweise kontrovers zu den Themen Gender und Gleichstellung, Tiere und Tiernutzung, Kommerz und Tourismus sowie Religionen und Minderheiten.

In der Arbeitsgruppe zum Thema Kommerzialisierung konstatierte Prof. Markus Tauschek, Mitglied des DUK-Expertenkomitees, dass Immaterielles Kulturerbe immer auch eine ökonomische Komponente hätte. Kultur, etwa in Form von Handwerkstechniken oder Naturwissen, sicherte seit jeher auch ein Einkommen, die Weitergabe war vielerorts nicht zuletzt wichtig für das Überleben. Erst im 19. Jahrhundert hätte man sich im Zuge der Romantik auf die Wertedimension von Kultur fokussiert, kommerzielle Aspekt waren fortan negativ behaftet. Die entscheidende Frage laute daher heute bei der Bewertung in Expertengremien, ob rein kommerzielle Aspekte im Vordergrund der Praxis stehen oder ob sich Kulturpflege und wirtschaftliche Aspekte sinnvoll ergänzen.  

Der Dialog mit allen Interessengruppen ist unersetzlich, um zu einer Versachlichung der Debatten zu kommen

Dr. Martin Huth, Tierethik-Experte aus Wien, machte in der entsprechenden Arbeitsgruppe deutlich, dass der Tierschutz und das Tierwohl in Europa einen sehr hohen Stellenwert besitzen, in der Schweiz und in Deutschland hat der Tierschutz sogar Verfassungsrang. Doch auch wenn sich Trägergruppen von entsprechenden Kulturformen streng an die jeweiligen Tierschutzgesetze halten, wird die Praxis zum Teil von Initiativen kritisiert. Hier zeigten die Erfahrungen, dass ein von den für das Immaterielle Kulturerbe verantwortlichen Stellen vermittelter Dialog mit allen Interessengruppen hilfreich ist, um zu einer Versachlichung der Debatte zu kommen. Letztendlich, so Prof. Tiago de Oliveira Pinto, Mitglied im DUK-Expertenkomitee und Inhaber des UNESCO-Chairs for Transcultural Music Studies in Weimar, sollte es in der Tierschutzdebatte im Kontext Immaterielles Kulturerbe immer darum gehen, welche Ausprägung die Beziehung zwischen Mensch und Tier annimmt.

In der Arbeitsgruppe zum Thema Gender und Gleichstellung drehte sich viel um die von der Schweizer Expertin Katrin Rieder formulierte Frage, an welchen Stellen bei lebendigen Traditionen die Kategorie Geschlecht wirksam werde – wie etwa beim „Cross-Dressing“ bei Karnevals-/Fastnachtsbräuchen – und warum im Verhältnis der Geschlechter zum Teil mit Ausschlüssen gearbeitet werde. Biologistische Argumente seien zu hinterfragen. Interessiert wurde von den Teilnehmenden der Arbeitsgruppe registriert, dass es bei den Wiener Sängerknaben, eine anerkannte Kulturform im Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes Österreichs, inzwischen auch einen Mädchenchor gebe. Eine der Erkenntnisse der Arbeitsgruppe war, dass die Expertengremien Diskursprozesse anstoßen können, die zu einem Empowerment von marginalisierten Gruppen führen können. Den Experten ist zudem wichtig, dass es auf dem Weg zu einer Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe einen partizipativen Prozess mit allen Beteiligten, auch den von bestimmten Aspekten der Tradition Ausgeschlossenen, gebe, der transparent dargestellt werde.

Der Prozess der Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe kann wichtige gesellschaftliche Diskursräume schaffen

Am Ende der Tagung wurde deutlich, dass es im Kontext des Immateriellen Kulturerbes weiterhin zum Teil sehr unterschiedlichen Perspektiven und Ansichten auf das Immaterielle Kulturerbe geben wird. Der Prozess der Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe könne aber Diskursräume schaffen, in denen die jeweilige Gesellschaft friedlich und konstruktiv im Sinne einer „streitbaren Demokratie“ debattieren und aushandeln kann, was in welcher Konfiguration öffentliche Wertschätzung erfahren soll.

UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes
Generalkonferenz der UNESCO

Immaterielles Kulturerbe

UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes

Die UNESCO-Generalkonferenz hat das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes im Jahr 2003 verabschiedet. Im Frühjahr 2006 trat es nach Ratifizierung durch 30 Staaten in Kraft. Deutschland, als einer von mittlerweile 181 Vertragsstaaten, ist dem Übereinkommen 2013 beigetreten.
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Immaterielles Kulturerbe in Deutschland
Immaterielles Kulturerbe in Deutschland

Kultur und Natur

Immaterielles Kulturerbe in Deutschland

Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes 2013 beigetreten. Dieser Schritt ist eine Wertschätzung und Anerkennung überlieferten Wissens und Könnens. Ziel ist, die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.
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