Timm Nikolaus Schulze
Pressesprecher
Deutsche UNESCO-Kommission
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Die UNESCO hat heute auf ihrer 43. Generalkonferenz eine Ethik-Empfehlung zu NeurotechnologienExterner Link: verabschiedet – im breiten Konsens aller abstimmenden Mitgliedsstaaten. Erstmals liegt damit nach zweijährigen Verhandlungen ein internationaler Rahmen für den Umgang mit Anwendungen und Geräten vor, die neuronale Daten erfassen, verarbeiten und beeinflussen. Deutschland hat die Verhandlungen maßgeblich mitgestaltet, sich für eine starke Verankerung von Menschenrechten im neuen Völkerrechtstext eingesetzt und zugleich die großen Chancen dieser Technologien hervorgehoben. Die UNESCO-Empfehlung setzt auf forschungs- und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen – vor allem bei medizinischen und therapeutischen Anwendungen, etwa für Menschen mit Behinderungen – und verknüpft sie mit klaren Leitplanken: verbindliche Zustimmungsregeln für individuelle Anwendungen sowie Schutzpflichten insbesondere für Kinder und Jugendliche. Nach der Verabschiedung ist Deutschland wie alle anderen UNESCO-Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Bestimmungen zügig umzusetzen. Angesichts der rasant zunehmenden Angebote im Konsum- und Freizeitbereich von EEG-Wearables bis Gaming drängt die Zeit.
„Neurotechnologien müssen die Menschen stärken, nicht steuern“, betont die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission Maria Böhmer. „Die UNESCO setzt mit ihrer Ethik-Empfehlung einen klaren Rahmen: Die Freiheit des Denkens bleibt unantastbar, Gehirndaten werden unter Achtung von Würde, Autonomie und Rechten genutzt – bei zugleich verlässlichen, forschungsfreundlichen Rahmenbedingungen. Dafür hat Deutschland sich in den Verhandlungen stark gemacht. Nun gilt es, diese Standards zügig und sorgfältig in nationales Recht und in die Praxis zu überführen. Hierfür braucht es einen koordinierten, ressortübergreifenden Ansatz vom Gesundheits- bis zum Justizbereich, damit die Regelungen wirksam greifen.“
Die Deutsche UNESCO-Kommission wird die neue Empfehlung am Donnerstag, 4. Dezember, von 10 bis 12 Uhr in einem digitalen Fachgespräch vorstellen. Anmeldungen für Pressevertretende sind schon jetzt möglichExterner Link:. Über die Bedeutung der Empfehlung für Deutschland diskutieren unter anderem Christoph Bublitz (Universität Hamburg), Saskia Nagel (RWTH Aachen) und Surjo R. Soekadar (Charité Berlin). Anfang 2026 wird die Deutsche UNESCO-Kommission eine Studie zur Umsetzung der Empfehlung in der Bundesrepublik veröffentlichen.
Noch bis zum 13. November findet die UNESCO-Generalkonferenz in Samarkand, Usbekistan, statt. Die Versammlung aller 194 Mitgliedstaaten ist das höchste Entscheidungsgremium der UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Sie findet alle zwei Jahre statt und entscheidet über das Budget und das Programm der Weltorganisation.
Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Sie wurde am 16. November 1945 gegründet. „Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden“ lautet die in der UNESCO-Verfassung verankerte Leitidee. Aufgabe der UNESCO ist es, „durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern in Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit beizutragen“. Die UNESCO-Nationalkommissionen, darunter die Deutsche UNESCO-Kommission, sind die zentrale Schnittstelle zwischen der UN-Sonderorganisation, den Regierungen und der Zivilgesellschaft ihrer Mitgliedstaaten.
Entwurf der Ethik-Empfehlung zu Neurotechnologien (so verabschiedet)Externer Link:
Anmeldung zum Fachgespräch am 4. Dezember (für Pressevertretende)Externer Link:
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Stellvertretender Pressesprecher
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