Falknerei in Deutschland ist Immaterielles Kulturerbe der UNESCO
Der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe hat heute in Addis Abeba die Falknerei in Deutschland in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Gemeinsam mit Italien, Kasachstan, Pakistan und Portugal hatte Deutschland eine Erweiterung des Eintrags der Tradition der Falknerei vorgeschlagen. Bereits im Jahr 2010 waren Belgien, Frankreich, Katar, Marokko, Mongolei, Saudi-Arabien, Spanien, Südkorea, Syrien, Tschechien und die Vereinigten Arabischen Emirate mit der gemeinsamen Nominierung ihrer jeweiligen Falknerei-Traditionen erfolgreich, 2013 folgten Österreich und Ungarn. Die Jagd mit abgerichteten Greifvögeln auf freilebendes Wild in seinem natürlichen Lebensraum ist eine jahrtausendealte Kulturform, die nun durch 18 Staaten weltweit gemeinsam auf der Repräsentativen Liste der UNESCO eingetragen ist.
Prof. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: „Der nationale und internationale Erfahrungsaustausch der Falkner untereinander ist für den Erhalt der Falknerei wichtig. Die Eintragung dieser Kulturform in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes durch insgesamt 18 Staaten fördert weltweit die Tradierung von Wissen und Erfahrung an künftige Generationen.“
Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters: „Die Kunst der Falknerei ist mehr als 3.500 Jahre alt. Wie bei vielen anderen Formen des Immateriellen Kulturerbes wurden das Wissen und die Erfahrung über das Zähmen und Abrichten der Tiere von Generation zu Generation weitergegeben. Nur so konnte die Falknerei in ihren Grundprinzipien bis heute in fast unveränderter Form erhalten bleiben - auch wenn die Jagd-Praxis inzwischen dem modernen Tierschutzgedanken Rechnung trägt. Die Falknerei gehört zu jenen Traditionen und Bräuchen, die zeigen, dass Reichtum nicht allein in Wohlstand begründet liegt, sondern in der Vielfalt unserer Kultur.“
Claudia Bogedan, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Bremens Senatorin für Kinder und Bildung: „Die Falknerei kann nur durch die Vermittlung von Wissen und Können von Mensch zu Mensch weiterentwickelt werden. Ein Erlernen über ein alleiniges Theoriestudium ist aufgrund des notwendigen Zusammenspiels mit dem Tier unmöglich. Neben der Beizjagd gehören zur Erhaltung des Wissens und Könnens der Falknerei tier- und naturschutzdienliche Maßnahmen und Praktiken.“
Prof. Dr. Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission: „Die Falknerei ist die Kunst, gemeinsam mit einem Greifvogel zu jagen. Dabei sind eine enge emotionale Beziehung sowie ein Vertrauensverhältnis zwischen Mensch und Tier von hoher Bedeutung. In Deutschland sorgen die Mitglieder des Deutschen Falkenordens, der Orden Deutscher Falkoniere und der Verband Deutscher Falkner gemeinsam für die Erhaltung der Praxis. Sie fördern Erfahrungsaustausch, die Weitergabe und Verbreitung von Kenntnissen.“
Falknerei in Deutschland
Falknerei ist die Jagd mit abgerichteten Greifvögeln auf freilebendes Wild in seinem natürlichen Lebensraum. Das Zähmen, Abrichten und Einjagen eines Beizvogels durch Falknerin oder Falkner ist ein sensibler Prozess, in dem der Greifvogel sich langsam und nur mit positiven Erfahrungen und Belohnungen an den Falkner gewöhnt.
Rechtlich sind in Deutschland nach Bundestierschutz-, Bundesnaturschutz-, Bundesjagdgesetz und entsprechenden Verordnungen Habicht, Steinadler und Wanderfalke als Beizvögel zugelassen, die, abgesehen von Ausnahmen beim Habicht, von Falknern gezüchtet werden. Die Haltung ist auf insgesamt zwei Vögel je Falkner beschränkt. Zusätzlich zur regulären Jägerprüfung muss von den Praktizierenden eine spezielle Falknerprüfung erfolgreich abgelegt werden, um den Falknerjagdschein zu erlangen. Diese doppelte Prüfungspflicht besteht weltweit nur in Deutschland.
Die bei der Falknerei verwendeten Gerätschaften haben sich in den letzten Jahrtausenden kaum verändert. Aufgrund der hohen qualitativen und speziellen Anforderungen werden sie bis heute in Handarbeit hergestellt. Seit 2014 ist die Falknerei im deutschen Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragen.
Hintergrundinformationen zum Immateriellen Kulturerbe
Der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zum Immateriellen Kulturerbe zusammen. Er entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen in die Listen des Immateriellen Kulturerbes. Bisher sind 336 Formen des Immateriellen Kulturerbes auf der internationalen Repräsentativen Liste eingetragen, 43 Elemente auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes und zwölf gute Praxisbeispiele zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes. Kriterien für die Anerkennung sind unter anderem eine nachweisbare Lebendigkeit und eine identitätsstiftende Komponente für die Trägergemeinschaft der Kulturform, die Entwicklung von Erhaltungsmaßnahmen, eine weitreichende Beteiligung der Trägergemeinschaft und die Eintragung in ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Mit der Einschreibung verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Immaterielle Kulturerbe auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu fördern. Der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe tagt noch bis zum 2. Dezember in Addis Abeba, Äthiopien.
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 171 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.
Weitere Informationen
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Katja Römer
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