Deutschland spielte bei der Entwicklung dieser neuen UNESCO-Empfehlung zur Ethik der Neurotechnologie, die hierExterner Link: in der inzwischen verabschiedeten Entwurfsfassung abrufbar ist, eine führende Rolle und setzte starke menschenrechtliche Standards durch. 

Am 4. Dezember von 10:00-12:00 Uhr wollen wir mit Akteuren aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft diskutieren, welche Schwerpunkte wir bei der nationalen Umsetzung des neuen UNESCO-Völkerrechts in Deutschland setzen wollen.

Die UNESCO-Empfehlung zur Ethik der Neurotechnologie verfolgt zwei Ziele: Sie fordert forschungs- und innovationsfreundliche Bedingungen, insbesondere für medizinische Anwendungen, setzt aber zugleich klare ethische Leitplanken, etwa beim Schutz geistiger Privatsphäre oder für die Nutzung von Neurotechnologien in der Arbeitswelt und dem Freizeitbereich. Für besonders gefährdete Personengruppen wie Kinder und Jugendliche, ältere Personen oder Menschen mit Behinderungen, gelten besondere Schutzpflichten. Nun muss Deutschland die Vorgaben national umsetzen. Dabei ist Eile geboten, denn Neurotechnologien entwickeln sich exponentiell, auch außerhalb des medizinischen Bereichs. Bald werden auch Kopfhörer unsere Hirnaktivität messen und womöglich beeinflussen können. Auch in anderen Bereichen, wie Neurogaming, ist die Entwicklung rasant.

Damit stellen sich drängende Fragen: Wie kann ein verantwortliches Innovations- und Forschungsumfeld für Neurotechnologien unterstützt werden? Gibt es regulatorischen Nachbesserungsbedarf zum Schutz der mentalen Privatsphäre? Wie sichern wir menschliche Autonomie im Zusammenspiel von Menschen und Technik? Und wie gehen wir mit Technologien um, die nicht nur heilen, sondern optimieren wollen?

Diese und weitere Fragen werden wir im Rahmen der Veranstaltung „Die neue UNESCO-Empfehlung zur Ethik der Neurotechnologie – Wo steht Deutschland?“ erörtern. Zwischen den folgenden Programmpunkten wird es ausreichend Gelegenheit für Fragen und Kommentare aus dem Publikum geben.

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