Deutsche UNESCO Kommission e.V.

Sport: Anti-Doping-Übereinkommen der UNESCO

Die UNESCO befasst sich auch mit dem Bereich des Sports. Am 1. Februar 2007 trat das Internationale UNESCO-Übereinkommen gegen Doping im Sport in Kraft.

© photofreund (Flickr CC)
Dopingkontrolleure bei der Fussballweltmeisterschaft

Das erste weltweite normative Instrument im Kampf gegen Doping war auf der 33. Generalkonferenz der UNESCO im Oktober 2005 verabschiedet worden. Deutschland hat an der Erarbeitung aktiv mitgewirkt. Mit diesem Übereinkommen reagiert die UNESCO auf zunehmende Doping-Skandale bei großen internationalen Sportveranstaltungen. Es soll die Regierungen stärker als bisher in den Kampf gegen Doping einbinden. Bestandteil des Übereinkommens ist auch eine Liste verbotener Substanzen, womit erstmals ein globaler Standard gesetzt wird.

Luxemburg hatte die Konvention am 11. Dezember 2006 als dreißigster Staat ratifiziert, damit konnte das Übereinkommen drei Monate nach Eingang der Ratifizierungsurkunde in Paris am 1. Februar 2007 in Kraft treten. mehr

Mehr als 150 Staaten haben inzwischen die Anti-Doping-Konvention unterzeichnet und sich damit dem Kampf gegen Doping verpflichtet.
 

Weitere Informationen:

Übereinkommen gegen Doping im Sport: Erste Vertragsstaatenkonferenz in Paris 
Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport 2005
International Convention against Doping in Sport 2005 

Die UNESCO zum Thema Anti-Doping:
www.unesco.org/en/antidoping 

Weltkonferenz der Sportminister:
www.unesco.de/mineps.html

unesco heute online:
UNESCO-Weltjugendfestival in Stuttgart 2006