
Kulturelle Vielfalt
Die UNESCO-Generalkonferenz hat am 20. Oktober 2005 die "Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" verabschiedet. Das Übereinkommen schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik. Die Konvention trat am 18. März 2007 in Kraft.
Deutschland hat die UNESCO-Konvention am 12. März 2007 ratifiziert. Auf der konstituierenden Vertragsparteienkonferenz im Juni 2007 wurde Deutschland für vier Jahre in das Zwischenstaatliche Komitee gewählt.
Deutschland gehörte zu den stärksten Befürwortern des Übereinkommens. Die Deutsche UNESCO-Kommission hat eine "Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt" initiiert. Diese begleitet in Deutschland den Prozess der Ausarbeitung und der Umsetzung der UNESCO-Konvention.
Im Dezember 2009 hat die Deutsche UNESCO-Kommission das Weißbuch "Kulturelle Vielfalt gestalten" herausgegeben. Es ist ein Projekt der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt und wurde von über 60 Experten erarbeitet. Das Weißbuch enthält politische Handlungsempfehlungen aus der Zivilgesellschaft zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und durch Deutschland.
Meldungen
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Die Vielfalt macht’s – in der Natur und in der Gesellschaft
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Umsetzung der UNESCO-Konvention zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in der EU
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UNESCO stärkt internationale Kulturkooperation
Richtlinien zur Konvention "Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" verabschiedet (17.06.2009)
U40-Weltforum "Kulturelle Vielfalt 2030"
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