Inklusive Bildung in Europa
Inklusive Bildung und der gemeinsame Unterricht aller Kinder an allgemeinen Schulen ist Teil der EU-Agenda für Bildungsgerechtigkeit. Die beiden wichtigsten Dokumente auf EU-Ebene, die als Leitlinien der Mitgliedstaaten im Bereich der sonderpädagogischen Förderung dienen, sind die Entschließung des Rates über die Förderung der Beschäftigung und der sozialen Eingliederung der Menschen mit Behinderungen und die Entschließung des Rates über die Chancengleichheit für Schüler und Studierende mit Behinderungen in Bezug auf allgemeine und berufliche Bildung (beide 2003).
Darüber hinaus ist die Salamanca-Erklärung der UNESCO von 1994 nach wie vor ein wichtiger Orientierungspunkt für die sonderpädagogische Förderung in Europa. Alle europäischen Staaten haben die Erklärung ratifiziert und stimmen überein, dass die Kernprinzipien der Salamanca-Erklärung der Bildungspolitik insgesamt und nicht nur der Sonderpädagogik zugrunde liegen sollten: Chancengerechtigkeit beim Zugang zu Bildung sowie eine qualitativ hochwertige Bildung für alle, die individuelle Unterschiede respektiert und individuelle Stärken und nicht Schwächen in den Mittelpunkt rückt.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2006) ist von der großen Mehrheit der europäischen Staaten unterzeichnet worden. Einige Ratifizierungen stehen jedoch noch aus. Die Europäische Union hat die UN-Konvention am 23. Dezember 2010 ratifiziert.
Daten und Fakten
Im europäischen Durchschnitt werden etwa zwei Prozent aller Schüler in Sonderschulen und –klassen unterrichtet. In einigen Ländern besuchen weniger als ein Prozent aller Schüler gesonderte Bildungseinrichtungen, in anderen sind es bis zu sechs Prozent. Insgesamt unterrichten Staaten in Nordwesteuropa Schüler mit Förderbedarf häufiger in gesonderten Einrichtungen als Länder in Südeuropa oder Skandinavien. In vielen der südeuropäischen und skandinavischen Länder, darunter Italien, Norwegen und Schweden besuchen rund 95 Prozent der Schüler mit Förderbedarf eine allgemeine Schule. Auch in Großbritannien liegt die Quote bei 60 Prozent.
Neben Deutschland wird momentan in Lettland, Tschechien und Belgien (Flandern) ein Großteil der Schüler mit Behinderungen in sonderpädagogischen Einrichtungen unterrichtet. 2005 waren dies noch über 85 Prozent aller Kinder mit Behinderungen. Hingegen besucht die Mehrheit der Kinder mit Lernschwierigkeiten in Europa eine Regelschule. Das deutsche System bildet hier eine Ausnahme: Auch die große Mehrheit der Schüler mit Lernschwierigkeiten wird an Sonderschulen unterrichtet (im Jahr 2005: 85 Prozent).
Weitere Informationen:
Europäische Agentur für Entwicklungen in der Sonderpädagogischen Förderung: Die unabhängige Einrichtung bietet unter anderem zahlreiche Informationen und Daten zu inklusiver Bildung in einzelnen Ländern sowie auf europäischer Ebene. Sie wird von den Bildungsministerien ihrer Mitgliedsstaaten getragen und von der Europäischen Kommission unterstützt.





