Inklusive Bildung in Deutschland

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Seit 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch für Deutschland rechtlich bindend. Artikel 24 verankert das Recht auf inklusive Bildung und fordert dazu auf, behinderten Kindern den Besuch einer Regelschule zu ermöglichen. Beim Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin ist eine Monitoring-Stelle für die Umsetzung der Konvention in Deutschland angesiedelt.
Schulische Bildung
In der gesamten Bundesrepublik weisen über 485.000 Schülerinnen und Schüler einen sonderpädagogischen Förderbedarf auf (Zahlen für 2009/2010). Für die einzelnen Bundesländer sind die Zahlen jedoch durchaus verschieden: Haben in Rheinland-Pfalz 4,7 Prozent aller vollzeitschulpflichtigen Schülerinnen und Schüler einen besonderen Förderbedarf, so sind es im Mecklenburg-Vorpommern 11,9 Prozent.
Im bundesweiten Durchschnitt zählen neben Kindern mit Behinderungen vor allem Kinder mit Migrationshintergrund zu der Gruppe mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Insgesamt werden in Deutschland etwa 80 Prozent der Kinder mit Förderbedarf in separaten Förderschulen unterrichtet. Nur etwa 20 Prozent von ihnen besuchen eine allgemeine Regelschule. Zwischen den einzelnen Bundesländern bestehen jedoch erhebliche Unterschiede: In Bremen und Schleswig-Holstein beispielsweise besuchen 36 bzw. 45 Prozent der Schüler mit Förderbedarf eine Regelschule, in Niedersachsen sind es etwa 7 Prozent und in Sachsen-Anhalt und Hessen etwa 12 Prozent.
Siehe hierzu: Bildungsbericht 2010; Landkarte Inklusion (SoVD).
Förderschulen erweisen sich häufig als Sackgasse für die weitere Entwicklung der Kinder – Fast drei Viertel aller Förderschüler erreichen keinen Hauptschulabschluss.
Frühkindliche Förderung
Für Kindertagesstätten besteht über den Grundsatz der uneingeschränkten Teilhabe (§ 4 Absatz 3, § 19 Absatz 3 SGB IX) hinaus ein integrativer Förderauftrag (§ 22a Absatz 4 Sozialgesetzbuch VIII). Demnach sollen Kinder mit und ohne Behinderung grundsätzlich in Gruppen gemeinsam gefördert werden.
Dennoch gestaltet sich auch die Situation inklusiver frühkindlicher Förderung bundesweit sehr unterschiedlich. In Sachsen-Anhalt beispielsweise besuchen alle Kinder mit besonderem Förderbedarf integrative Kindertageseinrichtungen. Auch in Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein werden weniger als 10 Prozent der Kinder mit besonderem Förderbedarf in Sondereinrichtungen betreut. In Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachen und Sachsen hingegen besuchen über 50 Prozent der Kinder mit besonderem Förderbedarf eine gesonderte Einrichtung.1 Siehe hierzu: Ländermonitor frühkindliche Bildungssysteme (Bertelsmann Stiftung).
Weitere Informationen
Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen 2009
Ländermonitor frühkindliche Bildungssysteme (Bertelsmann Stiftung)
Studie: Sonderweg Förderschulen: Hoher Einsatz, wenig Perspektiven von Prof. em. Dr. Klaus Klemm
1 Die Daten berücksichtigen Kinder, die entweder in einer integrativen Einrichtung eine Eingliederungshilfe erhalten oder in einer Sondereinrichtung nach dem SGB VIII betreut werden, sowie Kinder in Förderschulkindergärten resp. schulvorbereitenden Einrichtungen an Förderschulen.




