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Immaterielles Kulturerbe

Kulturelle Vielfalt spiegelt sich nicht nur in prachtvollen Palästen, Kathedralen und musealen Stadtensembles, sondern auch in lebendigen Ausdrucksformen: Tanz und Theater, darstellende Kunst, Musik, mündliche Literaturformen, Sprachen und Handwerkstraditionen.

Auch die damit verbundenen Instrumente, Objekte, Artefakte und Kulturräume, die Gemeinschaften, Gruppen und Individuen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen, gehören zum immateriellen Kulturerbe. Durch Globalisierungseinflüsse gehen diese Kulturformen in den letzten Jahren beschleunigt verloren.

Die internationale Debatte der letzen Jahrzehnte über den Wert kultureller Vielfalt hat dazu beigetragen, neben dem materiellen Kulturerbe auch diese Dimension des gemeinsamen Erbes als Ressource von Entwicklung zu sehen.

Diese Kulturformen zu erhalten, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen werden, ist Ziel des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Das Übereinkommen hebt die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes "als Triebfeder kultureller Vielfalt und Garant der nachhaltigen Entwicklung" hervor. Seit 2003 sind dem Übereinkommen 139 Staaten beigetreten. Es ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes – nicht zu verwechseln mit dem Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) von 1972.

Die drei Listen des immateriellen Kulturerbes veranschaulichen die Vielfalt lebendiger kultureller Ausdrucksformen aus allen Weltregionen.

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