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Welterbe werden – Handbuch zu Welterbenominierungen

Anleitung für die Erstellung von Nominierungsanträgen für die UNESCO-Welterbeliste

Die UNESCO-Welterbekonvention von 1972 zählt zu den weltweit bekanntesten und wirksamsten Schutzinstrumenten für Kultur- und Naturerbestätten. Sie begründet die Welterbeliste, welche Kultur- und Naturerbestätten von außergewöhnlichem universellem Wert für die gesamte Menschheit führt. Der Einschreibung in die Liste geht ein komplexer Prozess voraus, durch welchen nicht nur der außergewöhnliche universelle Wert einer Stätte, sondern auch die bestehenden Schutzinstrumente sowie Managementpläne nachgewiesen werden. Seit des Inkrafttretens der Welterbekonvention sind die Anforderungen an die Anträge zunehmend umfangreicher geworden, um den Schutz und Erhalt der Welterbestätten von Beginn an langfristig sicherzustellen.

Das Nominierungsdossier ist neben der Evaluation durch die beratenden Gremien ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmalpflege) und/ oder IUCN (Internationale Union zum Erhalt der Natur und ihrer Ressourcen) die wesentliche Grundlage, auf der das Komitee die Eintragung einer Stätte in die Welterbeliste prüft. Seine Funktion ist mit der eines Vertrages vergleichbar, in dem sich der Antragsteller verpflichtet, eine bestimmte Stätte auf seinem Staatsgebiet zu schützen und zu pflegen. Genauigkeit, Vollständigkeit und Relevanz sind daher entscheidende Faktoren und dienen letztlich der wirksamen Umsetzung der Welterbekonvention.

Während es angesichts der Vielfalt der Verwaltungsstrukturen und -kulturen weltweit weder ein „Rezept“ noch eine bevorzugte Arbeitsmethode für die Vorbereitung von Nominierungen geben kann, stellen die Beraterorganisationen in diesem Handbuch einige Grundprinzipien dar, die allen guten Nominierungen zugrunde liegen sollten. Neben der Konvention selbst und deren Durchführungsrichtlinien bietet das Handbuch somit eine umfassende Anleitung zur Erstellung von Nominierungen und zu wesentlichen Bausteinen, die in einem Nominierungsdossier für Kultur-, Natur- und gemischte Güter enthalten sein müssen.

Zusammen mit der Handreichung der Kultusministerkonferenz der Länder zum UNESCO-Welterbe bildet das nun in deutscher Übersetzung erschienene Handbuch eine hilfreiche Arbeitsgrundlage, um einen angemessenen Zeitrahmen für den Nominierungsprozess zu etablieren und den Umfang des Vorhabens realistisch abzuschätzen. Anhand zahlreicher Fallstudien zeigt es die Komplexität der Antragserstellung auf, die neben der Identifizierung einer potentiellen Welterbestätte, umfassender Recherche und Dokumentation auch die Konsultation von Experten und der lokalen Bevölkerung vorsieht sowie die Anpassung oder Einführung von Verwaltungs-, Finanzierungs-, Schutz- und Monitoringmechanismen des Erhaltungszustands. Das Handbuch enthält auch Hinweise zu Vorschlägen für eine Erweiterung einer bestehenden Welterbestätte, da eine erhebliche Erweiterung als eine neue Nominierung behandelt wird.

Die vorliegende deutsche Übersetzung basiert auf der zweiten englischsprachigen Ausgabe des Handbuchs, welche auf der Grundlage der Durchführungsrichtlinien von 2011 erarbeitet wurde.