Die Deutsche UNESCO-Kommission
Die UNESCO war eine der ersten Organisationen der Vereinten Nationen, der die Bundesrepublik Deutschland (1951) beitrat. Damit endete die geistige Isolation, in die unser Land seit dem Zweiten Weltkrieg geraten war. Auch die DDR wurde 1972 hier erstmals Mitglied einer UNO-Organisation. Heute ist Deutschland nach den USA und Japan drittstärkster Beitragszahler der UNESCO.
Die UNESCO hat 193 Mitgliedstaaten, die nationale UNESCO-Kommissionen eingerichtet haben. Diese Nationalkommissionen, die es bei anderen UNO-Organisationen nicht gibt, beziehen die mit Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation befassten Organisationen und Institutionen des jeweiligen Landes in die Planung, Verwirklichung und Evaluierung des breit gefächerten UNESCO-Programms ein.
Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) ist eine Mittlerorganisation der Auswärtigen Kulturpolitik. Sie wirkt als Bindeglied zwischen Staat und Wissenschaft sowie als nationale Verbindungsstelle in allen Arbeitsbereichen der UNESCO. Ihre Aufgabe ist es, die Bundesregierung und die übrigen zuständigen Stellen in UNESCO-Belangen zu beraten, an der Verwirklichung des UNESCO-Programms in Deutschland mitzuarbeiten, die Öffentlichkeit über die Arbeit der UNESCO zu informieren und Institutionen, Fachorganisationen und Experten mit der UNESCO in Verbindung zu bringen.
Geschichte, Rechtsform, Organisation
Die Deutsche UNESCO-Kommission wurde am 12. Mai 1950 noch vor dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur UNESCO (11. Juli 1951) gegründet. Am 3. Oktober 1990 wurde sie auch Rechtsnachfolgerin der UNESCO-Kommission der DDR.
Als Mittlerorganisation der Auswärtigen Kulturpolitik wird die DUK vom Auswärtigen Amt finanziert. Der Rechtsform nach ist sie ein eingetragener Verein.
Präsidenten und Vizepräsidenten der Deutschen UNESCO-Kommission seit 1950




