Erklärung der Deutschen UNESCO-Kommission

Zum Stand des Verhandlungsprozesses eines transatlantischen Investitions- und Handels-Abkommens zwischen der EU und den USA (TTIP)

Beschluss des Vorstands der Deutschen UNESCO-Kommission vom 24. Juni 2014

Mit Blick auf die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen im TTIP-Prozess

  1. begrüßt der Vorstand der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) die Aussprache des EU-Kulturministerrats vom 20.05.2014 und den dort erörterten expliziten Ausschluss des gesamten AV- und Kultursektors aus den TTIP-Verhandlungen;
  2. sieht die zwingende Notwendigkeit, diesen Ausschluss auf die gesamte kulturelle Wertschöpfungskette – unabhängig von den genutzten technologischen Verbreitungskanälen – auszuweiten;
  3. sieht die dringende Notwendigkeit einer viel substanzielleren und tiefergehenden Vorabinformationspolitik seitens der im Namen der Mitgliedstaaten verhandelnden EU-Kommission, einschließlich der Information über Vorschläge der Vereinigten Staaten in den Bereichen Kultur und Audiovisuelle Dienste;
  4. hält es für unverzichtbar, EU-seitig das Prinzip der Technologieneutralität der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen dezidiert zu bekräftigen und in Schriftform in das Vertragswerk einzubringen;
  5. erwartet, dass das ausdrückliche Recht der EU-Mitgliedstaaten als Vertragsparteien der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt von 2005, heutige und künftige Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt zu ergreifen, im TTIP-Prozess explizit festgehalten und bekräftigt wird.

Die Deutsche UNESCO-Kommission und ihre Gremien befassen sich seit Anfang 2013 mit diesem Verhandlungsprozess zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft(1), der jetzt in die zweite Phase(2) geht, begleitet von breiter, vorwiegend kritischer öffentlicher Debatte. Für die Substanz und Akzeptanz einer möglichen künftigen TTIP ist diese zweite Verhandlungsphase bis Ende 2015 entscheidend. An konkreten Formulierungen im Vertragstext wird sich die potenzielle Nützlichkeit oder Schädlichkeit des Übereinkommens festmachen.(3)

Ziel der DUK ist, den seit 2007 völkerrechtlich anerkannten Doppel-Charakter von kulturellen und audiovisuellen Dienstleistungen als Kultur- und Wirtschaftsgut sowie die Technologieneutralität im Rahmen des TTIP-Vertragstextes zu bekräftigen. Die Teil-Ausnahmen für den audiovisuellen Bereich im Mandatstext vom Juni 2013 sind ein wichtiger Etappen-Erfolg. Unter anderem wegen der wachsenden Bedeutung digitaler Plattformen für die Wertschöpfung im Kultur-, Bildungs- und Mediensektor in Deutschland und in Europa sind diese Ausnahmen jedoch nicht ausreichend.

Neben möglichen Gefährdungen einzelner Sektoren (v.a. Film, Buch, öffentliche Medien) geht es grundsätzlich um zukünftige gesellschaftspolitische Gestaltungsmöglichkeiten in einer zunehmend digital geprägten Ökonomie. Das europäische Gemeinwesen gründet auf einer spezifischen Kombination aus Freiheit und Vielfalt, und damit insbesondere auch auf dem Schutz und der Förderung kultureller Vielfalt. Mit einem Negativ-Listen-Ansatz würde dieser Handlungsspielraum drastisch schrumpfen. Daher ist das seit Mai 2014 unterschriftsreife Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada(4) ein höchst problematischer Präzedenzfall für TTIP.

Die 2013 auch von der Mitgliederversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission eingeforderte größtmögliche Transparenz bei Mandatserteilung und Aushandlung des TTIP-Abkommens ist bislang nicht gegeben. So gab es mehrfach Hinweise während der letzten Verhandlungsrunden, die amerikanische Seite habe jeweils ein Non-Paper zu Audiovisuellen Fragen sowie zu Kulturgütern und -dienstleistungen vorgelegt. Dahinter stehen der für die USA zweitgrößte Exportsektor und digital basierte Geschäftsmodelle wie Amazon, Google und i-Tunes. Solange die Substanz solcher 'Testballons' und Verhandlungsvorschläge nicht fachlich und sachlich analysiert werden kann und auch die Textfassungen des TISA(5) nicht bekannt gegeben werden, wird die Akzeptanz eines möglichen TTIP weiter sinken.

Positiv ist zu verzeichnen, dass sich der EU-Kulturministerrat am 20. Mai 2014 auf Initiative der Beauftragten für Kultur und Medien vertieft mit dem TTIP-Prozess befasst hat. Auf nationaler Ebene bot das für TTIP federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit der Stakeholder-Veranstaltung vom 5. Mai 2014 eine neue Gesprächsqualität an, die über einen Beraterkreis fortgesetzt wird.

Das kontinuierlich hohe und sachkundige Engagement der DUK-Gremien und -Mitglieder seit Frühjahr 2013 hat gute Ergebnisse gezeigt und zur Vertiefung der öffentlichen Debatte beigetragen. Im Lichte dieser Analyse besteht die Notwendigkeit, diese Aktivitäten weiterhin mit hoher Priorität fortzusetzen. Die von der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt am 23. Mai 2014 in Mannheim dazu erarbeiteten Vorschläge zu einer möglichst breiten Beteiligung an der noch bis zum 6. Juli 2014 laufenden elektronischen EU-Konsultation zum Investorschutz-Verfahren sind dafür wichtige Meilensteine.

Das Präsidium wird das Sekretariat beauftragen, im direkten Anschluss an die Mitgliederversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission für Dienstag, 21. Oktober 2014, in Frankfurt ein circa einstündiges öffentliches TTIP-Hintergrundgespräch für Medienvertreter vorzubereiten, und geht davon aus, dass der TTIP-Prozess und die damit verbundenen Fragen zum Verhältnis Kultur und Handel am 21. und 22. Mai 2015 eines der zentralen Themen der DUK-Veranstaltung aus Anlass des zehnjährigen Bestehens der 2005er UNESCO-Konvention in Berlin sein werden.

 

(1) Vgl. die am 22. Mai 2013 dazu verabschiedete Bonner Resolution der Mitgliederversammlung.
(2) Fünf von zehn Verhandlungsrunden haben stattgefunden. Bis Ende 2015 sollen die TTIP-Verhandlungen abgeschlossen sein. Ein besonders kritisches Spektrum von Stakeholdern, das von Gewerkschaften über Nichtregierungsorganisationen bis hin zu Parteien reicht, fordert den Abbruch der Verhandlungen.
(3) Vgl. die aus nationalökonomischer und multilateraler Sicht sehr kritische Analyse der strukturellen Schwächen des transatlantischen Abkommens durch Heribert Dieter, SWP aktuell, Nr. 41, Juni 2014.
(4) Dessen Text bislang öffentlich nicht zugänglich ist, welches jedoch Negativlisten im Kultur-, Bildungs- und Medienbereich sowie  Investorschutzklauseln enthalten soll. Das im EU-Verhandlungsmandat für die Verhandlungen mit Kanada ursprünglich ausdrücklich vorgesehene separate Kulturprotokoll wurde nicht umgesetzt.
(5) Dieser Genfer Verhandlungsprozess zu einem "Trade in Services Agreement" zwischen 20 Ländern läuft seit 2013, initiiert von der EU-Kommission, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und Australien, unter Beteiligung von u.a. Korea, Türkei, sowie Ländern Asiens und Lateinamerikas, vgl. FAZ vom 20.06.2014.