Das UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes
Laut dem UNESCO-Übereinkommen zählen zum immateriellen Kulturerbe "Praktiken, Darbietungen, Ausdrucksformen, Kenntnisse und Fähigkeiten – sowie die damit verbundenen Instrumente, Objekte, Artefakte und Kulturräume –, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Individuen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen."
In dem Übereinkommen heißt es: "Dieses immaterielle Kulturerbe, das von einer Generation an die nächste weitergegeben wird, wird von Gemeinschaften und Gruppen in Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt, ihrer Interaktion mit der Natur und ihrer Geschichte fortwährend neu geschaffen und vermittelt ihnen ein Gefühl von Identität und Kontinuität. Auf diese Weise trägt es zur Förderung des Respekts vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität bei."
Als Exekutivorgan zur Umsetzung des Übereinkommens hat die UNESCO ein Zwischenstaatliches Komitee für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes eingerichtet. Ihm gehören Vertreter von 24 Vertragsstaaten des Übereinkommens an, die alle zwei Jahre auf der Vollversammlung der Vertragsstaaten neu gewählt werden. Dem Komitee obliegt es, auf Vorschlag der Vertragsstaaten eine "Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit" zu erstellen sowie eine "Liste des immateriellen Kulturerbes, das eines dringenden Schutzes bedarf".
Den Grundstein für die Erstellung der Repräsentativen Liste hat die UNESCO mit drei Proklamationen von "Meisterwerken des mündlichen und immateriellen Kulturerbes der Menschheit" in den Jahren 2001, 2003 und 2005 gelegt. Auf seiner Tagung im November 2008 in Istanbul hat das Zwischenstaatliche Komitee beschlossen, alle 90 zu "Meisterwerken" erklärten immateriellen Kulturgüter in die Repräsentative Liste aufzunehmen.
Über die ersten Neueinschreibungen in diese Liste hat das Zwischenstaatliche Komitee auf seiner Tagung vom 28. September bis 2. Oktober 2009 in Abu Dhabi entschieden. Dem Komitee lagen über 100 Vorschläge aus 35 Ländern zur Aufnahme in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes vor, von denen 76 Anerkennung fanden. Damit umfasst die Liste jetzt insgesamt 166 kulturelle Ausdrucksformen aus allen Weltregionen.
In die "Liste des immateriellen Kulturerbes, das eines dringenden Schutzes bedarf" hat das Komitee zwölf kulturelle Ausdrucksformen aus acht Ländern aufgenommen. Dazu zählen unter anderem die Traditionen und Praktiken der Kayas im Heiligen Wald Mijikendas, Kenia, der vietnamesische Ca trù-Gesang und der Kulturraum der katholischen Minderheit der Suiti in Lettland.
