Meldung,

Bekanntmachung von Wahlen der Deutschen UNESCO-Kommission 2023

Im Juni 2023 werden die Mitglieder der Deutschen UNESCO-Kommission für die nächsten drei Jahre aus dem bestehenden Kreis sowie aus Bewerbungen und Vorschlägen neu- und wiedergewählt.

Setzen Sie sich als persönliches Mitglied oder als Vertreterin oder Vertreter Ihrer Institution zusammen mit uns für die in der Verfassung der UNESCO niedergelegte Überzeugung ein: „Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden.“ Nie gab es bessere Gründe als heute, dies zu tun.

Auf der 83. Mitgliederversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission am 27. Juni 2023 werden für jeweils drei Jahre neu- und wiedergewählt:

  • bis zu 100 Mitglieder – hier besteht die Möglichkeit einer Mitgliedschaft ad personam oder als Institution
  • vier ad personam zu wählende Mitglieder des Vorstands und
  • ein/e Präsident/in sowie zwei Vizepräsident/innen.

Die Wahl der Mitglieder der Deutschen UNESCO-Kommission beruht auf Vorschlägen und Bewerbungen aus dem Kreis der bisherigen Mitglieder und ist zugleich offen für Bewerbungen von außen. So verbinden wir in einem transparenten Verfahren zugleich langjährige Erfahrung und Expertise wie auch neue Impulse.

Eine Übersicht der derzeitigen Mitglieder der Deutschen UNESCO-Kommission ebenso wie Informationen zu den aktuellen Mitgliedern des Vorstands und des Präsidiums finden Sie hier: 

Übersicht Mitglieder

Übersicht Vorstand

Übersicht Präsidium

Wer sind wir?

Die Deutsche UNESCO-Kommission ist eine Mittlerorganisation der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Sie wirkt als Bindeglied zwischen Staat und Zivilgesellschaft sowie als nationale Verbindungsstelle in allen Arbeitsbereichen der UNESCO. Wir fördern hochwertige, chancengerechte Bildung, den Erhalt und die nachhaltige Entwicklung des Kultur- und Naturerbes und die internationale Zusammenarbeit.

Was erwartet Sie?

Als Mitglied der Deutschen UNESCO-Kommission erwartet Sie und/oder Ihre Institution

  • ein starkes Netzwerk aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, das sich für die Werte und Ziele der UNESCO einsetzt
  • fachlich anspruchsvoller Austausch zu und in den Arbeitsfeldern der UNESCO
  • Teilhabe an der Umsetzung und Weiterentwicklung von UNESCO-Programmen in Deutschland und international

Mitglieder der Deutschen UNESCO-Kommission engagieren sich ehrenamtlich oder vertreten ihre Institution in dienstlicher Rolle. Wir erheben keine Mitgliedsbeiträge und zahlen Mitgliedern keine Aufwandsentschädigung. Formale Angaben zur Mitgliedschaft finden Sie in unserer Satzung.

Weitere Informationen zu Mitgliederversammlung, Vorstand und Präsidium

Satzung der Deutschen UNESCO-Kommission

Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung der DUK am 28. Juni 2019 in Mannheim beschlossen.

zur Satzung der Deutschen UNESCO-Kommission

 

Was sind Anforderungen an Mitglieder der Deutschen UNESCO-Kommission?

Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der DUK sind

  • Identifikation mit den Zielen und Werten der Vereinten Nationen, der UNESCO sowie den Zwecken der Deutschen UNESCO-Kommission
  • Fachkenntnisse und Erfahrung oder anderweitig besondere Eignung in den Arbeitsbereichen der UNESCO, insbesondere innerhalb der Schwerpunkte der Deutschen UNESCO-Kommission
  • Bereitschaft, aktiv an der Arbeit der Kommission mitzuwirken sowie ihre Ziele und Werte aktiv nach innen und außen zu vertreten

Diese Anforderungen gelten in entsprechender Weise für Institutionen, die sich mit einschlägigen Fragen maßgeblich befassen sollten und bei ihrer Bewerbung einen Vertreter oder eine Vertreterin benennen müssen. Von den Mitgliedern des Vorstands und des Präsidiums werden diese Anforderungen und die Fähigkeit und Bereitschaft zur Mitgestaltung und Repräsentanz der DUK in besonderer Weise erwartet.

Die Arbeitssprache der Deutschen UNESCO-Kommission ist Deutsch.

Wie können Sie sich bewerben oder einen Vorschlag machen?

Bis zum 27. Februar 2023 können Sie sich neu- und wiederbewerben. Wenn Sie derzeit Mitglied in der DUK sind, können Sie außerdem andere für die Mitgliedschaft vorschlagen. Bitte benutzen Sie dazu unser Online-Formular. Falls Sie als bestehendes Mitglied Dritte vorschlagen, müssen diese die Angaben und ihr Interesse innerhalb des Bewerbungszeitraums bestätigen.

zum Onlineformular für Bewerbungen und Vorschläge

Bei bestehenden Mitgliedern der Deutschen UNESCO-Kommission ist auch eine formlose Interessensbekundung bis zum 27. Februar 2023 an @email ausreichend. Diese sollte mindestens folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Institution und aktuelle Tätigkeit, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Anschrift.

Den Wahlvorschlag für die Wahl im Juni 2023 für die dreijährige Mitgliedschaft unterbreitet der Vorstand der Deutschen UNESCO-Kommission der Mitgliederversammlung, voraussichtlich nach einer Vorauswahl.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung oder Ihren Vorschlag! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an @email

Wahlordnung der Deutschen UNESCO-Kommission

Die Wahlordnung wurde von der Mitgliederversammlung der DUK am 28. Juni 2019 in Mannheim beschlossen.

zur Wahlordnung der Deutschen UNESCO-Kommission