Pressemitteilung,

Terminhinweis: Zwei deutsche Nominierungen für das UNESCO-Weltdokumentenerbe

UNESCO-Komitee berät vom 24. bis 27. Oktober in Paris über Neuaufnahmen

Für das UNESCO-Register des Weltdokumentenerbes sind Dokumente des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963-1965) und die Constitutio Antoniniana nominiert. Über die Neuaufnahmen berät das Internationale Komitee für das UNESCO-Programm Weltdokumentenerbe vom 24. bis 27. Oktober in Paris. Insgesamt liegen 130 Nominierungen für das Weltregister vor.

Die deutschen Nominierungen:

Verfahrensunterlagen und Tonbandaufnahmen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses

Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963-1965) beleuchtete den millionenfachen Mord an Juden, Minderheiten, politischen Gegnern und Angehörigen der Völker Europas während der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland (1933-1945). Der erste Auschwitz-Prozess rückte das von dem NS-Regime etablierte System der gezielten Tötung in seinem gesamten Umfang in das Blickfeld der Weltöffentlichkeit. Damit war der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess entscheidend für die kritische und umfassende Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Die Prozessunterlagen und -tonbänder im Umfang von 454 Aktenbänden sind heute von hohem kulturhistorischem Wert, so das Deutsche Nominierungskomitee für das Weltdokumentenerbe. Sie werden im Hessischen Landesarchiv – Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden aufbewahrt, das auch den Nominierungsantrag erarbeitet hat.

Constitutio Antoniniana

Mit der Constitutio Antoniniana verlieh der römische Kaiser M. Aurelius Severus Antoninus Schätzungen zufolge zwischen 212 bis 213 nach Christus sämtlichen freien Bewohnern des Imperium Romanums das römische Bürgerrecht. Bis dahin hatten viele Bewohner mehrheitlich den Rang von „Fremden“ inne und damit einen gegenüber den römischen Bürgern nachteiligen Rechtsstatus. Laut Wissenschaftlern der Universität Gießen ist die Constitutio Antoniniana das erste bekannte Dokument, das ein weitgefasstes Bürgerrecht dieser Art festhält. Mit der Constitutio Antoniniana wurde erstmalig in der Weltgeschichte in einem Gebiet, das viele Millionen Menschen unterschiedlichster kultureller Prägungen auf drei Kontinenten (Europa, Afrika, Asien) umfasst, ein einheitlicher Bürgerstatus geschaffen. Gleichzeitig wurden bestehende lokale Rechtstraditionen toleriert. Daher ist die Constitutio Antoniniana laut Deutschem Nominierungskomitee für das Weltdokumentenerbe ein früher Bezugspunkt für die Handhabung von Bürgerrechten in transnationalen Gesellschaften. Der eingereichte Papyrus Gissensis I 40 enthält das einzige heute noch erhaltene Exemplar dieser Constitutio Antoniniana. Der Papyrus wird in der Universitätsbibliothek Gießen aufbewahrt, die auch das Nominierungsdossier ausgearbeitet hat.

Aufnahmekriterien und -verfahren

Alle zwei Jahre können pro Land zwei Vorschläge zur Aufnahme in das UNESCO-Register des Dokumentenerbes eingereicht werden. Wichtige Kriterien für die Aufnahme eines Dokuments sind die weltweite Bedeutung, die Authentizität, die Einzigartigkeit und die Unersetzlichkeit. Über die Aufnahme von Dokumenten in das Weltregister berät ein Internationales Komitee (International Advisory Committee), dessen Mitglieder von der UNESCO-Generaldirektorin berufen werden. Diese trifft die endgültige Entscheidung über die Aufnahme in das UNESCO-Register des Weltdokumentenerbes. Nationale Nominierungskomitees bereiten die Vorschläge für das Weltregister vor. Die Deutsche UNESCO-Kommission hat 1999 ein Nominierungskomitee für Weltdokumentenerbe eingerichtet.

Dokumente zur Sitzung des Internationalen Komitees für das UNESCO-Programm Weltdokumentenerbe (24. bis 27. Oktober)

Tagesordnung

Weitere Dokumente

Hintergrund

Das UNESCO-Weltdokumentenregister wurde 1992 ins Leben gerufen. Es ist ein globales digitales Netzwerk mit herausragenden Buchbeständen, Handschriften, Partituren, Bild-, Ton- und Filmdokumenten. Ziel des Registers ist: dokumentarische Zeugnisse von außergewöhnlichem Wert in Archiven, Bibliotheken und Museen sichern und zugänglich machen. 348 Dokumente aus allen Weltregionen zählen derzeit zum Weltdokumentenerbe, darunter 22 aus Deutschland.

Weitere Informationen

DUK-Webseite zum UNESCO-Programm "Memory of the World"

Pressekontakt

Deutsche UNESCO-Kommission
Katja Römer
E-Mail: roemer(at)unesco.de
Telefon: 0228-60497-42
Mobil: 0177-479 95 30