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Jubiläumstagung am 2. März zum Immateriellen Kulturerbe

Anlässlich des Doppeljubiläums rund um das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes organisieren die Länder am 2. März 2023 in Düsseldorf eine Tagung im tanzhaus nrw. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

Die Generalkonferenz der UNESCO hat 2003 in Paris das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes verabschiedet. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen 2013 angenommen. Im Jahr 2023 wird nun das 20-jährige Jubiläum des Übereinkommens weltweit und dessen 10-jährige Umsetzung in Deutschland gefeiert. Aus diesem Anlass organisieren über das Jahr verteilt verschiedene Akteure Veranstaltungen, unter anderem um die Bedeutung der Trägergruppen zu akzentuieren, Kulturerbe-Netzwerke zu stärken und Kreativität zu fördern.

Auftaktveranstaltung im tanzhaus nrw

In Deutschland richtet das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der Deutschen UNESCO-Kommission die Auftaktveranstaltung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zum Festjahr aus. Die eintägige Konferenz mit Vorträgen, Podiumsdiskussion und Workshops findet am 2. März 2023 von 10:00–17:00 Uhr im tanzhaus nrw in Düsseldorf statt. Sie richtet sich an Trägergruppen des Immateriellen Kulturerbes, Akteure der Kulturpolitik und Kulturverwaltung, NGOs, Forschende, Studierende sowie weitere interessierte Menschen. Dabei sollen aktuelle Positionen zum Immateriellen Kulturerbe reflektiert und die weitere Umsetzung der Ziele des Übereinkommens diskutiert werden.

Anmeldungen ab sofort

Da die Plätze begrenzt sind, können Sie sich schon jetzt bei der Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW unter der E-Mail-Adresse @email oder der Telefonnummer +49 5251 605462 zur Teilnahme anmelden. Weitere Informationen zum Programm folgen.

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