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Europäischer Gerichtshof verurteilt Abholzung an UNESCO-Welterbestätte Bialowieza

Einzigartige Artenvielfalt in Gefahr

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte am 17. April 2018, dass die von der polnischen Regierung genehmigte umfangreiche Abholzung von Bäumen im polnischen Teil der grenzüberschreitenden UNESCO-Welterbestätte Bialowieza gegen EU-Recht verstoßen hat. Geklagt hatte die EU-Kommission.

Die beiderseits der Grenze von Polen und Weißrussland gelegene Welterbestätte Białowieża ist mit einer Gesamtfläche von 141.885 Hektar einer der letzten Urwälder Europas und bietet Raum für eine einzigartige Artenvielfalt. Auch die größte Population des Europäischen Bisons lebt in dem Urwald.

Die polnische Regierung hatte 2016 den Forstwirtschaftsplan geändert und den Holzeinschlag auf zwei Dritteln des Waldgebiets genehmigt. Begründet wurde dies mit der Ausbreitung des Borkenkäfers.

Auch das UNESCO-Welterbekomitee hatte im Juli 2017 den Vertragsstaat Polen aufgerufen, den Holzeinschlag umgehend zu stoppen, um den außergewöhnlichen universellen Wert der Stätte nicht zu gefährden (Entscheidung 41 COM 7B.1).

Hintergrund

1.073 UNESCO-Welterbestätten in 167 Ländern weltweit machen die Geschichte der Menschheit und des Planeten erlebbar. 42 von ihnen befinden sich in Deutschland. Welterbestätten sind Zeugnisse vergangener Kulturen, künstlerische Meisterwerke und einzigartige Naturlandschaften. Der Schutz und Erhalt dieser Stätten liegt in der Verantwortung der gesamten Völkergemeinschaft. Er wird durch die Anwendung des international bedeutendsten kulturpolitischen Instruments – der Welterbekonvention aus dem Jahr 1972 – sichergestellt.