Pressemitteilung,

Terminhinweis: Zwischenstaatlicher Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe tagt vom 4. bis 9. Dezember in Jeju

Orgelbau und -musik für internationale Liste des Immateriellen Kulturerbes nominiert

Der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe tagt vom 4. bis 9. Dezember im südkoreanischen Jeju. In diesem Jahr sind 35 Formen des Wissens und Könnens für die internationale Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen, darunter auch die deutsche Nominierung Orgelbau und -musik. Im Rahmen seiner zwölften Tagung wird sich der Ausschuss auch mit dem Thema Immaterielles Kulturerbe in Katastrophenfällen, wie etwa Wirbelstürmen, Erdbeben oder Kriegshandlungen, befassen. Die Konferenz wird live im Internet übertragen.

Für die internationale Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit sind in diesem Jahr unter anderem die Basler Fastnacht, die Tradition der Wasserrichter von Corongo in Peru und das Müllerhandwerk aus den Niederlanden vorgeschlagen. Deutschland hat den Orgelbau und die Orgelmusik nominiert. 400 handwerkliche Orgelbaubetriebe mit etwa 2.800 Mitarbeitern, 180 Lehrlingen sowie 3.500 hauptamtlichen und zehntausenden ehrenamtlichen Organisten prägen das Handwerk und die Kunst des Orgelbaus und der Orgelmusik in Deutschland. Ungefähr 50.000 Orgeln sind derzeit hierzulande im Einsatz. Das für den Orgelbau und die Orgelmusik notwendige hochspezialisierte Wissen und die besonderen Fertigkeiten wurden von Handwerkern, Komponisten und Musikern über Jahrtausende entwickelt. Die Orgelkultur ist eine traditionelle Kulturform, die in Deutschland eine wichtige Basis hat. Zahlreiche lokal- und regionalspezifische Orgelbaustile, vielfältige Kompositionen und Aufführungsformen sowie Ausbildungsmöglichkeiten an Hochschulen und kirchlichen Einrichtungen zeigen, wie lebendig die Kultur des Orgelbaus und der Orgelmusik hierzulande ist.

Zwischenstaatlicher Ausschuss für das Immaterielle Kulturerbe

Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zum Immateriellen Kulturerbe zusammen. Er entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen in die Listen des Immateriellen Kulturerbes. Bisher sind 365 Formen des Immateriellen Kulturerbes auf der internationalen Repräsentativen Liste eingetragen, 47 Elemente auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes und 15 gute Praxisbeispiele zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes. Kriterien für die Anerkennung sind unter anderem eine nachweisbare Lebendigkeit und eine identitätsstiftende Komponente für die Trägergemeinschaft der Kulturform, die Entwicklung von Erhaltungsmaßnahmen, eine weitreichende Beteiligung der Trägergemeinschaft und die Eintragung in ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Mit der Einschreibung verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Immaterielle Kulturerbe auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu fördern.

Presseakkreditierung

Vertreterinnen und Vertreter der Presse sind eingeladen, an der Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses zum Immateriellen Kulturerbe teilzunehmen. Die Akkreditierung erfolgt online.

Dokumente

Alle Arbeitsdokumente des Zwischenstaatlichen Ausschusses sind online verfügbar.

Terminübersicht

Vorläufiger Ablaufplan der zwölften Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses

Nominierungen für die internationale Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes

35 Nominierungen

Empfehlungen des Bewertungsausschusses für die 35 Nominierungen (inkl. Nominierung „Orgelbau und Orgelmusik“)

Nominierungen für die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes

6 Nominierungen

Nominierungen für das Register guter Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes

4 Nominierungen

Hintergrundinformationen

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. 429 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt, darunter das Genossenschaftswesen aus Deutschland, der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin und die italienische Geigenbaukunst. Bis heute sind 175 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.

Weitere Informationen

Webseite der zwölften Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses zum Immateriellen Kulturerbe 

Orgelbauer in Deutschland im Porträt 

FAQ Immaterielles Kulturerbe

Pressekontakt

Deutsche UNESCO-Kommission 
Pressesprecherin
Katja Römer 
Tel. +49 228 60497-42 
Email: roemer(at)unesco.de