Pressemitteilung,

Terminhinweis, 29. Mai: Auszeichnung von 36 Formen des Immateriellen Kulturerbes

Staatsministerin Prof. Monika Grütters und Kultusministerin Dr. Martina Münch überreichen Urkunden in Berlin

Am 29. Mai überreichen Staatsministerin Prof. Monika Grütters, Kultusministerin Dr. Martina Münch für die Kultusministerkonferenz und Prof. Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission in Berlin Vertretern von 34 Formen des Immateriellen Kulturerbes Urkunden zur Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis. Zwei Initiativen werden für ihre gute Praxis beim Erhalt des Immateriellen Kulturerbes geehrt. Die Aufnahme der Kulturformen in das Bundesweite Verzeichnis erfolgte bereits am 9. Dezember 2016.

Die 34 Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes:

Märchenerzählen

Poetry-Slam im deutschsprachigen Raum

Instrumentales Laien- und Amateurmusizieren

Posaunenchöre

Zwiefacher

Regionale Vielfalt der Mundarttheater in Deutschland

Georgiritt und historischer Schwerttanz Traunstein

Historisches Festspiel „Der Meistertrunk“ zu Rothenburg ob der Tauber

Sennfelder und Gochsheimer Friedensfeste

Tölzer Leonhardifahrt

Wunsiedler Brunnenfest

Historisches Festspiel „Die Kinderzeche“ zu Dinkelsbühl

Barther Kinderfest

Tonnenabschlagen

Ostfriesische Teekultur

Forster Hanselfingerhut Spiel

Bergparaden und Bergaufzüge in Sachsen

Schachtradition in Ströbeck

Eisenacher Sommergewinn

Heiligenstädter Palmsonntagsprozession

Skat spielen

Feldgeschworenenwesen in Bayern

Osingverlosung

Innerstädtischer Erwerbsgartenbau in Bamberg

Hebammenwesen

Die traditionelle Flussfischerei an der Mündung der Sieg in den Rhein

Flechthandwerk

Mal-, Fass- und Vergoldetechniken der Kirchenmalerei

Spitzenklöppeln im Oberpfälzer Wald

Porzellanmalerei

Zubereitung und Anwendung von traditionellem Kalkmörtel

Hessischer Kratzputz

Blaudruck

Töpfertradition Westerwälder Steinzeug in und um Höhr-Grenzhausen (Kannenbäckerland) sowie Breitscheid

Die zwei Neuaufnahmen in das Register „Guter Praxis-Beispiele“

Hochalpine Allgäuer Alpwirtschaftskultur in Bad Hindelang

Erforschung und Dokumentation von Flur- und Hausnamen in Bayern

Anmeldung

Die Veranstaltung ist medienöffentlich. Um Anmeldung unter presse(at)unesco.de oder +49 228 60497-44 wird gebeten.

Ort und Zeit

29. Mai 2017, 19.30-21.00 Uhr (Einlass ab 19 Uhr)
Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Bund, In den Ministergärten 3, 10117 Berlin

Hintergrundinformationen zum Immateriellen Kulturerbe

Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt von Kulturformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Mehr als 400 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt stehen derzeit auf den drei UNESCO-Listen, darunter die Genossenschaftsidee- und praxis aus Deutschland, die arabische Kaffeekultur und der Tanz zur königlichen Trommel in Burundi. Bis heute sind 171 Staaten der UNESCO-Konvention zum immateriellen Kulturerbe beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Die Konvention sieht vor, dass jedes Beitrittsland ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes erstellt. In Deutschland sind darin 68 Kulturformen sowie vier „Gute Praxis-Beispiele“ verzeichnet.

Weitere Informationen

Programm der Auszeichnungsveranstaltung

Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes 

FAQ Immaterielles Kulturerbe

Pressekontakt

Deutsche UNESCO-Kommission
Sabine Luft
Telefon: +49 228 60497-43
E-Mail: luft(at)unesco.de