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Staatenbericht zeigt neue Maßstäbe in der kulturellen Bildung in Deutschland auf

Maßnahmen kultureller Bildung auf Bundes- und Länderebene nehmen im zweiten Staatenbericht zur UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen einen großen Stellenwert ein – und zeigen, dass in Deutschland neue Maßstäbe gesetzt werden.

Kulturelle Bildung fördert Kreativität und einen bewussten Umgang mit kultureller Vielfalt. Kulturelle Bildungsangebote unterstützen die persönliche Entwicklung – zum Beispiel in sprachlicher und sozialer Hinsicht – und ermöglichen ein besseres Verständnis für künstlerische und kulturelle Phänomene. Damit positive Auswirkungen kultureller Bildung für Menschen aller Herkünfte erfahrbar und zugänglich sind, setzen Bund und Länder vielseitige Projekte um.

Im Rahmen des Programms "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung außerschulische Maßnahmen kultureller Bildung durch Bündnisse für Bildung. Das Programm basiert auf der Kooperation zwischen Bund, Ländern und der Zivilgesellschaft. Hiermit setzt es innovative Maßstäbe für eine kulturelle Bildung, die bundesweit vor allem Kinder und Jugendliche erreicht, die sonst kaum in Berührung mit kulturellen Angeboten kommen. Dies trifft auf 94 Prozent der über 5.000 "Kultur macht stark"-Bündnisse für kulturelle Bildung zu.

Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der inhaltlichen Barrierefreiheit vieler kultureller Angebote. Gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, erstellte das Institut für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft im Jahr 2013 eine Bestandsaufnahme mit dem Titel "Inklusive kulturelle Bildung und Kulturarbeit. Förderer und Akteure – Programme und Projekte". Die Veröffentlichung zeigt, dass sich eine zunehmende Zahl von Einrichtungen der inklusiven kulturellen Bildung widmen. Um die inhaltliche Barrierefreiheit kultureller Angebote zu garantieren, müssen weiterhin verstärkt technische und personelle Maßnahmen getroffen werden, zum Beispiel die Bereitstellung von taktilen Angeboten, von Gebärdendolmetschern und Betreuungspersonal wie Kulturlotsen.

Der Staatenbericht macht auch die Vielfalt von kulturellen Bildungsangeboten auf Länderebene deutlich: So setzt Nordrhein-Westfalen das Projekt "Kultur-Rucksack" um, welches Kindern und Jugendlichen kostenlose oder deutlich kostenreduzierte kulturelle Angebote eröffnet. Brandenburg ("Musische Bildung für alle"), Niedersachen ("Wir machen Musik") und Rheinland-Pfalz ("Jedem Kind seine Kunst") fördern kulturelle Bildung mit Projekten, die darauf abzielen, Kinder und Jugendliche aller Herkünfte durch die Teilnahme an oder Ausübung von Musik, Tanz und Kunst zu stärken. Die Programme ermöglichen Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Haushalten kulturelle Teilhabe und unterstützen die Integration von jungen Menschen mit unterschiedlichen sprachlichen und kulturellen Hintergründen. Die zahlreichen Länderprogramme leisten einen bedeutenden Beitrag zu der wichtigen Aufgabe, kulturelle Bildungsangebote in der Fläche zu sichern. 

Länderübergreifend ermöglichen unter anderem die Programme "Kulturagenten für kreative Schulen", "Kreativpotenziale" oder "Kultur trifft Schule – Schule trifft Kultur" Kindern und Jugendlichen, unabhängig von ihren sozioökonomischen und kulturellen Hintergründen, die Teilnahme an künstlerischen und kulturellen Angeboten und Aktivitäten. Die länderübergreifenden Programme fokussieren sich auf die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Schulen und Kultureinrichtungen und betonen die wichtige Bedeutung von kultureller Bildung im Schulalltag. So haben Kinder und Jugendliche sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schule einen einfacheren Zugang zu kultureller Bildung.

All diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass das Bewusstsein für den Wert einer Vielfalt kultureller Ausdrucksweisen von Anfang an im Bildungssystem verankert wird und durch konkretes Erleben und Praktizieren auch persönliche Entwicklungen gestärkt werden.

Hintergrund

Die UNESCO-Generalkonferenz hat am 20. Oktober 2005 die "Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" verabschiedet. Diese garantiert das Recht auf eine eigenständige Kulturpolitik der Vertragsstaaten. Sie stärkt die Governance im Kunst und Kultursektor und soll die globale Kulturkooperation auf eine gleichgewichtigere Basis stellen. Die Konvention trat am 18. März 2007 in Kraft. Deutschland hat die UNESCO-Konvention am 12. März 2007 ratifiziert.

Alle vier Jahre informieren die Vertragsstaaten mit einem Staatenbericht über die Umsetzung der Konvention in ihren Ländern. Die zusammengestellten Daten und Informationen erleichtern den Austausch von Erfahrungen und Gute-Praxis-Beispielen und fördern so die Umsetzung der Konvention. Die Erstellung des zweiten deutschen Staatenberichts zu der Konvention wurde durch einen Lenkungsausschuss, bestehend aus dem Auswärtigen Amt (Federführung), der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie der Kultusministerkonferenz gesteuert und von der Deutschen UNESCO-Kommission fachlich unterstützt.

Weitere Informationen

Vielfalt in Deutschlands Kunst- und Kulturlandschaft ausgebaut (Pressemitteilung der DUK)

Zweiter Staatenbericht zur UNESCO-Konvention zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (PDF)