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Künstlermobilität erleichtern – Praktische Hinweise zur Visaerteilung

Ergebnisse eines Fachgesprächs im Auswärtigen Amt

Auf Einladung des Auswärtigen Amtes tauschten sich Kulturmanagerinnen und -manager bei einem Fachgespräch im September in Berlin mit Vertretern der Rechts- und Kulturabteilungen des Auswärtigen Amtes zu aktuellen Fragen der Visaerteilung für Kulturschaffende aus. Im Ergebnis wurden Anregungen und Hinweise für die optimierte Visaerteilung für Kulturschaffende formuliert und nächste Handlungsschritte zur Förderung der Künstlermobilität festgelegt. Das Fachgespräch zielte darauf ab, ein vertieftes Verständnis der jeweiligen Handlungsrahmen zu vermitteln.

Ergebnisse und nächste Schritte

Ergebnis des Fachgesprächs sind Anregungen und Hinweise für eine optimierte Visaerteilung für Kulturschaffende:

  • Das Prinzip der Förderung eines gleichgewichtigen kulturellen Austausches bei der Visaerteilung soll stärker berücksichtigt werden. Dies ist besonders für den kulturellen Austausch mit Entwicklungs- und/oder Krisenländern wichtig.
  • Der künstlerische Nachwuchs aus Entwicklungsländern soll stärker gefördert und der Austausch zwischen den jungen Künstlergenerationen verschiedener Länder gestärkt werden.
  • Stipendienprogramme für Künstlerinnen und Künstler aus Entwicklungsländern, etwa in Anlehnung an vergleichbare Programme aus dem Wissenschaftsbereich, sollen entwickelt werden. Solche Programme könnten die Erbringung der Nachweise für die Visumserteilung erleichtern, zum Beispiel durch finanzielle Förderung oder vertrauenswürdige Nachweise.

In einem nächsten Schritt identifiziert die Deutsche UNESCO-Kommission Gute-Praxis-Beispiele der Visaverfahren in anderen Staaten. In einer spezifischen Arbeitsgruppe der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt sollen Wissen, Informationen und Erfahrungen zum Thema Künstlermobilität gebündelt werden. Außerdem sollen kleinere, freischaffende Organisationen in der Frage begleitet werden, wie sie mit wenigen institutionellen Strukturen ihre Arbeit im globalen Kontext bewältigen können. Aus Sicht der teilnehmenden Kulturakteure ist es wichtig, auf der politischen Ebene im Bund und innerhalb der EU das Bewusstsein für das Thema Künstlermobilität zu stärken.

Das Fachgespräch diente dem wechselseitigen Austausch zwischen den Kulturmanagerinnen und -managern und Vertretern des Auswärtigen Amtes, die für Fragen der Visaerteilung zuständig sind. Die teilnehmenden Kulturmanagerinnen und -manager beschäftigen sich im Rahmen ihrer Arbeit mit Fragen der Visaerteilung. Im Vorhinein des Gesprächs hatten die Kulturakteure die Möglichkeit, Fallbeispiele aus ihrer internationalen Kulturarbeit einzusenden, die neben den geltenden Visabestimmungen und der UNESCO-Konvention als Gesprächsgrundlage dienten. Während des Expertengesprächs wurden Verfahren und Voraussetzungen für die Visaerteilung, Fristen bei der Antragseinreichung sowie Mobilität für Künstlerinnen und Künstler aus Entwicklungsländern besprochen.

Die Deutsche UNESCO-Kommission übernimmt in ihrer Funktion als nationale Kontaktstelle für die Konvention über die kulturelle Vielfalt die fachliche Nachbereitung des Expertengesprächs. Das Auswärtige Amt wird den Dialog in Form eines weiteren Fachgesprächs im Jahr 2017 fortführen. Dieser Austausch dient dem mittel- und langfristigen Erhalt und der Förderung der vielfältigen Kulturlandschaft sowie der Stärkung des internationalen Kulturaustausches mit Entwicklungsländern im Sinne der UNESCO-Konvention.

Die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005) legt in Artikel 16 fest, dass sogenannte entwickelte Länder den Entwicklungsländern im Kulturaustausch eine Vorzugsbehandlung gewähren sollen. Darunter fallen auch Maßnahmen zur Förderung der Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern und anderen Kulturschaffenden, insbesondere Maßnahmen zugunsten jener, die aus Entwicklungsländern in entwickelte Länder reisen. Der Aktionspunkteplan 2013-2016 der Deutschen UNESCO-Kommission gibt Handlungsempfehlungen aus der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der Konvention und widmet sich dem Thema Künstlermobilität. Der Aktionspunkteplan stellt fest, dass eine divergierende Visavergabepraxis sowie die Spannbreite konträrer Entscheidungen zuungunsten von Kulturschaffenden aus Entwicklungsländern die erfolgreiche Umsetzung des Artikels 16 der Konvention beeinträchtigen.

Weitere Informationen

Ergebnisdokumentation des Fachgespräches

Informationen des Auswärtigen Amtes zu Visabestimmungen

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