Pressemitteilung,

Vorschläge für Immaterielles Kulturerbe in und aus Deutschland gesucht

Bis zum 30. Oktober für die Aufnahme ins Bundesweite Verzeichnis bewerben

Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen können sich zwischen dem 1. April und 30. Oktober mit ihrer Kulturtradition oder Wissensform für die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes bewerben. Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. 68 Kulturformen sind aktuell im Bundesweiten Verzeichnis eingetragen, darunter der Poetry Slam, das Hebammenwissen sowie Orgelbau und Orgelmusik.

Aufnahmekriterien

Zahlreiche Kriterien sind für die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis entscheidend: Eine kulturelle Ausdrucksform muss Identität stiften und Zugehörigkeit vermitteln. Das mit ihr verbundene Wissen und Können muss über längere Zeit weitergegeben werden und sich immer wieder neu entwickeln können. Zudem muss die Mitwirkung an der Kulturform grundsätzlich für alle offen sein. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht im Vordergrund stehen. Besonders willkommen sind Vorschläge, die die Vielfalt heutiger Stadtgesellschaften abbilden.

Bewerbungsverfahren

Interessierte sind aufgerufen, ihre Kulturform, deren Entstehung, Wandel und heutige Praxis sowie die Trägerschaft bis zum 30. Oktober zu beschreiben. Dafür steht online ein Bewerbungsformular zur Verfügung. Bewerbungen werden elektronisch in dem Bundesland eingereicht, in dem die Bewerber verortet sind oder ihren Hauptsitz haben. An dem sich anschließenden mehrstufigen Auswahlverfahren sind die Länder, die Kultusministerkonferenz, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Auswärtige Amt und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt. Über neue Aufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis wird Anfang 2019 entschieden.

Das Bundesweite Verzeichnis

68 Kulturformen und vier Erhaltungsprogramme Immateriellen Kulturerbes sind aktuell im Bundesweiten Verzeichnis eingetragen. Sie sind entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen und Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist. Formen Immateriellen Kulturerbes vermitteln Identität und Kontinuität. Ihre Träger geben sie von Generation zu Generation weiter und gestalten sie immer wieder neu. Das Verzeichnis wird schrittweise erweitert. Es soll die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in Deutschland sichtbar machen.

Hintergrundinformationen zum Immateriellen Kulturerbe

Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes soll die Vielfalt an kulturellen Ausdrucksformen in Deutschland abbilden. Einzelne Elemente aus diesem Verzeichnis können für eine von drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. 429 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt, darunter die Genossenschaftsidee und -praxis aus Deutschland, die Rumba aus Kuba, die traditionelle chinesische Medizin und die italienische Geigenbaukunst. Bis heute sind 172 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.

Mehr Informationen:

Aufnahmeverfahren und Bewerbungsunterlagen   

Bundesweites Verzeichnis  

Kontakt:

Presse:

Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin
Katja Römer
Telefon: +49 228 60497-42
E-Mail: roemer(at)unesco.de

Fachliche Fragen:

Deutsche UNESCO-Kommission
Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe
Benjamin Hanke
Telefon: +49 30 206 5819-11
E-Mail: hanke(at)unesco.de