Pressemitteilung,

Le Corbusiers Werk ist UNESCO-Welterbe

Zwei Häuser der Stuttgarter Weissenhofsiedlung ausgezeichnet

Das UNESCO-Welterbekomitee hat heute in Istanbul eine Serie von 17 Bauten und Ensembles des schweizerisch-französischen Architekten Le Corbusier (Charles-Édouard Jeanneret-Gris, 1887-1965) in die Welterbeliste aufgenommen. Die Bauten in Argentinien, Belgien, Frankreich, Indien, Japan, der Schweiz und Deutschland verdeutlichen die herausragende Rolle Le Corbusiers für die Architektur des 20. Jahrhunderts und sind Zeugnisse der Globalisierung der Moderne. Zwei Häuser der Stuttgarter Weissenhofsiedlung zählen zu dieser transnationalen UNESCO-Welterbestätte. Sie sind die 41. Welterbestätte Deutschlands.

"Gemeinsam mit weiteren Architekten hat Le Corbusier die Architektur der Moderne seinerzeit neu definiert. Seine nun zum Erbe der gesamten Menschheit gehörenden Werke verkörpern typologisch den radikalen Bruch mit vormals verwendeten Stilen, Designs, Methoden, Technologien und Bautechniken", erklärt Prof. Dr. Hartwig Lüdtke, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission. "Sie stehen symbolisch für die damalige Erfindung einer neuen Architektursprache auf globaler Ebene und geben Aufschluss über unsere Geschichte. Ich freue mich sehr, dass das Welterbekomitee diese einzigartigen Werke in die Welterbeliste aufgenommen hat. Es liegt nun in der Verantwortung der gesamten Staatengemeinschaft, sie zu schützen."

Die als Welterbe ausgezeichneten Regierungsgebäude von Chandigarh (Indien), das Nationalmuseum für westliche Kunst in Tokio (Japan), das Haus von Dr. Curutchet in La Plata (Argentinien) oder die Unité d’Habitation in Marseille (Frankreich) und weitere Werke Le Corbusiers sind Zeugnisse einer Architektur, die sich an den Bedürfnissen der Menschen des 20. Jahrhunderts ausrichten sollte. Sie belegen die Internationalisierung der Architektur in einer globalen Dimension. Die zwei zu der Welterbestätte gehörenden Häuser der Stuttgarter Weissenhofsiedlung wurden 1927 erbaut. Sie gelten heute als Ikonen der Baugeschichte. Le Corbusier setzte dort seine Fünf Punkte einer neuen Architektur um. Zentrale Merkmale davon sind der Dachgarten, ein verschiebbares Langfenster, eine freie Grundrissgestaltung, Stützen statt massiver Mauern als tragende Konstruktion und eine freie Fassadengestaltung. Funktionelles Wohnen sollte durch eine Flexibilität in der Innenarchitektur ermöglicht werden.

Die in die Welterbeliste aufgenomme Serie von Le Corbusiers Werk umfasst die folgenden 17 Bauten und Ensembles:

1923: Maisons La Roche et Jeanneret, Paris, Frankreich
1923: Petite villa au bord du lac Léman, Corseaux, Schweiz
1924: Cité Frugès, Pessac, Frankreich
1926: Maison Guiette, Antwerpen, Belgien
1927: Häuser der Weissenhof-Siedlung, Stuttgart, Deutschland
1928: Villa Savoy et loge du jardinier, Poissy, Frankreich
1930: Immeuble Clarté, Genf, Schweiz
1931: Immeuble locatif à la Porte Molitor, Paris, Frankreich
1945: Unité d'habitation, Marseille, Frankreich
1946: Manufacture à Saint-Dié, Saint-Dié-des-Voges, Frankreich
1949: Maison du Docteur Curutchet, La Plata, Argentinien
1950: Chapelle Notre-Dame-du-Haut, Ronchamp, Frankreich
1951: Cabanon de Le Corbusier, Roquebrune-Cap-Martin, Frankreich
1952: Complexe du Capitole, Chandigarh, Indien
1953: Couvent Sainte-Marie-de-la-Tourette, Eveux, Frankreich
1954-59: National Museum of Western Art, Main Building, Tokio, Japan
1953-65: Centre de recréation du corps et de l'esprit de Firminy-Vert, Firminy, Frankreich

Hintergrundinformationen

Aufgrund der Sicherheitslage in Istanbul wurden die Beratungen des Welterbekomitees am 16. Juli ausgesetzt. Das Komitee beendet seine 40. Sitzung am heutigen Abend vorzeitig. Ursprünglich sollten die Beratungen bis zum 20. Juli andauern. Die verbleibenden Tagesordnungspunkte werden in einer außerordentlichen Sitzung nachgeholt.

Das Welterbekomitee setzt sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammen und entscheidet jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste sowie über Schutzmaßnahmen für bestehende Welterbestätten. Deutschland verzeichnet nun 41 Welterbestätten. Kriterien für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe sind unter anderem der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte und ein Managementsystem, das die Erhaltung des Erbes für zukünftige Generationen sicherstellt. Mit der Einschreibung in die Welterbeliste verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Welterbestätten auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu schützen und somit für künftige Generationen zu bewahren.

Weitere Informationen

UNESCO-Welterbeprogramm 

Foto Download für Medienvertreter 

Live Stream der 40. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees

Pressekontakt

Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin
Katja Römer
Telefon: 0177-4799530
E-Mail: roemer(at)unesco.de