17 Traditionen zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt
Der UNESCO-Ausschuss für das Immaterielle Kulturerbe hat heute 17 Formen von überliefertem Wissen und Können in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingeschrieben. Dazu gehören das Festmahl Al-Mansaf in Jordanien, die Semana Santa in Guatemala und die Praxis des Modernen Tanzes in DeutschlandExterner Link:.
Der Zwischenstaatliche Ausschuss, dem erstmals auch Deutschland angehört, berät derzeit über die Aufnahme von lebendigen Traditionen, darstellenden Künsten, Bräuchen und Handwerkstechniken in die UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes. Er tagt noch bis zum 3. Dezember in Marokkos Hauptstadt Rabat.
In die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit wurden aufgenommen:
Ägypten: Feste in Zusammenhang mit der Reise der Heiligen FamilieExterner Link:
Afghanistan, Iran: Yaldā/ChellaExterner Link:
Demokratische Volksrepublik Korea: Pjöngjang-Raengmyon-BrauchExterner Link:
Deutschland Praxis des Modernen TanzesExterner Link:
Frankreich: Handwerk und Kultur des BaguettesExterner Link:
Guatemala: Die Semana SantaExterner Link:
Iran, Syrien: Die Herstellung und das Spielen der OudExterner Link:
Japan: Rituelle Tänze Furyu-odoriExterner Link:
Jordanien: Das Festmahl Al-MansafExterner Link:
Kuba: Das Wissen der Meister des weißen RumsExterner Link:
Oman: Handwerkliche Fertigkeiten und soziale Praktiken des Al-KhanjarExterner Link:
Republik Korea: Maskentanzdrama TalchumExterner Link:
Saudi-Arabien: Wissen und Praktiken zum Anbau von Khawlani-KaffeebohnenExterner Link:
Spanien: Manuelles GlockenläutenExterner Link:
Ungarn: Die ungarische SaitenkapellentraditionExterner Link:
Hintergrund
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 180 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland gehört dem Vertrag seit 2013 an.
Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Mehr als 600 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Formen des Naturwissens aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt, darunter der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin, Reggae aus Jamaika und das Bauhüttenwesen in Deutschland, Frankreich, Norwegen, Österreich und der Schweiz.
Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten des Übereinkommens zusammen, darunter in diesem Jahr erstmals auch Deutschland. Er entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen in die UNESCO-Listen.
Weitere Informationen
Fotos und Videos der KulturformenExterner Link:
Immaterielles Kulturerbe weltweitExterner Link:
Immaterielles Kulturerbe in DeutschlandExterner Link:
Pressekontakt
Timm Nikolaus Schulze
Pressesprecher
Deutsche UNESCO-Kommission
Telefon: +49 228 604 97-142
E-Mail: schulze(at)unesco.de
Peter Martin
Stellvertretender Pressesprecher
Deutsche UNESCO-Kommission
Telefon: +49 30 80 20 20-310
E-Mail: martin(at)unesco.de