Agenda für die Wissenschaft - Aktionsplan
verabschiedet von der Weltwissenschaftskonferenz "Wissenschaft für das 21. Jahrhundert - Eine neue Verpflichtung" (Budapest, Ungarn, 26. Juni bis 1. Juli 1999)
Präambel
1. Wir, die Teilnehmer an der Weltkonferenz über Wissenschaft für das 21. Jahrhundert: Eine neue Verpflichtung, die wir in Budapest, Ungarn, vom 25. Juni bis 1. Juli unter der Schirmherrschaft der UNESCO und des Internationalen Rates wissenschaftlicher Vereinigungen (ICSU) zusammengetroffen sind, erklären Folgendes:
2. Die Verwirklichung der Ziele des internationalen Friedens und des Wohlergehens der gesamten Menschheit ist eines der höchsten und anspruchsvollsten Ziele unserer Gesellschaften. Die Schaffung der UNESCO und des Internationalen Rates wissenschaftlicher Vereinigungen (ICSU) vor mehr als einem halben Jahrhundert verdeutlichte die internationale Entschlossenheit, diese Ziele durch wissenschaftliche, pädagogische und kulturelle Beziehungen zwischen den Völkern der Welt zu fördern.
3. Diese Ziele haben auch heute noch dieselbe Gültigkeit wie vor fünfzig Jahren. Zwar haben sich die Möglichkeiten, sie zu verwirklichen, im Verlaufe der letzten fünfzig Jahre durch den wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt erheblich verbessert, gleichzeitig haben jedoch auch die Gefahren und die negativen Einflüsse auf sie zugenommen. Im gleichen Zeitraum haben sich der politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Kontext sowie die Umwelt ebenfalls tiefgreifend verändert und die Rolle der Wissenschaft (der Naturwissenschaften wie Physik, Geowissenschaften und Biologie, Biomedizin und Ingenieurwissenschaften, Sozial- und Geisteswissenschaften) muss angesichts dieses veränderten Umfeldes gemeinsam neu definiert und weiterentwickelt werden; deshalb ist eine neue Verpflichtung erforderlich.
Wir haben die Erklärung über die Wissenschaft und die Anwendung wissenschaftlicher Kenntnisse angenommen und dabei auch Anregungen aus der Einführung zur Agenda für die Wissenschaft - Aktionsplan bezogen.
4. Wir stimmen überein, die vorliegende Agenda für die Wissenschaft - Aktionsplan als Richtlinie und Handlungsinstrument vorzulegen, mit denen die in der Erklärung dargelegten Ziele verwirklicht werden sollen.
5. Wir vertreten die Auffassung, dass die nachstehend aufgeführten Aktionsrichtlinien eine ausgezeichnete Grundlage für die Bewältigung der Probleme, Herausforderungen und Möglichkeiten der wissenschaftlichen Forschung darstellen und gleichzeitig die Förderung bestehender und neuer Partnerschaften auf nationaler, internationaler Ebene und zwischen allen im wissenschaftlichen Bereich Tätigen unterstützen. Diese Forschungsaktivitäten und Partnerschaften müssen sich an den Bedürfnissen, Wünschen und Wertvorstellungen der gesamten Menschheit orientieren und im Sinne eines dauerhaften Friedens, der Gerechtigkeit und der nachhaltigen Entwicklung die Natur achten und künftige Generationen einbeziehen.
1. Wissenschaft für Wissen; Wissen für den Fortschritt
6. Wir verpflichten uns, das Wissen zu fördern. Wir möchten, dass dieses Wissen der gesamten Menschheit zur Verfügung steht und eine bessere Lebensqualität für heutige und künftige Generationen sicherstellt.
1.1 Die Rolle der Grundlagenforschung
7. Jeder Staat sollte sich um die Einrichtung qualifizierter wissenschaftlicher Institutionen bemühen, die Forschungs- und Ausbildungsmöglichkeiten in denjenigen Bereichen anbieten, die von besonderem Interesse sind. Wenn einzelne Länder nicht in der Lage sind, derartige Einrichtungen zu schaffen, sollten sie von der internationalen Gemeinschaft durch Partnerschaft und Zusammenarbeit in diesen Bereichen entsprechend unterstützt werden.
8. Wissenschaftliche Forschungstätigkeiten sollten auf nationaler und internationaler Ebene durch einen geeigneten rechtlichen Rahmen gestützt werden. Im Vordergrund sollte dabei die Sicherstellung der Meinungsfreiheit und der Schutz des geistigen Eigentums stehen.
9. Forschungsgruppen und -einrichtungen sowie die entsprechenden nichtstaatlichen Organisationen sollten ihre regionale und internationale Zusammenarbeit mit folgendem Ziel verstärken: Erleichterung der wissenschaftlichen Ausbildung; gemeinsame Nutzung kostenintensiver Einrichtungen; Förderung der Verbreitung von wissenschaftlichen Informationen; Austausch wissenschaftlicher Kenntnisse und Daten, insbesondere zwischen entwickelten Ländern und Entwicklungsländern und gemeinsame Behandlung von Problemen, die globale Bedeutung haben.
10. Die Universitäten sollten sicherstellen, dass sich ihre Programme in allen wissenschaftlichen Fächern sowohl mit Bildung und Forschung als auch mit den Synergien zwischen ihnen befassen, und sie sollten die Forschung als Teil der wissenschaftlichen Ausbildung anbieten. Im Verlauf ihrer Ausbildung sollten den Naturwissenschaftlern Kommunikationsfähigkeiten vermittelt werden und die Sozialwissenschaften sollten ebenfalls Bestandteil ihrer Ausbildung sein.
11. Die zunehmende Globalisierung und die internationale Vernetzung bietet den Universitäten nicht nur neue Möglichkeiten, sie bringt auch neue Herausforderungen mit sich. Beispielsweise spielen die Universitäten eine immer wichtigere Rolle im Innovationssystem. Sie sind verantwortlich für die Ausbildung der hochqualifizierten künftigen Arbeitnehmer, und sie müssen ihren Studenten diejenigen Fähigkeiten vermitteln, die sie zur Bewältigung globaler Fragen benötigen, sie sollten ebenfalls flexibel sein und ihre Kenntnisse regelmäßig aktualisieren. Die Universitäten in den entwickelten Ländern und den Entwicklungsländern sollten ihre Zusammenarbeit beispielsweise durch Partnerschaftsvereinbarungen verstärken. Dabei könnte die UNESCO als Clearingstelle fungieren und Impulse geben.
12. Die Geberländer und Agenturen des Systems der Vereinten Nationen müssen unbedingt ihre Zusammenarbeit verstärken, um ihre Unterstützung für die Forschung in den Entwicklungsländern qualitativ zu verbessern und ihre Effizienz zu steigern. Gemeinsam sollten sie versuchen, nationale Forschungssysteme unter Berücksichtigung nationaler Prioritäten und wissenschaftspolitischer Maßnahmen zu stärken.
13. Berufsverbände der Wissenschaftler wie beispielsweise nationale und internationale Akademien, Gewerkschaften im wissenschaftlichen Bereich und Wissensgesellschaften können bei der Förderung der Forschung eine wichtige Rolle spielen, ihr Beitrag sollte deshalb anerkannt und entsprechend durch die Öffentlichkeit unterstützt werden. Sie sollten angehalten werden, die internationale Zusammenarbeit in Fragen von allgemeinem Interesse zu verstärken und sich dafür einzusetzen, dass Wissenschaftler ihre Meinung frei und ungehindert äußern können.
1.2 Der öffentliche und der private Sektor
14. Durch Mitwirkungsverfahren, in die alle betroffenen Sektoren und Partner einbezogen werden, sollten die Regierungen die Bedürfnisse ihrer Staaten ermitteln und vorrangig diejenigen öffentlichen Forschungsaktivitäten unterstützen, die für Fortschritte in verschiedenen Bereichen unerlässlich sind, gleichzeitig muss eine solide Finanzierung sichergestellt werden. Die Parlamente sollten entsprechende Maßnahmen verabschieden und die dazu erforderlichen Mittel bereitstellen.
15. Die Regierungen und der private Sektor sollten ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Verfahren zur Finanzierung der wissenschaftlichen Forschung anstreben; gleichzeitig sollten neue Finanzierungsmöglichkeiten ermittelt oder durch geeignete Regulierungs- und Anreizsysteme gefördert werden. Dabei sollten auch flexible Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor in Erwägung gezogen werden. Die Regierungen sollten sicherstellen, dass die dabei gewonnenen Erfahrungen allen zugute kommen.
16. Zwischen Gebern und Empfängern von Finanzmitteln für Wissenschaft und Technologie sollte sich ein lebhafter Dialog entwickeln. Universitäten, Forschungseinrichtungen und Industrie sollten enger zusammenarbeiten; darüber hinaus sollten insbesondere Projekte in Wissenschaft und Technologie gefördert werden, durch die die Kenntnisse erweitert und wissenschaftlich orientierte Industrien gestärkt werden.
1.3 Gemeinsame Nutzung wissenschaftlicher Informationen und Kenntnisse
17. Wissenschaftler, Forschungseinrichtungen und die Wissensgesellschaften sowie andere in diesem Bereich tätige Nichtregierungsorganisationen sollten sich verpflichten, verstärkt international zusammenzuarbeiten. Dies sollte auch den Austausch von Kenntnissen und Erfahrungen beinhalten. Initiativen zur Erleichterung des Zugangs von Wissenschaftlern und Institutionen in den Entwicklungsländern zu wissenschaftlichen Informationsquellen sollten besonders gefördert und unterstützt werden. Die Bemühungen um die gleichberechtigte Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und anderen benachteiligten Gruppen aus Süden und Norden an wissenschaftlichen Netzwerken sollten verstärkt werden. Dabei sollte sichergestellt werden, dass die Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschungsvorhaben allen zugänglich gemacht werden.
18. Diejenigen Staaten, die über das erforderliche Fachwissen verfügen, sollten die gemeinsame Nutzung und den Transfer von Wissen fördern und dabei insbesondere spezifische Programme zur Ausbildung von Wissenschaftlern in aller Welt fördern.
19. Die Veröffentlichung und Verbreitung von Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung, die in den Entwicklungsländern durchgeführt wurde, sollte mit Hilfe der entwickelten Länder erleichtert werden, beispielsweise durch Ausbildung, Informationsaustausch und die Einrichtung von Bibliotheksdiensten und Informationssystemen, die den Bedürfnissen der wissenschaftlichen Gemeinschaften in aller Welt entsprechen.
20. Die Forschungs- und Bildungseinrichtungen sollten die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen, ihre Auswirkungen evaluieren und ihre Anwendung fördern, beispielsweise durch die Entwicklung elektronischer Veröffentlichungen und die Einrichtung virtueller Forschungs- und Lernumfelder oder digitaler Bibliotheken. Die Wissenschaftscurricula sollten an die Auswirkungen dieser neuen Technologien auf die wissenschaftliche Arbeit angepasst werden. Es sollte über die Einrichtung eines internationalen Internet gestützten Programms für wissenschaftliche Ausbildung, berufliche Bildung und Lehre in Verbindung mit konventionellen Systemen nachgedacht werden, um die Begrenzungen der pädagogischen Infrastruktur aufzuheben und hochwertige wissenschaftliche Bildung an entfernt liegenden Orten zugänglich zu machen.
21. Die Forschungsgemeinschaft sollte in die regelmäßigen Diskussionen mit denjenigen Stellen, die für Veröffentlichung, Bibliotheksfragen und Informationstechnologie zuständig sind, einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Authenzität und Integrität der wissenschaftlichen Literatur bei der Entwicklung elektronischer Informationssysteme nicht verloren geht. Die Weitergabe und gemeinsame Nutzung wissenschaftlicher Kenntnisse ist wichtiger Bestandteil des Forschungsprozesses, deshalb sollten Regierungen und Geldgeber sicherstellen, dass die entsprechende Infrastruktur bereitgestellt wird und die Kosten in Forschungshaushalten entsprechend berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist ebenfalls ein geeigneter rechtlicher Rahmen notwendig.
2. Wissenschaft für Frieden und Entwicklung
22. Heute sind die Natur- und Sozialwissenschaften und ihre Anwendungen mehr als je zuvor für die Entwicklung unerlässlich. Die weltweite Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern ist ein wertvoller und konstruktiver Beitrag zur globalen Sicherheit und zur Entwicklung friedlicher Interaktionen zwischen verschiedenen Nationen, Gesellschaften und Kulturen.
2.1 Wissenschaft zur Erfüllung grundlegender menschlicher Bedürfnisse
23. Ein fester Bestandteil der Entwicklungsprogramme aller Staaten sollten Forschungstätigkeiten sein, die sich mit den grundlegenden Bedürfnissen der Bevölkerung befassen. Bei der Festlegung von Forschungsprioritäten sollten die Entwicklungsländer und die Schwellenländer nicht nur ihre Bedürfnisse und Defizite im Hinblick auf wissenschaftliche Fähigkeiten und Informationen, sondern auch ihre eigenen Stärken im Hinblick auf lokale Kenntnisse, Fachwissen und menschliche und natürliche Ressourcen in Betracht ziehen.
24. Für einen Staat, dessen Ziel es ist, die grundlegenden Bedürfnisse seiner Bevölkerung zu erfüllen, sind wissenschaftliche und technologische Bildung eine strategische Notwendigkeit. Diese Bildung soll die Studenten durch Nutzung ihrer wissenschaftlichen und technischen Fähigkeiten und Kenntnisse in die Lage versetzen, spezifische Probleme zu lösen und sich mit den Bedürfnissen der Gesellschaft zu befassen.
25. Die Industrienationen sollten mit den Entwicklungsländern im Rahmen von gemeinsam festgelegten Wissenschafts- und Technologieprojekten zusammenarbeiten, in deren Mittelpunkt die Grundprobleme der Bevölkerung in dem jeweiligen Land stehen. Um eine bessere Planung und Umsetzung von Entwicklungsprojekten sicherzustellen, sollten vorher sorgfältig die möglichen Auswirkungen untersucht werden. Das an derartigen Projekten beteiligte Personal sollte eine entsprechende Ausbildung erhalten.
26. Alle Staaten sollten gemeinsam die wissenschaftlichen Erkenntnisse nutzen und zusammenarbeiten, um vermeidbare Gesundheitsprobleme in der ganzen Welt zu verringern. Jedes Land sollte die Prioritäten für Verbesserungen im Gesundheitsbereich bewerten und ermitteln, die für die jeweiligen Verhältnisse am besten geeignet sind. Es sollten nationale und regionale Forschungsprogramme eingesetzt werden, die dazu beitragen, in den verschiedenen Gemeinschaften die Unterschiede in den Gesundheitsverhältnissen zu verringern, wie beispielsweise die Sammlung aussagekräftiger epidemiologischer und anderer statistischer Daten und die Weitergabe der entsprechenden Verfahren an diejenigen, die sie anwenden.
27. Die zuständigen Stellen sollten untersuchen, welche innovativen und kostengünstigen Verfahren auf regionaler und internationaler Ebene zur Finanzierung der Wissenschaft und zur Zusammenführung von Ressourcen für Wissenschaft und Technologie sowie für die Aktivitäten verschiedener Nationen eingesetzt werden können. Es sollten Netzwerke für den Austausch von Personal sowohl in Nord-Süd-Richtung als auch Süd-Süd-Richtung entwickelt werden. Durch diese Netzwerke sollen die Wissenschaftler ermutigt werden, ihr Fachwissen auch ihren eigenen Staaten zur Verfügung zu stellen.
28. Geberländer, nichtstaatliche und zwischenstaatliche Organisationen und Agenturen des Systems der Vereinten Nationen sollten ihre Programme verstärken, damit durch die Wissenschaft die in der Agenda für die Wissenschaft angesprochenen drängenden Entwicklungsprobleme angegangen und gleichzeitig hohe Qualitätsstandards aufrechterhalten werden können.
2.2 Wissenschaft, Umwelt und nachhaltige Entwicklung
29. Nationale, regionale und globale Umweltforschungsprogramme sollten von den Regierungen, den zuständigen Agenturen der Vereinten Nationen, der wissenschaftlichen Gemeinschaft sowie von privaten und öffentlichen Institutionen, die Forschungsvorhaben finanzieren, verstärkt oder ggf. neu entwickelt werden. Inhalt dieser Forschungsprogramme sollte auch der Aufbau von Fähigkeiten sein. In diesem Zusammenhang sind die Süßwasserversorgung und der hydrologische Zyklus, Klimavariationen und -veränderungen, Ozeane, Küstenregionen, Polarregionen, Artenvielfalt, Versteppung, Entwaldung, die biochemischen Zyklen und naturbedingte Risiken von besonderer Bedeutung. Die Ziele bereits laufender internationaler Umweltforschungsprogramme sollten im Rahmen der Agenda 21 und der Aktionspläne der globalen Konferenzen mit allen Mitteln entschieden weiterverfolgt werden. Die Zusammenarbeit zwischen benachbarten Ländern oder zwischen Ländern mit vergleichbaren ökologischen Bedingungen muss zur Lösung gemeinsamer Umweltprobleme unterstützt werden.
30. Alle Komponenten des terrestrischen Systems müssen systematisch langfristig beobachtet werden. Zur Weiterentwicklung der globalen Systeme zur Umweltbeobachtung ist eine verstärkte Unterstützung durch die Regierungen und den privaten Sektor erforderlich. Die Effizienz von Überwachungsprogrammen hängt größtenteils davon ab, ob die Beobachtungsdaten allen zur Verfügung stehen.
31. Gemeinsame interdisziplinäre Forschungsvorhaben zwischen Natur- und Sozialwissenschaften müssen von allen Betroffenen - auch dem privaten Sektor - aktiv unterstützt werden, damit die menschliche Dimension globaler Umweltveränderungen, einschließlich ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit, erfasst werden können und das Verständnis für Nachhaltigkeit in Abhängigkeit vom Schutz der natürlichen Systeme verbessert wird. Einsichten in das Konzept nachhaltigen Konsums erfordern ebenfalls eine Interaktion der Naturwissenschaften mit Sozial- und Politikwissenschaftlern, Wirtschaftswissenschaftlern und Demographen.
32. Moderne wissenschaftliche Erkenntnisse und traditionelles Wissen sollten in interdisziplinären Projekten stärker miteinander verbunden werden, wenn es um die Beziehungen zwischen Kultur, Umwelt und Entwicklung geht, wie dem Erhalt der Artenvielfalt, dem Umgang mit natürlichen Ressourcen und das Verständnis naturbedingter Risiken sowie die Linderung ihrer Auswirkungen. Lokale Gemeinschaften und andere Akteure sollten in diese Projekte einbezogen werden. Der einzelne Wissenschaftler und die wissenschaftliche Gemeinschaft haben die Pflicht, wissenschaftliche Erklärungen für diese Probleme und die Problemlösungsfähigkeiten der Wissenschaft in einer allgemeinverständlichen Sprache weiterzugeben und zu erläutern, dass Wissenschaft eine Schlüsselrolle dabei spielen kann.
33. Die Regierungen sollten in Zusammenarbeit mit Universitäten und Hochschuleinrichtungen und mit Hilfe der entsprechenden Einrichtungen der Vereinten Nationen die Aus- und Weiterbildung sowie die entsprechenden Institutionen zur Personalentwicklung in den umweltbezogenen Wissenschaften erweitern und verbessern. Dabei sollten sie traditionelle und lokale Kenntnisse berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Entwicklungsländer, die sich hierbei auf die Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft stützen müssen.
34. Alle Staaten sollten mit Nachdruck Kapazitäten für die Evaluierung von Risiken und Schwachstellen aufbauen und Frühwarnsysteme sowohl für unvermittelt auftretende Naturkatastrophen entwickeln als auch für die Beurteilung der langfristigen Risiken von Umweltveränderungen. Auf diese Weise sind sie besser auf sie vorbereitet und können entsprechende Gegenmaßnahmen entwickeln, Auswirkungen lindern und Maßnahmen zum Katastrophenmanagement in nationale Entwicklungspläne aufnehmen. Dabei muss jedoch immer berücksichtigt werden, dass wir in einer komplexen Welt leben, in der langfristige Tendenzen häufig nicht zu erkennen sind. Die Entscheidungsträger müssen dies beachten und deshalb die Entwicklung neuer Voraussage- und Beobachtungssysteme fördern. Die Vorbereitung ist Grundprinzip beim Umgang mit der unvermeidlichen wissenschaftlichen Ungewissheit, insbesondere in Situationen, die evtl. irreversible und katastrophale Auswirkungen haben können.
35. Die wissenschaftliche und technologische Forschung über saubere und tragfähige Technologien, Recycling, erneuerbare Energien, Ressourcen und die effiziente Nutzung von Energie sollte vom öffentlichen und privaten Sektor auf nationaler und internationaler Ebene aktiv unterstützt werden. Die zuständigen internationalen Organisationen, unter ihnen auch UNESCO und UNIDO (Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung) sollten den Aufbau einer frei zugänglichen virtuellen Bibliothek über nachhaltige Technologien fördern.
2.3 Wissenschaft und Technologie
36. Nationale Behörden und der private Sektor sollten Partnerschaften zwischen Universitäten und Industrie fördern, an denen auch Forschungsinstitute und mittlere, kleinere und kleinste Unternehmen beteiligt werden sollten. Dies kann zur Förderung von Innovationen, zur Steigerung der wissenschaftlichen Ergebnisse und zur Verbesserung des Nutzens für alle Beteiligten beitragen.
37. Die Curricula für Wissenschaft und Technologie sollten ein wissenschaftliches Vorgehen zur Problemlösung fördern. Die Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Industrie sollte gefördert werden, um die Ingenieurausbildung und die ständige berufliche Aus- und Weiterbildung zu unterstützen und ein besseres Eingehen auf die Bedürfnisse der Industrie sowie die Unterstützung des Bildungsbereichs durch die Industrie zu ermöglichen.
38. Die einzelnen Staaten sollten die 'best practices' zur Innovationsförderung anwenden, die ihren Bedürfnissen und Ressourcen am ehesten entsprechen. Die Innovation ist kein linearer Prozess mehr, der sich nur aus einem einzigen Fortschritt in der Wissenschaft entwickelt, vielmehr erfordert sie ein systemisches Vorgehen mit Partnerschaften und Verbindungen zwischen vielen Wissensbereichen und einen ständigen Austausch zwischen den Beteiligten. Beispielsweise könnten gemeinsame Forschungszentren und Forschungsnetzwerke, Technologiezentren und Forschungsparks aufgebaut und Transfer- und Beratungsgremien für kleine und mittlere Unternehmen eingerichtet werden. Durch Verbindungen zwischen Wissenschaft und Technologie sollten spezifische politische Begleitmaßnahmen wie beispielsweise Initiativen zur Förderung nationaler Innovationen, entwickelt werden, die die globalen wirtschaftlichen und technologischen Veränderungen berücksichtigen. Durch die Wissenschaftspolitik sollte die Einbeziehung von Wissen in soziale und produktive Aktivitäten gefördert werden. Wenn es darum geht, endogene Technologien zu schaffen, sollten die Probleme der Entwicklungsländer als Ausgangsbasis genommen werden. Den Entwicklungsländern müssen Ressourcen zur Verfügung stehen, damit sie diese Technologien weitergeben können.
39. Die Beschleunigung des Technologietransfers zur Förderung der industriellen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sollte durch die Mobilität der Beschäftigten zwischen Universitäten und Unternehmen und zwischen den einzelnen Ländern sowie auch durch Forschungsnetzwerke und Partnerschaften zwischen den einzelnen Unternehmen gestützt werden.
40. Die Regierungen und Hochschuleinrichtungen sollten sich in verstärktem Maße bemühen, die Ausbildung in den Ingenieurwissenschaften sowie die technische und berufliche Bildung zu verbessern; dies auch in Form des lebenslangen Lernens und durch internationale Zusammenarbeit. Es sollten neue Curriculumprofile entwickelt werden, die mit den Vorstellungen der Arbeitgeber übereinstimmen und für Jugendliche interessant sind. Um die negativen Auswirkungen einer asymmetrischen Migration von ausgebildetem Personal aus den Entwicklungsländern in die entwickelten Länder zu verhindern und um auch in den Entwicklungsländern eine qualitativ hochwertige Bildung und Forschung sicherzustellen, sollte die UNESCO eine symmetrischere und engere Interaktion von Personal aus dem Wissenschafts- und Technologiebereich in aller Welt fördern und sich für die Schaffung einer dem Weltniveau entsprechenden Bildungs- und Forschungsinfrastruktur in den Entwicklungsländern einsetzen.
2.4 Wissenschaftliche Bildung
41. Die Regierungen sollten sich vorrangig um die Verbesserung der wissenschaftlichen Bildung auf allen Ebenen bemühen. Im Vordergrund sollte dabei die Beseitigung der Ungleichbehandlung von Mann und Frau und von Vorurteilen gegenüber benachteiligten Gruppen stehen. Gleichzeitig sollte das Interesse der Öffentlichkeit an der Wissenschaft gesteigert und ihre Popularisierung gefördert werden. Die beruflichen Möglichkeiten von Lehrern und Erziehern müssen angesichts der Veränderungen verbessert werden, insbesondere in den Entwicklungsländern müssen Anstrengungen unternommen werden, um dem Mangel an angemessen qualifizierten Wissenschaftslehrern und Pädagogen entgegenzuwirken.
42. Lehrer der naturwissenschaftlichen Fächer aller Ebenen und das an der informellen wissenschaftlichen Ausbildung beteiligte Personal sollten die Möglichkeit haben, fortlaufend ihre Kenntnisse zu aktualisieren, damit sie ihre Aufgaben auf die bestmögliche Weise erfüllen können.
43. Um die veränderten Bildungsbedürfnisse der Gesellschaften zu erfüllen, sollten durch die nationalen Bildungssysteme neue Curricula und Lehrmethoden entwickelt und Ressourcen freigesetzt werden, die die Gleichstellung von Mann und Frau sowie die kulturelle Vielfalt sicherstellen. Darüber hinaus müssen durch die Einrichtung und Vernetzung von speziellen Zentren auf nationaler und internationaler Ebene Untersuchungen über die wissenschaftliche und technische Ausbildung in der ganzen Welt gefördert werden, an denen sich die UNESCO und andere internationale Organisationen beteiligen sollten.
44. Die Bildungseinrichtungen sollten die Studenten anhalten, sich an Entscheidungen im Bereich von Bildung und Forschung zu beteiligen.
45. Die Regierungen sollten verstärkt regionale und internationale Hochschulprogramme und die Vernetzung von Einrichtungen, die eine Ausbildung im graduierten und postgraduierten Bereich anbieten, unterstützen und dabei insbesondere die Nord-Süd- und die Süd-Süd-Zusammenarbeit fördern, da diese für den Aufbau der wissenschaftlichen und technologischen Ressourcen aller Länder, insbesondere der kleinen oder am wenigsten entwickelten besonders wichtig ist.
46. Die Nichtregierungsorganisationen sollten aktiv zur gemeinsamen Nutzung von Erfahrungen im naturwissenschaftlichen Unterricht und der Bildung beitragen.
47. Die Bildungseinrichtungen sollten Schülern auch neben ihrem eigentlichen Unterrichtsfach eine wissenschaftliche Grundbildung vermitteln. Sie sollten ebenfalls Möglichkeiten für ein lebenslanges Lernen in den Wissenschaften bieten.
48. Regierungen, internationale Organisationen und die entsprechenden berufsbildenden Einrichtungen sollten Programme für die Ausbildung von Wissenschaftsjournalisten, Kommunikatoren und für all diejenigen, die an der Steigerung des öffentlichen Bewusstseins für die Wissenschaften beteiligt sind, fördern oder einrichten. Hierzu könnte ein internationales Programm zur Förderung der wissenschaftlichen Alphabetisierung und Kultur entwickelt werden. Es sollte allen zur Verfügung stehen und geeignete Technologien und wissenschaftliche Leistungen, die zur Entwicklung örtlicher Gemeinschaften beitragen, in leicht verständlicher Form darstellen.
49. Nationale Stellen und Geldgeber sollten die wissenschaftlichen Museen und Wissenschaftszentren als bedeutende Elemente der Bildung der Öffentlichkeit in den Wissenschaften fördern. Angesichts der begrenzten Ressourcen der Entwicklungsländer sollten verstärkt Fernlehrgänge zu Ergänzung der vorhandenen formalen und nichtformalen Bildung eingesetzt werden.
2.5 Wissenschaft für Frieden und Konfliktlösung
50. Die Grundsätze des Friedens und der friedlichen Koexistenz sollten auf allen Ebenen Bestandteil der Bildung sein. Studenten der Naturwissenschaften sollte ihre besondere Verantwortung ins Bewußtsein gerufen werden, wissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten nicht für Aktivitäten einzusetzen, die den Frieden und die Sicherheit gefährden.
51. Die staatlichen und privaten Geldgeber sollten Forschungsinstitutionen unterstützen oder einrichten, die interdisziplinäre Aktivitäten im Bereich der Friedensforschung und der friedlichen Nutzung von Wissenschaft und Technologie durchführen. Jedes Land sollte sich entweder auf nationaler Ebene oder im Rahmen internationaler Aktivitäten hieran beteiligen. Untersuchungen über die Ursachen und die Folgen von Kriegen, über Konfliktverhinderung und -lösung sollten verstärkt von öffentlicher und privater Seite unterstützt werden.
52. Die Regierungen und der private Sektor sollten in diejenigen Bereiche von Wissenschaft und Technologie investieren, die sich mit den Auslösern potentieller Konflikte befassen, wie beispielsweise der Energienutzung, Ressourcenverteilung und Verschmutzung von Luft, Boden und Wasser.
53. Gemeinsam sollten der militärische und zivile Bereich mit seinen Wissenschaftlern und Ingenieuren nach der Lösung von Problemen suchen, die durch die hohen Waffen- und Landminenbestände verursacht werden.
54. Zwischen Vertretern der Regierungen, der Zivilgesellschaft und Wissenschaftlern sollte ein Dialog gefördert werden, um die Militärausgaben und die Ausrichtung der Wissenschaft auf militärische Anwendungen zu verringern.
2.6 Wissenschaft und Politik
55. Nationale politische Maßnahmen sollten eine dauerhafte und langfristige Unterstützung von Wissenschaft und Technologie vorsehen, mit dem Ziel, die Stärkung der personellen Ressourcen, die Einrichtung wissenschaftlicher Institutionen, die Verbesserung und Aktualisierung der wissenschaftlichen Bildung, die Integration der Wissenschaft in die nationale Kultur, die Entwicklung entsprechender Infrastrukturen und die Förderung der technischen und innovativen Fähigkeiten sicherzustellen.
56. In den Bereichen Wissenschaft und Technik sollten vor allem politische Maßnahmen gefördert werden, die gesellschaftliche Relevanz, Frieden, kulturelle Vielfalt und die Gleichberechtigung von Mann und Frau beinhalten. Zur Erleichterung der demokratischen Debatte über wissenschaftspolitische Entscheidungen sollten entsprechende Mitwirkungsmodelle entwickelt werden. An der Entwicklung dieser politischen Maßnahmen sollten sich auch Frauen aktiv beteiligen.
57. Alle Staaten sollten die politischen Maßnahmen in den Bereichen Wissenschaft und Technologie systematisch analysieren und untersuchen. Dabei sollten sie die Meinungen aller gesellschaftlichen Gruppen, auch der Jugendlichen, berücksichtigen um kurz- und langfristige Strategien festzulegen, die zu einer stabilen und ausgeglichenen sozio-ökonomischen Entwicklung führen. Die Erstellung eines Welttechnologieberichts, der den bereits vorliegenden Weltwissenschaftsbericht der UNESCO ergänzen könnte, sollte in Betracht gezogen werden. Darin sollte dargestellt werden, wie sich die Technologie weltweit auf die gesellschaftlichen Systeme und die Kultur auswirkt.
58. Die Regierungen sollten Graduiertenprogramme über Wissenschafts- und Technologiepolitik und die gesellschaftlichen Aspekte der Wissenschaft fördern. Darüber hinaus sollten in den Ausbildungsprogrammen für Wissenschaftler und Fachleute Kenntnisse in rechtlichen und ethischen Fragen sowie Vorschriften, die die internationale Forschung und Entwicklung in strategischen Bereichen regeln, wie beispielsweise Informations- und Kommunikationstechnologien, Artenvielfalt und Biotechnologie entwickelt werden. Führende Wissenschaftler und Entscheidungsträger sollten regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen besuchen und ihre Kenntnisse aktualisieren, um auf die sich wandelnden Bedürfnisse der modernen Gesellschaft in den Bereichen Wissenschaft und Technologie vorbereitet zu sein.
59. Die Regierungen sollten die Weiterentwicklung oder den Aufbau nationaler statistischer Dienste fördern, die nach Geschlechtern und benachteiligten Gruppen aufgeschlüsselt, zuverlässige Daten über die wissenschaftliche Bildung sowie Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten liefern können, die für eine effiziente Wissenschafts- und Technologiepolitik erforderlich sind. Die internationale Gemeinschaft sollte die Entwicklungsländer in diesem Bereich unterstützen und dabei das Fachwissen der UNESCO und anderer internationaler Organisationen nutzen.
60. Die Regierungen der Entwicklungsländer und der Schwellenländer sollten den Status von Wissenschaftlern, Pädagogen und Technikern aufwerten und sich gemeinsam um eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen bemühen. Sie sollten sich bemühen, ausgebildete Wissenschaftler im eigenen Land zu halten und neue Berufe in den Bereichen Wissenschaft und Technologie entwickeln. Darüber hinaus sollten Programme entwickelt oder gefördert werden, die die Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern, Ingenieuren und Technikern ermöglichen, die aus diesen Ländern in die Industrieländer abgewandert sind.
61. Die Regierungen sollten diese wissenschaftliche Expertise systematischer bei ihrer politischen Entscheidungsfindung einsetzen, wenn sie sich mit dem Prozess des wirtschaftlichen und technologischen Wandels befassen. Der Beitrag der Wissenschaftler sollte integraler Bestandteil von Programmen sein, durch die entweder Innovationen oder Maßnahmen zur industriellen Entwicklung oder zur industriellen Umstrukturierung unterstützt werden.
62. Wissenschaftliche Beratung ist ein zunehmend wichtiger Faktor für eine informierte politische Entscheidungsfindung in einer komplexen Welt. Deshalb müssen Wissenschaftler und wissenschaftliche Einrichtungen es als wichtige Aufgabe ansehen, auf der Grundlage ihres Fachwissens unabhängigen Rat zu erteilen.
63. Die Regierungen auf allen Ebenen sollten Mechanismen entwickeln und regelmäßig überprüfen, durch die rechtzeitige und bestmögliche wissenschaftliche Beratung eingeholt werden kann, wobei auf einen ausreichend großen Expertenkreis zurückgegriffen wird. Diese Verfahren müssen offen, objektiv und transparent sein. Die Regierungen sollten die wissenschaftlichen Informationen in Medien veröffentlichen, die auch der Öffentlichkeit zugänglich sind.
64. Die Regierungen sollten in Zusammenarbeit mit den Organisationen des Systems der Vereinten Nationen und internationalen wissenschaftlichen Organisationen den internationalen wissenschaftlichen Beratungsprozess als notwendigen Beitrag zur zwischenstaatlichen Konsensbildung auf regionaler und globaler Ebene und zur Umsetzung von regionalen und internationalen Konventionen verstärken.
65. Alle Staaten sollten die geistigen Eigentumsrechte schützen und gleichzeitig anerkennen, dass der Zugang zu Daten und Informationen für den wissenschaftlichen Fortschritt von entscheidender Bedeutung ist. Bei der Entwicklung eines geeigneten internationalen rechtlichen Rahmens sollte sich die WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) in Zusammenarbeit mit den relevanten internationalen Organisationen immer wieder mit der Frage der Wissensmonopole befassen. Die WTO (Welthandelsorganisation) sollte bei neuen Verhandlungen über das TRIPS-Abkommen (Abkommen über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums) in dieses Abkommen Instrumente einfügen, durch die die Finanzierung des wissenschaftlichen Fortschritts in den Ländern des Südens unter Beteiligung der wissenschaftlichen Gemeinschaft erfolgen kann. Dabei sollten die internationalen Programme der ICSU und die fünf zwischenstaatlichen wissenschaftlichen Programme der UNESCO als Katalysator wirken, indem sie u.a. die Vergleichbarkeit der Datensammlung und -bearbeitung verbessern und den Zugang zu wissenschaftlichen Kenntnissen erleichtern.
3. Wissenschaft in der Gesellschaft und Wissenschaft für die Gesellschaft
66. Die wissenschaftliche Forschung und die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse sollte stets dem Wohlergehen der Menschheit, der Achtung der Würde des Menschen und ihrer Grundrechte dienen; gleichzeitig sollte unserer gemeinsamen Verantwortung gegenüber künftigen Generationen Rechnung getragen werden.
3.1 Soziale Bedürfnisse und Menschenwürde
67. Regierungen, internationale Organisationen und Forschungseinrichtungen sollten die interdisziplinäre Forschung zur Ermittlung, zum Verständnis und zur Lösung drängender menschlicher oder sozialer Probleme in Übereinstimmung mit den Prioritäten der einzelnen Länder fördern.
68. Alle Staaten sollten die sozialwissenschaftliche Forschung fördern und unterstützen, um die Spannungen, die die Beziehungen zwischen Wissenschaft und Technologie auf der einen Seite und den unterschiedlichen Gesellschaften und ihren Institutionen auf der anderen Seite kennzeichnen, besser verstehen und bewältigen zu können. Der Technologietransfer sollte mit einer Analyse seiner möglichen Auswirkungen auf Mensch und Gesellschaft einhergehen.
69. Die Struktur der Bildungseinrichtungen und die Entwicklung ihrer Curricula sollte ausreichend offen und flexibel sein, um den neuen Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht zu werden. Junge Wissenschaftler sollten über Kenntnisse in sozialen Fragen verfügen, Verständnis für sie entwickeln; gleichzeitig sollten sie in der Lage sein, sich auch mit Problemen außerhalb ihres Fachgebiets zu befassen.
70. Die Hochschulcurricula für Studenten im wissenschaftlichen Bereich sollten Feldforschung einbeziehen, damit sie mit den sozialen Bedürfnissen und Realitäten konfrontiert werden.
3.2 Ethische Fragen
71. Die wissenschaftliche Ethik und Verantwortung sollte integraler Bestandteil der wissenschaftlichen Bildung und Ausbildung sein. Es ist wichtig, Studenten eine positive Einstellung, Reflexivität, Wachsamkeit und ein Bewußtsein für die ethischen Dilemmata zu vermitteln, mit denen sie im Verlaufe ihres beruflichen Lebens konfrontiert werden können. Deshalb müssen junge Wissenschaftler entsprechend ermutigt werden, die ethischen Grundsätze und Verantwortlichkeiten im Wissenschaftsbereich zu achten und zu befolgen. Die Weltkommission der UNESCO für Ethik in Wissenschaft und Technologie (COMEST) spielt in Zusammenarbeit mit dem Ständigen Ausschuss der ICSU für wissenschaftliche Verantwortung und Ethik (SCRES) in diesem Bereich eine besonders wichtige Rolle.
72. Die Forschungseinrichtungen sollten Untersuchungen über die ethischen Aspekte der wissenschaftlichen Arbeit fördern. Zur Bewertung und Überwachung der ethischen Implikationen und Regulierungsmöglichkeiten im wissenschaftlichen Bereich sind spezielle interdisziplinäre Forschungsprogramme notwendig.
73. Die internationale wissenschaftliche Gemeinschaft sollte gemeinsam mit den anderen Akteuren auch in der Öffentlichkeit eine Debatte anregen, um die umweltethischen Aspekte und entsprechende Verhaltensregeln zu fördern.
74. Die wissenschaftlichen Institutionen müssen die ethischen Normen einhalten, die Meinungsfreiheit von Wissenschaftlern zu ethischen Fragen achten und gleichzeitig den Missbrauch von wissenschaftlichen oder technologischen Fortschritten verhindern.
75. Regierungen und Nichtregierungsorganisationen, insbesondere die wissenschaftlichen Organisationen sollten Debatten auch in der Öffentlichkeit über die ethischen Auswirkungen der wissenschaftlichen Arbeit veranstalten. Wissenschaftler und wissenschaftliche Organisationen sollten in den wichtigen Regulierungs- und Entscheidungsgremien angemessen repräsentiert sein. Diese Aktivitäten sollten institutionell gefördert werden und als Teil der Tätigkeit und Aufgabe von Wissenschaftlern anerkannt werden. Die Wissenschaftsverbände sollten für ihre Mitglieder einen ethischen Code festlegen.
76. Die Regierungen sollten die Einrichtung entsprechender Mechanismen fördern, die sich mit ethischen Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung und Anwendung wissenschaftlicher Kenntnisse befassen; diese Stellen sollten geschaffen werden, wenn es sie nicht bereits gibt. Nichtregierungsorganisationen und wissenschaftliche Institutionen sollten in ihrem Zuständigkeitsbereich die Einrichtung von Ethikkomitees fördern.
77. Die Mitgliedstaaten der UNESCO sind aufgerufen, die Aktivitäten des Internationalen Bioethik-Ausschusses und der Weltkommission für Ethik in Wissenschaft und Technologie (COMEST) zu stärken und ihre angemessene Repräsentation sicherzustellen.
3.3 Erweiterung der Mitwirkung an der Wissenschaft
78. Regierungsstellen, internationale Organisationen sowie Universitäten und Forschungseinrichtungen sollten die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an der Planung, Konzipierung, Durchführung und Evaluierung von Forschungsaktivitäten sicherstellen. Es ist wichtig, dass sich Frauen aktiv an der Entwicklung der Agenda für die zukünftige Ausrichtung der wissenschaftlichen Forschung beteiligen.
79. Die umfassende Mitwirkung benachteiligter Gruppen an allen Aspekten der Forschungsaktivitäten und an der Entwicklung von politischen Maßnahmen muss ebenfalls sichergestellt werden.
80. Alle Länder sollten sich gemeinsam an der Sammlung von zuverlässigen, international vergleichbaren Daten beteiligen, um in Zusammenarbeit mit der UNESCO und anderen internationalen Organisationen nach Geschlecht aufgeschlüsselte Statistiken über Wissenschaft und Forschung zu erstellen.
81. Die Regierungen und Bildungseinrichtungen sollten darauf achten, dass vom Kindesalter an Bildungspraktiken ermittelt und beseitigt werden, die diskriminierend wirken. Dadurch soll die erfolgreiche Mitwirkung aller - auch der benachteiligten Gruppen - aus allen Bereichen der Gesellschaft an den Wissenschaften sichergestellt werden.
82. Es sollte alles getan werden, um offene und verdeckte Diskriminierung im Forschungsbereich zu beseitigen. Um den Zugang junger Wissenschaftler zu einer wissenschaftlichen Karriere zu erleichtern, sollten flexiblere und durchlässigere Strukturen entwickelt werden. Es sollten Maßnahmen zur Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit in allen wissenschaftlichen und technologischen Aktivitäten, einschließlich der Arbeitsbedingungen, entwickelt, umgesetzt und überwacht werden.
3.4 Moderne Wissenschaft und andere Wissenssysteme
83. Die Regierungen sind aufgerufen, nationale politische Maßnahmen zu entwickeln, die einen umfassenderen Einsatz von traditionellen Lern- und Wissensformen ermöglichen und gleichzeitig sicherstellen, dass ihre Vermarktung entsprechend vergütet wird.
84. Aktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene, die sich mit traditionellen und lokalen Wissenssystemen befassen, sollten stärker unterstützt werden.
85. Alle Staaten sollten ein besseres Verständnis für das traditionelle Wissen und seine Umsetzung fördern, statt sich darauf zu beschränken, einzelne Elemente im Hinblick auf ihre angenommene Verwertbarkeit für das Wissenschafts- und Forschungssystem herauszufiltern. Wissen sollte gleichzeitig in ländliche Gemeinschaften einfließen und von ihnen kommen.
86. Staatliche und Nichtregierungsorganisationen sollten traditionelles Wissen erhalten und weiterentwickeln, indem sie die Gesellschaften unterstützen, die über solches Wissen verfügen. Gleichzeitig sollten sie sich mit ihren Lebensformen, Sprachen, ihrer sozialen Organisation und ihrem Umfeld befassen und den Beitrag von Frauen als Träger eines großen Teils des traditionellen Wissens voll und ganz anerkennen.
87. Die Regierungen sollten die Zusammenarbeit zwischen den Trägern traditionellen Wissens und den Wissenschaftlern unterstützen, um die Beziehungen zwischen verschiedenen Wissenssystemen zu erforschen und für beide Seiten nützliche Verbindungen zu fördern.
Umsetzung
88. Wir, die Teilnehmer an der Weltwissenschaftskonferenz, sind bereit, mit Entschlossenheit zu handeln, um die in der Erklärung über die Wissenschaft und die Anwendung wissenschaftlicher Kenntnisse aufgeführten Ziele und Empfehlungen zu verwirklichen, die nachstehend beschrieben werden.
89. Alle Teilnehmer an der Konferenz sehen die Agenda als Aktionsplan an und rufen andere Partner auf, ihr beizutreten. In diesem Zusammenhang sollten die Regierungen, das System der Vereinten Nationen und andere Akteure, die Agenda oder entsprechende Teile davon, die die Wissenschaft oder ihre Anwendung betreffen, als Grundlage für die Planung und die Umsetzung konkreter Maßnahmen und Aktivitäten annehmen. Dadurch könnte ein wirklich multilaterales und vielfältiges Aktionsprogramm entwickelt und durchgeführt werden. Wir sind ebenfalls davon überzeugt, dass bei der Nachbereitung dieses Aktionsplans junge Wissenschaftler eine bedeutende Rolle spielen sollten.
90. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der sechs Regionalforen zum Thema Frauen und Wissenschaft, die von der UNESCO gefördert wurden, unterstreicht die Konferenz, dass Regierungen, Bildungseinrichtungen, die wissenschaftliche Gemeinschaft, Nichtregierungsorganisationen und die Zivilgesellschaft mit Hilfe der bilateralen und internationalen Agenturen ihre Kräfte bündeln müssen, um die vollständige Partizipation von Frauen und Mädchen in allen Bereichen von Wissenschaft und Technik sicherzustellen. Deshalb sollten
- innerhalb der Bildungssysteme der Zugang von Mädchen und Frauen zu wissenschaftlicher Bildung auf allen Ebenen gefördert werden;
- die Einstellungs-, Arbeits- und Aufstiegsmöglichkeiten in allen Forschungsbereichen verbessert werden;
- in Zusammenarbeit mit der UNESCO und UNIFEM (Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für die Frau) nationale, regionale und globale Kampagnen eingeleitet werden, um das Bewusstsein für den Beitrag, den Frauen zu Wissenschaft und Technik leisten, zu steigern und die bestehenden Geschlechtsstereotypen bei Wissenschaftlern, Entscheidungsträgern und der Gemeinschaft zu überwinden;
- Untersuchungen durchgeführt werden, bei denen durch die Sammlung und Analyse von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten, Hindernisse und Fortschritte bei der Stärkung der Rolle von Frauen in Wissenschaft und Technik dokumentiert werden können;
- die Umsetzung der 'best practices' und die daraus zu ziehenden Lehren überwacht und dokumentiert werden;
- die entsprechende Repräsentanz von Frauen in nationalen, regionalen und internationalen politischen und Entscheidungsgremien und Foren sichergestellt werden;
- ein internationales Netzwerk von weiblichen Wissenschaftlern eingerichtet werden;
- darüber hinaus der Beitrag von Frauen in Wissenschaft und Technologie dokumentiert werden.
Zur Unterstützung dieser Initiativen sollten die Regierungen dort geeignete Verfahren entwickeln, wo sie noch nicht existieren, um ggf. die notwendigen politischen Veränderungen zur Durchsetzung dieser Ziele anzuregen und zu verfolgen.
91. Es müssen ebenfalls besondere Anstrengungen unternommen werden, um die umfassende Beteiligung benachteiligter Gruppen in Wissenschaft und Technologie sicherzustellen, dabei sollte auf folgendes geachtet werden:
- die Beseitigung von Hindernissen im Bildungssystem;
- die Beseitigung von Hindernissen im Forschungssystem;
- die Steigerung des Bewusstseins für den Beitrag dieser Gruppen zu Wissenschaft und Technologie, um bestehende Vorurteile zu überwinden;
- die Durchführung von Untersuchungen durch die, gestützt durch die Datenerhebung, die Hindernisse dokumentiert werden, Überwachung der Umsetzung der 'best practices' und ihre Dokumentierung;
- die Sicherstellung der Vertretung in politischen Entscheidungsgremien und Foren.
92. Obwohl sich viele Partner eigenverantwortlich an der Nachbereitung beteiligen werden, sollte die UNESCO in Zusammenarbeit mit der ICSU - ihrem Partner bei der Einberufung der Konferenz - als Clearingstelle agieren. Aus dieser Sicht sollten alle Partner der UNESCO Informationen über ihre Umsetzungsinitiativen und -aktionen übermitteln. Dazu sollten UNESCO und ICSU gemeinsam mit den zuständigen Agenturen der Vereinten Nationen und bilateralen Spendern konkrete Schritte zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit, insbesondere auf regionaler Basis, entwickeln.
93. UNESCO und ICSU sollten die Erklärung über Wissenschaft und die Anwendung wissenschaftlicher Kenntnisse sowie die Agenda für die Wissenschaft - Aktionsplan der Generalkonferenz und der Generalversammlung vorlegen, damit beide Organisationen in ihren jeweiligen Programmen Umsetzungsaktivitäten vorsehen und entsprechend unterstützen können. Die anderen Partner und Organisationen sollten im Hinblick auf ihre Vorstände auf gleiche Weise vorgehen; die Generalversammlung der Vereinten Nationen sollte ebenfalls über die Ergebnisse der Weltwissenschaftskonferenz informiert werden.
94. Die internationale Gemeinschaft sollte die Anstrengungen der Entwicklungsländer bei der Umsetzung dieser Agenda für die Wissenschaft unterstützen.
95. Der Generaldirektor der UNESCO und der Präsident der ICSU sollten sicherstellen, dass das Ergebnis der Konferenz so umfassend wie möglich verbreitet wird und hierzu die Erklärung und die Agenda für die Wissenschaft - Aktionsplan allen Staaten, den zuständigen internationalen und regionalen Organisationen und multilateralen Institutionen übermitteln. Alle Teilnehmer sollten sich an dieser Verbreitung beteiligen.
96. Wir rufen zu einer verstärkten Partnerschaft zwischen allen Akteuren im Wissenschaftsbereich auf und empfehlen, dass die UNESCO in Zusammenarbeit mit anderen Partnern die nach der Weltwissenschaftskonferenz eingeleiteten Aktivitäten regelmäßig überprüft. UNESCO und ICSU sollten insbesondere vor 2001 gemeinsam einen analytischen Bericht über die Ergebnisse der Konferenz, die Durchführung der Nachbereitungsaktivitäten und darüber hinaus erforderliche Aktionen an Regierungen und internationale Partner erstellen.
Übersetzung: Übersetzungsdienst des Sekretariats der Kultusministerkonferenz (I. Veiders)
Der Originaltext ist in den sechs Arbeitssprachen der UN auf der Website der UNESCO verfügbar unter Science Agenda - Framework for Action.



