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Deutscher Menschenrechts-Filmpreis 2018

Filmproduktionen, die sich mit dem Thema Menschenrechte auseinandersetzen, können sich bis zum 24. August 2018 bewerben

Seit 1998 wird der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte Anfang Dezember verliehen. Im zweijährigen Rhythmus werden herausragende Filmproduktionen zu allen Aspekten der Menschenrechtsarbeit prämiert.

Zum diesjährigen Wettbewerb können sich ab sofort Filmproduktionen bewerben, die sich in besonderer Weise mit dem Thema Menschenrechte auseinandersetzen. Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis ist ein Regiepreis, der in den sechs Kategorien „Langfilm (Profi)“, „Kurzfilm (Profi)“, „Magazinbeiträge (Profi)“, „Amateur-Film“, „Hochschul-Film“ und „Bildung“ verliehen wird.

Bis zum 24. August 2018 können Filme aller Genres eingereicht werden. Zugelassen sind Filme in deutscher Sprache oder deutsch untertitelt (oder ohne Dialog) aller Genres. Die Filme müssen nach dem 31.12.2015 fertiggestellt worden sein.

Die Preisträger werden am 25. Oktober 2018 bekannt gegeben. Die offizielle Preisverleihung findet am 8. Dezember 2018 in der Nürnberger Tafelhalle statt.

Veranstalter des Deutschen Menschenrechts-Filmpreises sind 21 Organisationen, darunter bundesweit tätige Organisationen der Menschenrechts-, Bildungs-, Kultur- und Medienarbeit, religiöse und kirchliche Organisationen sowie kommunale Einrichtungen. Die Deutsche UNESCO-Kommission ist seit dem Jahr 2000 Mitglied des Veranstalterkreises.

Weitere Informationen und Online-Anmeldung auf www.menschenrechts-filmpreis.de

Kontakt

Deutscher Menschenrechts-Filmpreis
Marko Junghänel
Telefon: +49 (0)911.43 04-2 21
junghaenel@menschenrechts-filmpreis.de